Die Kommission für Energie und Umwelt (UREK) des Ständerats beseitigt weitere Differenzen beim CO2-Gesetz und arbeitet auf eine Einigung hin. Zumindest im Gebäudebereich ist dies nicht verwunderlich, sind sich die Räte doch längst einig darüber, dass Wohnbauten mit einem restriktiven Grenzwert zum CO2-Ausstoss an die Kandare genommen werden sollen. Dies ungeachtet dessen, dass sich die Kosten für den Heizungsersatz für viele Hauseigentümer verdoppeln werden.
Erstmals macht sich die UREK des Ständerats jedoch darüber Gedanken, wie dieser Grenzwert umgesetzt werden soll. Wurde der Vollzug bisher stillschweigend den Kantonen zugeschoben, sollen neu die Kantone verpflichtet werden, die Daten zum CO2-Grenzwert ins eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) einzutragen.
Es sollen also Daten zum CO2- Ausstoss in ein weitgehend öffentliches Register eingetragen werden. Beispielsweise könnte die Gefahr bestehen, dass zukünftig Eigentümer mit einer fossilen Heizung von ihrer Bank keine Hypothekaraufstockung mehr erhalten, oder Mieter die aufgrund eines tieferen Einkommens in einen Altbau mit fossiler Heizung einziehen wollen, keine Mietzinskautionsversicherung mehr abschliessen können. Dies da die Kreditgeber einfach den CO2-Ausstoss nachschlagen können. Hier sollen die Wohnbauten zu gläsernen Objekten werden, ohne dass der Vollzug zur Einhaltung der Grenzwerte nur ansatzweise gelöst ist.
Verwirrend ist zudem die Diskussion um die Anrechenbarkeit erneuerbarer Energieträger. Die UREK will hier dem Nationalrat folgen und die Anrechenbarkeit auf bis zu 100% gewähren, wenn gleichzeitig die Gebäudeeffizienz erhöht wird. Erneuerbare Energien sind aber unabhängig von der Gebäudehülle klimaneutral. Hier einen Konnex zu suchen ist rein hypothetisch. Ein Haus welches zu 100% mit Biogas beheizt wird, ist immer noch besser bezüglich dem CO2-Ausstoss als ein Objekt mit halbem Verbrauch, das jedoch fossil warmgehalten wird. Etwas mehr Pragmatismus täte hier Not.
Der HEV Schweiz erinnert daran, dass der Gebäudebereich bezüglich der Senkung der Treibhausgase auf Zielkurs ist. Der bisher eingeschlagene Pfad ist umsetzungstechnisch wie auch aus finanzieller Sicht für Mieter und Eigentümer tragbar. Der HEV Schweiz fordert, dass dieser Weg entsprechend weiterverfolgt wird.
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Die Pressemitteilung HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für den Gebäudebereich wurde publiziert von HEV am 20.08.2020 (Zwanzigster August). Die Meldung HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für den Gebäudebereich hat die ID News-HLP-44-1801934.
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