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HEV Schweiz: Betriebsschliessung wegen Corona stellt keinen "Mangel an der Mietsache" dar




Pressemitteilung



HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Pressetitel

HEV Schweiz: Betriebsschliessung wegen Corona stellt keinen "Mangel an der Mietsache" dar

Verfasser / Quelle

HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Publikationsdatum

31.03.2020

Firmenporträt

HEV Hauseigentümerverband Schweiz


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31.03.2020, Zürich (ots) - Ein wesentlicher und in der Rechtsauffassung der verschiedenen Parteien nach wie vor strittiger Punkt ist das Thema, ob aus einer unter Notrecht verhängten Betriebsschliessung von einem Geschäftsmieter ein Mangel an der Mietsache abgeleitet werden, bzw. ein solcher geltend gemacht und darauf basierend eine Herabsetzung des Mietzinses eingefordert werden kann (s. Art. 259d OR).


Der HEV Schweiz hat deshalb dazu einen neutralen und anerkannten Fachexperten um seine Gutachterliche Stellungnahme zur juristischen Interpretation dieser Frage ersucht. Dies nicht zuletzt angesichts der von Mieterverbandsanwälten und auch verschiedenen Branchenverbandsvertretern kolportierten Interpretation, dass die infolge von Covid-19 angeordneten Betriebsschliessung «einen Mangel an der Mietsache» darstelle und der Mieter daher einen Anspruch auf Mietzinsherabsetzung habe.

Die entsprechende Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. iur. Peter Higi, ehemaliger Lehrbeauftragter und Titularprofessor der Universität Fribourg, befindet sich in der Beilage. Peter Higi gilt als neutrale und anerkannte Koryphäe des Mietrechts und ist unter anderem Verfasser des Kommentarwerks «Zürcher Kommentar zum Mietrecht». Seine juristische Expertenmeinung wird häufig auch vom Bundesgericht zitiert.

Ungeachtet der Rechtslage ruft der HEV Schweiz die Vertragsparteien weiterhin dazu auf, in jenen Fällen Lösungen auszuhandeln, wo krisenbedingt - z.B. aufgrund einer angeordneten Betriebseinstellung - eine finanzielle Notsituation eintritt. Solche Lösungen müssen auf die konkrete Situation bezogen und für beide Seiten tragbar sein. Die Bereitschaft der Parteien zum gegenseitigen Aushandeln von Lösungen ist jedoch nicht allein im Mietbereich erforderlich, sondern auch im Rest der Zahlungskette, nämlich bei Banken als Hypothekargeber, Zulieferern wie Wasser- und Energielieferanten (öffentliche Werke) usw.

Der HEV Schweiz dankt all jenen Vermietern, Mietern und weiteren Beteiligten, die zum Wohle aller konstruktiv solidarisch zur gemeinsamen Überwindung dieser Krise beitragen.

Kontakt:

HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41/44/254'90'20

Mobile: +41/79/602'42'47

E- Mail: info@hev-schweiz.ch



Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.

Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG HEV Schweiz: Betriebsschliessung wegen Corona stellt keinen "Mangel an der Mietsache" dar -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 31.03.2020 | Aktualisiert um 08:37 Uhr


Die Pressemitteilung HEV Schweiz: Betriebsschliessung wegen Corona stellt keinen "Mangel an der Mietsache" dar wurde publiziert von HEV Hauseigentümerverband Schweiz am 31.03.2020 (Einunddreissigster März). Die Meldung HEV Schweiz: Betriebsschliessung wegen Corona stellt keinen "Mangel an der Mietsache" dar hat die ID News-HLP-44-1800076.



Weitere Informationen und Links:

 HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt)
 Artikel 'HEV Schweiz: Betriebsschliessung wegen Corona ...' auf Swiss-Press.com




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