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HEV Schweiz: Willkürlicher Mieterlass auf dem Buckel der privaten Eigentümer




Pressemitteilung



HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Pressetitel

HEV Schweiz: Willkürlicher Mieterlass auf dem Buckel der privaten Eigentümer

Verfasser / Quelle

HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Publikationsdatum

05.05.2020

Firmenporträt

HEV Hauseigentümerverband Schweiz


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05.05.2020, Zürich - Der Ständerat will Vermieter zu einem Mieterlass von Geschäftsmieten bis insgesamt 10'000 Franken zwingen. Trotz der erzwungenen Einnahmeausfälle müssen die Vermieter die Hypothekarzinsen und weiteren Gebäudekosten weiterhin vollumfänglich zahlen. Bei Monatsmieten über 5'000 Franken sollen Vermieter und Staat einen Teil des Mietzinses zahlen. Gastwirte und andere Gewerbetreibende in der eigenen Liegenschaft gehen leer aus. Der HEV Schweiz lehnt diesen ungerechten und willkürlichen Vorstoss ab.


Der Ständerat hat am ersten Tag der Sondersession einen Vorstoss verabschiedet, um Vermieter eines Geschäftsraumes zu einem Mieterlass von bis zu 10'000 Franken zu zwingen. Dieser staatliche Zwang zum Mieterlass soll nicht etwa nur bei Covid-19-bedingten Betriebsschliessungen gelten, sondern auch bei reduziert geführten Betrieben oder Betrieben, bei denen ohne irgendwelche Staatsinterventionen der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent tiefer ausgefallen ist! Vermieter - denen diese Einnahmeverluste bis zu 10'000 Franken aufgezwungen werden sollen - müssen ihre eigenen Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Entschädigungen/Löhne von Liegenschaftsverwaltungen, Handwerker) jedoch weiterhin ungeschmälert bezahlen. Die Regelung soll völlig unabhängig von den konkreten Mietvertragspflichten und von den finanziellen Verhältnissen der Parteien gelten. Auch wenig begüterte Vermieter, die als ehemalige Selbständige keine Pensionskasse haben und mit den Mieteinnahmen ihre Lebenskosten finanzieren, sollen den Geschäftsmietern die Mieten erlassen müssen.

Undifferenzierter staatlicher Zwang ist ungerecht

Die Zeche für diese krasse Bestimmung zahlen vorwiegend private Kleinvermieter. Sie sind es nämlich, die in erster Linie relativ kleine Mietobjekte mit entsprechend tiefen Mietzinsen bis 5'000 Franken vermieten. Grosse Vermieter (Gesellschaften, Fonds, Versicherungen, Banken etc.) vermieten vielfach grössere, teurere Mietobjekte. Bezogen auf ihr Gesamtportfolio sind die Zwangserlasse ein Pappenstiel. Der Zwang zum Mieterlass belastet also in erster Linie private Kleinvermieter. Bei höheren Monatsmieten über 5'000 Franken sollen die Mietvertragsparteien einen vertraglichen Mieterlass vereinbaren; der Vermieter und der Bund sollen in solchen Fällen einen Teil des Mieterlasses zahlen. Von der staatlichen Subvention sollen alle Geschäftsmieter in der Schweiz - also auch vermögende (internationale) Grossunternehmen - profitieren können.

Willkürliche Wettbewerbsverzerrung

Der staatliche Zwang zum Mieterlass und die Bundessubventionen schaffen willkürlich eigentums- und wettbewerbsfeindliche Benachteiligungen. Eine solche Regelung bevorzugt eingemietete Gewerbetreibende gegenüber Gewerbetreibenden, die ihren Betrieb in der eigenen Liegenschaft führen. Eigentümer-Wirte sollen sowohl die Einnahmeausfälle durch die COVID-19-Krise selbst tragen und darüber hinaus auch alle Raumkosten - insbesondere die Hypothekarzinsen und Betriebskosten - weiterhin vollumfänglich selber zahlen. Der Gastwirt im gemieteten Restaurant auf der anderen Strassenseite soll jedoch einen staatlich angeordneten und je nachdem teilweise subventionierten Mieterlass erhalten und dadurch finanziell unterstützt werden. Diese staatlich verfügte Benachteiligung auf der einen und zu Lasten Dritter gewährte Privilegierung auf der anderen Seite schafft ungleich lange Spiesse im unternehmerischen Wettbewerb der beiden Wirte.

Pressekontakt:

HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41 44 254 90 20

Mobile: +41 79 602 42 47

E-Mail: info@hev-schweiz.ch



Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.

Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG HEV Schweiz: Willkürlicher Mieterlass auf dem Buckel der privaten Eigentümer -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 05.05.2020 | Aktualisiert um 09:30 Uhr


Die Pressemitteilung HEV Schweiz: Willkürlicher Mieterlass auf dem Buckel der privaten Eigentümer wurde publiziert von HEV Hauseigentümerverband Schweiz am 05.05.2020 (Fünfter Mai). Die Meldung HEV Schweiz: Willkürlicher Mieterlass auf dem Buckel der privaten Eigentümer hat die ID News-HLP-44-1800536.



Weitere Informationen und Links:

 HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt)
 Artikel 'HEV Schweiz: Willkürlicher Mieterlass auf dem ...' auf Swiss-Press.com




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