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Herkunftsschutz Schweiz-EU: Veröffentlichung der EU-Bezeichnungen




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

Herkunftsschutz Schweiz-EU: Veröffentlichung der EU-Bezeichnungen

Verfasser / Quelle

BLW

Publikationsdatum

14.01.2010

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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14.01.2010, Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht heute im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) eine Liste von etwa 800 in der EU geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geographischen Angaben (GGA). Die Schweiz prüft deren möglichen Schutz im Hinblick auf ein Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung der GUB und GGA. Das gleiche Verfahren läuft parallel in der EU mit den schweizerischen Bezeichnungen.


Die Delegationsleiter der Schweiz und der EU haben am 11. Dezember 2009 einen Abkommensentwurf sowie eine gemeinsamen Erklärung unterzeichnet, welche die Etappen bis zum Abschluss des Abkommens festlegt. Dazu gehört auch eine öffentliche Konsultation bezüglich der GUB und GGA der jeweils anderen Partei. Die Schweiz veröffentlicht deshalb die Liste der zu schützenden EU-Bezeichnungen im SHAB.

Mit dieser Veröffentlichung haben namentlich die Schweizer Kantone, alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen sowie jeder Drittstaat die Möglichkeit, bis am 15. März 2010 begründete Bemerkungen zu den auf der Liste aufgeführten Bezeichnungen vorzulegen. Nach einer Prüfung dieser Eingaben werden die Gespräche zwischen der Schweiz und der EU wieder aufgenommen und die Listen der zu schützenden Bezeichnungen inklusive allfälliger Übergangsbestimmungen fertig gestellt. Mit dem geplanten Abkommen sollen die schweizerischen GUB und GGA in der ganzen EU sowie die EU-Bezeichnungen in der Schweiz geschützt werden. Sie dürfen damit nicht mehr für Produkte verwendet werden, die ausserhalb des im Pflichtenheft abgegrenzten geographischen Gebiets hergestellt werden.



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Herkunftsschutz Schweiz-EU: Veröffentlichung der EU-Bezeichnungen -

Quelle: BLW | Publiziert am 14.01.10 | Aktualisiert um 15:27 Uhr


Die Pressemitteilung Herkunftsschutz Schweiz-EU: Veröffentlichung der EU-Bezeichnungen wurde publiziert von BLW am 14.01.2010 (Vierzehnter Januar). Die Meldung Herkunftsschutz Schweiz-EU: Veröffentlichung der EU-Bezeichnungen hat die ID News-HLP-28-735952.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'Herkunftsschutz Schweiz-EU: Veröffentlichung der ...' auf Swiss-Press.com




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