Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das E-ID-Gesetz (BGEID) abgelehnt. Damit fehlt in der Schweiz ein übergeordneter gesetzlicher Rahmen für elektronische Identifizierungsdienste. Wenig bekannt ist jedoch, dass der Bund bereits digitale Identifikationsmittel gesetzlich regelt. Dies ist etwa beim elektronischen Patientendossier (EPD) der Fall. Dieses wird aktuell eingeführt, Leistungserbringer wie Spitäler, Heime und Praxen müssen ihre Mitarbeitenden für den Zugriff darauf mit elektronischen Identitäten (eIDs) ausstatten.
Inwiefern ist das Gesundheitswesen durch den Volksentscheid vom 7. März 2021 betroffen? Diese Frage geht an Lucas Schult. Der IT-Sicherheitsexperte ist Geschäftsführer der Health Info Net AG (HIN), die seit 1996 eIDs für das Gesundheitswesen anbietet. "Wir haben den Abstimmungskampf mit Interesse verfolgt, auch wenn wir von dessen Ausgang nicht direkt betroffen sind", sagt Lucas Schult und erklärt: "Die Identifikationsmittel für das EPD sind in einem eigenen Gesetz, dem EPDG, geregelt. Dieses gilt unverändert." Daher bleibe für die Gesundheitsfachpersonen alles beim Alten. Sie können weiterhin sicher und gesetzeskonform mit eIDs von HIN auf Dienste wie das EPD zugreifen.
Mit der E-ID auf das EPD zugreifen
Würde sich das mit einer neuen E-ID-Vorlage ändern? Dazu sagt Lucas Schult, das Ziel müsse sein, den Zugang zur HIN Plattform auch mit einer staatlichen E-ID sicherzustellen. "HIN wird sich frühzeitig und in enger Absprache mit dem Bund so aufstellen, dass die von ihr herausgegebenen Identifikationsmittel auch künftig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen." Da der Nutzen einer E-ID auch von den meisten Gegnern des BGEID nicht bestritten wird, ist davon auszugehen, dass Bundesrat und Parlament bald ein neues Gesetz ausarbeiten werden.
"Wir sind nun gespannt, ob und wann es ein neues Projekt für eine Schweizer E-ID geben wird - etwa eine rein staatliche, wie dies die Gegner des BGEID im Abstimmungskampf gefordert haben", sagt Lucas Schult. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird HIN immer höchste Sicherheitsstandards erfüllen, um einen vertrauensvollen Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Die Health Info Net AG (HIN) schützt Patientendaten in der digitalen Welt. Für Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz ist HIN der Standard für sichere Kommunikation und den vertrauensvollen Umgang mit sensiblen Daten. HIN wurde 1996 auf Initiative der FMH und der Ärztekasse gegründet. Seither vernetzt HIN Gesundheitsfachpersonen einfach, sicher und persönlich.
Pressekontakt:
- Lucas Schult, Geschäftsführer (CEO) Health Info Net AG,
Tel. 079 372 52 43 (ruft zurück),
Für Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz gilt HIN als Standard für sichere Kommunikation. HIN garantiert einen vertrauensvollen Umgang mit Patientendaten, weil integrale Daten- und Informationssicherheit schon seit 1996 unsere Kernkompetenz ist.
Unsere Werte bilden die Basis des Unternehmens, sie werden bei HIN jeden Tag aufs Neue gelebt. Die darauf aufbauende Unternehmenskultur – der HIN Spirit – prägt die Beziehungen der Mitarbeitenden untereinander genau wie jene zu unseren Kunden und Partnern. Die folgenden Visualisierungen der HIN Werte sind aus einem Mitarbeitenden- Workshop heraus entstanden.
Die Pressemitteilung Health Info Net AG: E-ID ist nicht gleich eID wurde publiziert von Health Info Net AG am 09.03.2021 (Neunter März). Die Meldung Health Info Net AG: E-ID ist nicht gleich eID hat die ID News-HLP-35-1804124.
Health Info Net AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Health Info Net AG: E-ID ist nicht gleich eID' auf Swiss-Press.com |
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