HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für den Gebäudebereich




Pressemitteilung



HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Pressetitel

HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für den Gebäudebereich

Verfasser / Quelle

HEV

Publikationsdatum

20.08.2020

Firmenporträt

HEV Hauseigentümerverband Schweiz


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20.08.2020, Zürich - Über die Eckpfeiler für den Gebäudepark scheinen sich die Räte im CO2-Gesetz einig zu sein. Dies zeigt sich an den zusätzlichen Details, die nun geregelt werden. Zum einen soll der CO2-Ausstoss ins Gebäude- und Wohnungsregister eingetragen werden müssen und zum anderen wird darüber diskutiert, wie viel erneuerbare Energie aus ebensolchen Energieträgern angerechnet werden soll.


Die Kommission für Energie und Umwelt (UREK) des Ständerats beseitigt weitere Differenzen beim CO2-Gesetz und arbeitet auf eine Einigung hin. Zumindest im Gebäudebereich ist dies nicht verwunderlich, sind sich die Räte doch längst einig darüber, dass Wohnbauten mit einem restriktiven Grenzwert zum CO2-Ausstoss an die Kandare genommen werden sollen. Dies ungeachtet dessen, dass sich die Kosten für den Heizungsersatz für viele Hauseigentümer verdoppeln werden.

Erstmals macht sich die UREK des Ständerats jedoch darüber Gedanken, wie dieser Grenzwert umgesetzt werden soll. Wurde der Vollzug bisher stillschweigend den Kantonen zugeschoben, sollen neu die Kantone verpflichtet werden, die Daten zum CO2-Grenzwert ins eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) einzutragen.

Es sollen also Daten zum CO2- Ausstoss in ein weitgehend öffentliches Register eingetragen werden. Beispielsweise könnte die Gefahr bestehen, dass zukünftig Eigentümer mit einer fossilen Heizung von ihrer Bank keine Hypothekaraufstockung mehr erhalten, oder Mieter die aufgrund eines tieferen Einkommens in einen Altbau mit fossiler Heizung einziehen wollen, keine Mietzinskautionsversicherung mehr abschliessen können. Dies da die Kreditgeber einfach den CO2-Ausstoss nachschlagen können. Hier sollen die Wohnbauten zu gläsernen Objekten werden, ohne dass der Vollzug zur Einhaltung der Grenzwerte nur ansatzweise gelöst ist.

Verwirrend ist zudem die Diskussion um die Anrechenbarkeit erneuerbarer Energieträger. Die UREK will hier dem Nationalrat folgen und die Anrechenbarkeit auf bis zu 100% gewähren, wenn gleichzeitig die Gebäudeeffizienz erhöht wird. Erneuerbare Energien sind aber unabhängig von der Gebäudehülle klimaneutral. Hier einen Konnex zu suchen ist rein hypothetisch. Ein Haus welches zu 100% mit Biogas beheizt wird, ist immer noch besser bezüglich dem CO2-Ausstoss als ein Objekt mit halbem Verbrauch, das jedoch fossil warmgehalten wird. Etwas mehr Pragmatismus täte hier Not.

Der HEV Schweiz erinnert daran, dass der Gebäudebereich bezüglich der Senkung der Treibhausgase auf Zielkurs ist. Der bisher eingeschlagene Pfad ist umsetzungstechnisch wie auch aus finanzieller Sicht für Mieter und Eigentümer tragbar. Der HEV Schweiz fordert, dass dieser Weg entsprechend weiterverfolgt wird.

Pressekontakt:

HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41/44/254'90'20

Mobile: +41/79/602'42'47

E-Mail: info@hev-schweiz.ch



Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.

Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für den Gebäudebereich -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 20.08.2020 | Aktualisiert um 09:35 Uhr


Die Pressemitteilung HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für den Gebäudebereich wurde publiziert von HEV am 20.08.2020 (Zwanzigster August). Die Meldung HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für den Gebäudebereich hat die ID News-HLP-44-1801934.



Weitere Informationen und Links:

 HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt)
 Artikel 'HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für ...' auf Swiss-Press.com




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