Gesamtschweizerisch investieren private Immobilieneigentümer jährlich rund zwölf Milliarden Franken in den Unterhalt und die Erneuerung ihrer Liegenschaften. Dadurch konnten der Energiebedarf gesenkt sowie effiziente und mit alternativer Energie betriebene Heizsysteme eingebaut werden.
In den vergangenen 15 Jahren ist in der Folge der Treibhausgasausstoss im Gebäudebereich kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2018 wurden, verglichen mit dem Jahr 1990, 34% weniger Treibhausgase ausgestossen. Dies bei notabene bei einer stark angewachsenen Bevölkerung.
In den parlamentarischen Gremien scheinen diese Bemühungen jedoch nicht angekommen zu sein bzw. nicht anerkannt zu werden. Nach dem Ständerat hat sich nun auch der Nationalrat für einen neuen CO2- Grenzwert im Gebäudebereich ausgesprochen. Dieser soll, ungeachtet der Erreichung des Zielwertes von minus 50% bis in die Jahre 2026/27, eingeführt werden.
Die Einführung dieses neuen CO2- Ausstossgrenzwertes von 20 kgCO2/m2a entspricht bei einem Einfamilienhaus der Anforderung der Energieeffizienzklasse C. Aktuell befinden sich 80% der Bauten in den darüber liegenden Energieeffizienzklassen D bis G. Für diese Bauten bedeutet der Heizungsersatz in Zukunft einen Wechsel auf erneuerbare Energien bei doppelt so hohen Investitionskosten - oder dann eine Gebäudehüllensanierung, welche ebenfalls mit CHF 100'000 bis CHF 150'000 zu Buche schlagen dürfte. Wird der Grenzwert innert zehn Jahren gar noch halbiert, führt dies ab dem Jahr 2033 zu Kosten bei einem Heizungsersatz von mehr als CHF 180'000, da ein reiner Heizungsersatz ohne gleichzeitige Sanierung der Gebäudehülle nicht mehr möglich sein wird. Bei Mehrfamilienhäusern werden diese Kosten entsprechend höher ausfallen. Die Verlierer sind und bleiben somit die Bewohner dieses Landes - Mieter und Eigentümer gleichermassen. Sie werden diese immensen Kosten stemmen müssen.
Der HEV Schweiz erinnert daran, dass der Gebäudebereich bezüglich der Senkung der Treibhausgase bereits auf Zielkurs ist. Der bisher eingeschlagene Pfad ist sowohl umsetzungstechnisch als auch aus finanzieller Sicht für Mieter und Eigentümer tragbar. Der HEV Schweiz fordert deshalb, dass dieser Weg entsprechend weiterzuverfolgen ist - und zwar ohne weitere Verschärfungen!
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Die Pressemitteilung HEV Schweiz: CO2-Gesetz: Einigkeit der Räte - Immobilieneigentümer und Mieter sollen es richten! wurde publiziert von HEV Hauseigentümerverband Schweiz am 10.06.2020 (Zehnter Juni). Die Meldung HEV Schweiz: CO2-Gesetz: Einigkeit der Räte - Immobilieneigentümer und Mieter sollen es richten! hat die ID News-HLP-44-1800917.
HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt) | |
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