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Helsana verzichtet auf Rückforderungen gegenüber Spitex, Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen




Pressemitteilung



Helsana AG

Pressetitel

Helsana verzichtet auf Rückforderungen gegenüber Spitex, Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen

Verfasser / Quelle

Helsana

Publikationsdatum

14.06.2018

Firmenporträt

Helsana AG


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14.06.2018, Zwei Bundesverwaltungsgerichtsurteile stellten klar, dass Material, welches zur Erbringung von Pflegeleistungen notwendig ist, Teil der erbrachten Pflegeleistungen darstellt; es besteht kein Anspruch, diese Materialien separat vergüten zu lassen. Helsana vergütet daher seit 2018 keine solchen Pflegematerialien mehr, verzichtet jedoch auf Rückforderungen der seit 2013 vergüteten Beträge. Sie würden einen nicht zu verantwortenden Mehraufwand generieren und Gerichtsverfahren provozieren. Helsana erwartet von den Restfinanzierern (Kantone und Gemeinden), per sofort die Pflegematerialkosten zu übernehmen.


Zwei Bundesverwaltungsgerichtsentscheide von September und November 2017 stellten klar, dass seit Einführung der neuen Pflegefinanzierung die zur Erbringung von Pflegeleistungen verwendeten Pflegematerialen nicht mehr der Grundversicherung belastet werden dürfen. Gemäss der jüngsten Rechtsprechung sind die Materialien bereits über die Beiträge in Artikel 7a, Absatz 1 und Absatz 3, der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) abgegolten. Helsana war davon ausgegangen, dass eine separate Vergütung auch unter der neuen Pflegefinanzierung dem Gesetz entspreche, weshalb sie erst seit 2018 keine Pflegematerialien mehr zusätzlich zu den Beiträgen der Pflegefinanzierung vergütet.

Die Folge sind seitens der Versicherer zu viel bezahlte Leistungen zwischen 2013 bis 2017. Gleichwohl verzichtet Helsana auf eine Rückforderung, denn ein solches Vorgehen würde einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand bedeuten und wegen der nur sehr schwer zu beziffernden Forderungen Gerichtsverfahren provozieren, was die partnerschaftliche Beziehung mit Spitex, Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen belastete. Helsana erwartet von den Restfinanzierern (Kantone und Gemeinden), die Kosten für Pflegematerialien ab 2018 zu übernehmen.


Medienkontakt:


Helsana
Stefan Heini
Leiter Medienstelle
Telefon: +41 58 340 64 11



Über Helsana AG

Die Helsana-Gruppe engagiert sich als vertrauenswürdige Schweizer Kranken- und Unfallversicherung für die Gesundheit und Vorsorge von Privaten und Unternehmen.

Das Unternehmen ist eine nicht börsenkotierte Aktiengesellschaft und als Holding organisiert. Unter dem Holdingdach betreiben die Gesellschaften Helsana und Progrès das operative Geschäft. Helsana beschäftigt schweizweit über 3'000 Mitarbeitende und nimmt mit einem Prämienvolumen von über sechs Milliarden Franken im Schweizer Versicherungsmarkt eine führende Position ein.

Helsana schützt 1,9 Millionen Menschen gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Pflegebedürftigkeit im Alter. Mit einem breiten Angebot in den Bereichen Grund-, Zusatz- und Unfallversicherung engagiert sich Helsana für das Leben jedes Einzelnen.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Helsana verzichtet auf Rückforderungen gegenüber Spitex, Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen -

Quelle: Helsana | Publiziert am 14.06.18 | Aktualisiert um 10:23 Uhr


Die Pressemitteilung Helsana verzichtet auf Rückforderungen gegenüber Spitex, Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen wurde publiziert von Helsana am 14.06.2018 (Vierzehnter Juni). Die Meldung Helsana verzichtet auf Rückforderungen gegenüber Spitex, Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen hat die ID News-HLP-9-1795445.



Weitere Informationen und Links:

 Helsana AG (Firmenporträt)
 Artikel 'Helsana verzichtet auf Rückforderungen gegenüber ...' auf Swiss-Press.com




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