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Gesundheitskarte - Patentlösung?




Pressemitteilung



santésuisse

Pressetitel

Gesundheitskarte - Patentlösung?

Verfasser / Quelle

santésuisse

Publikationsdatum

16.12.2004

Firmenporträt

santésuisse


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16.12.2004, EDITORIAL Die Realisierung einer einheitlichen Gesundheitskarte in unserem Land wird heute in politischen Kreisen intensiv diskutiert.


Auf der einen Seite bestehen hohe Erwartungen in das Projekt in Bezug auf Kostendämpfung und Qualitätsförderung, auf der andern Seite werden aber auch kritische Fra-gen gestellt. Wie steht es mit dem Kosten-/Nutzenverhältnis einer Gesundheitskarte? Wer soll die Einführung und Bewirtschaftung einer einheitlichen Gesundheitskarte finanzieren? Diese und andere Fragen bleiben heute noch unbeantwortet. Diese Tatsache zeigt auf, dass wir noch weit von der Realisierung einer Gesundheitskarte entfernt sind. Eine Einführung ist, wenn überhaupt, erst nach dem Jahr 2008 zu erwarten.

Trotzdem hat das Parlament einen ersten Schritt getan und mit der Einführung eines neuen Artikels 42a im Krankenversicherungsgesetz die Rechtsgrundlage zur Einführung einer Versichertenkarte beziehungsweise einer Gesundheitskarte geschaffen. Dabei stand das Parlament auch unter Druck: das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verlangt nämlich die Einführung einer Versichertenkarte bis zum 1. Januar 2006.

Sie ist damit Voraussetzung dafür, dass im Ausland Leistungen zu Lasten der Versicherungen erbracht werden können. Der Verwaltungsrat von santésuisse hat sich mit der Frage Versichertenkarte/ Gesundheitskarte auseinandergesetzt und an der letzten Sitzung Branchenempfehlungen verabschiedet. Ziel dieser Empfehlungen ist es, eine einheitliche Umsetzung der Versichertenkarte sicherzustellen. Die Direktion wurde in diesem Sinne beauftragt, bis anfangs Januar 2005 ein Realisierungskonzept für eine einheitliche Versichertenkarte zu erarbeiten. Angestrebt wird auch eine Vereinbarung unter den Krankenversicherern, welche die Kostenübernahme für Leistungen bei einem Versicherungswechsel regelt.

Warum misst der Verwaltungsrat diesem Projekt hohe Bedeutung zu? Die Antwort ist einfach: Die Krankenversicherer sollen bei der Umsetzung der Versichertenkarte und später allenfalls bei der Realisierung einer Gesundheitskarte eine wichtige Position einnehmen. Nur damit besteht nämlich Gewähr, dass bei der Umsetzung Kosten-/Nutzenüberlegungen ausreichend berücksichtigt werden. - Christoffel Brändli, Verwaltungsratspräsident santésuisse ---

Branchenempfehlungen von santésuisse zur Einführung der EU-KVK Europäische Versichertenkarte: Zusammenspannen lohnt sich Am 1. Januar 2006 läuft für die EU-Mitglieder die Übergangsfrist für die Einführung einer Europäischen Krankenversicherungs-Karte aus. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Schweizer Krankenversicherer angewiesen, auf dieses Datum hin ebenfalls die bisherigen Papierformulare für internationale Leistungsaushilfe (E110 bis 128) durch einen EU-konformen Ausweis zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund hat santésuisse ein Expertengutachten bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Solothurn und einer spezialisierten Beratungsfirma in Auftrag gegeben. Gestützt auf dieses Gutachten, hat sie eine Reihe von Umsetzungs-Empfehlungen für ihre Mitglieder erarbeitet.

Die Aufgabe übernahm eine von santésuisse eingesetzte Begleitgruppe aus Versicherer-Vertretern und je einem Delegierten der Gemeinsamen Einrichtung KVG und der Centris AG. Sie untersuchte die rechtlichen, technischen, unternehmerischen und strategischen Fragen rund um die Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte EU-KVK in der Schweiz. Als Grundlage dienten ihr dabei der Expertenbericht, die entsprechenden Beschlüsse und Erlasse der EU, der Leitfaden des BAG zu Handen der Krankenversicherer sowie ein Katalog von Fragen und Problemen, die in Bezug auf die EU-KVK dringlich erschienen.

Minimallösung bis 2008 Die EU-KVK soll bereits 2008 durch eine neue, verbesserte Variante mit elektronischem Datenspeicher ersetzt werden. Deshalb empfiehlt die Begleitgruppe den Versicherern, vorerst lediglich eine einfache Plastikkarte einzuführen. Für höherwertige und teurere Karten mit Speicherchip oder Mikroprozessor besteht bis zur Einführung durch die EU 2008 keine Verwendung im Bereich der grenzüberschreitenden Deckungsbescheinigung. Bestehende Versichertenkarten mit oder ohne Magnetstreifen können hingegen ohne weiteres mit der EU-Karte vereint werden. Die Ausgabe der Karte sollte aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen automatisch und nicht auf Antrag geschehen. Das Antragsverfahren wäre erst günstiger als die generelle Ausgabe, wenn weniger als 18 Prozent der Versicherten die Karte ordern würden. Es ist aber künftig mit deutlich mehr Bestellungen zu rechnen.

Gemeinsame Bestellung ist günstiger für alle Es scheint offensichtlich, dass vor allem kleinere Versicherungen von den Rabatten bei einer gemeinsamen Kartenbestellung aller Kassen profitieren würden. Überraschenderweise zeigt nun das Expertengutachten auf, dass auch die grössten Versicherer mit über einer Million Mitgliedern durch eine Sammelbestellung zwölf bis zwanzig Prozent an Kosten einsparen könnten. Nicht eingerechnet sind dabei die Ersparnisse bei eventuellen Nachlieferungen. Über alle Versicherer ergibt sich ein beträchtliches Einsparpotenzial von fünf bis zehn Millionen Franken in einem Zeitraum von drei Jahren. Die Kosten für die Organisation eines zentralen Bestelldienstes scheinen dem gegenüber mit geschätzten 800 000 Franken relativ gering. Die Begleitgruppe empfiehlt daher den Versicherern, den Effort einer gemeinsamen Bestellung auf sich zu nehmen.

Zentraler Server Die EU-KVK als einfache Plastikkarte erfordert keine zentrale Datenerfassung durch die Krankenversicherer. Trotzdem empfiehlt die Begleitgruppe den Versicherern das Einrichten eines solchen Servers. Die gemeinsame Bestellung der Karten wird dadurch stark vereinfacht. Durch die zentrale Verwaltung der Karten können grössere Synergien erzielt werden. Die Vergütung von Leistungen im Ausland würde durch einen gemeinsamen Server vor allem dann vereinfacht, wenn während der Gültigkeitsdauer der Karte ein Kassenwechsel stattgefunden hat und zwei Unternehmen Daten zusammentragen müssten. Das wichtigste Argument für eine zentrale Kartenverwaltung liefert allerdings die EU selber: Ab 2008 wird sie wohl einen nationalen Datenserver einfordern, unter anderem, damit die Versicherungsdeckung bei einem Arztbesuch im Ausland schnell und einfach ermittelt werden kann.

Missbrauchpotenzial ist gering Ein Missbrauchsrisiko der neuen Karte besteht nur dann, wenn Personen, die definitiv in die EU umgezogen sind, weiterhin mit ihrer gültigen EU-KVK Leistungen zu Lasten des schweizerischen Gesundheitssystems beziehen würden. Zudem schränkt die EU-KVK das Spektrum der Leistungsaushilfen auf das medizinisch Notwendige ein. Aufwändige Behandlungen im Ausland können mit der Karte nur in wenigen, bestimmten Fällen durchgeführt werden. Ein möglicher Schutz gegen diese - relativ geringe - Missbrauchsgefahr ist eine kurze Gültigkeitsdauer der EU-KVK. Allerdings wären die Produktionskosten der Karte bei einer jährlichen Erneuerung um einiges höher als bei einer Neuausgabe alle drei Jahre. Diese Kostendifferenz schätzt die Begleitgruppe um einiges höher ein als das Missbrauchspotenzial. Daher empfiehlt sie, die EU-KVK mit einer dreijährigen Gültigkeitsdauer herauszugeben.

Auswirkungen auf eine schweizerische Versichertenkarte In der laufenden KVG-Revision hat der Bundesrat die Kompetenz erhalten, eine schweizerische Versichertenkarte einzuführen. Weil ab 2008 die elektronische Variante der EU-KVK eingeführt werden soll, ist es nötig, die beiden Karten aufeinander abzustimmen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Es macht wenig Sinn, wenn die Schweiz vorzeitig auf eigene Faust ein teures Verfahren zur Speicherung und Verarbeitung von medizinischen Daten entwickelt, bevor die technischen Spezifikationen des künftigen EU-Kartensystems bekannt sind. Die Versicherer sind hier gefordert: Sie müssen die Entwicklung der schweizerischen Versichertenkarte aktiv mitgestalten, auch um Fehlinvestitionen im Hinblick auf die Zukunft zu vermeiden. - Peter Kraft ---

DIE BRANCHENEMPFEHLUNGEN VON SANTESUISSE ZUR EINFÜHRUNG DER EU-KVK - Aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU müssen die Schweizer Krankenversicherer ihren OKP-Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2006 eine europäische Krankenversicherungskarte ausstellen. santésuisse empfiehlt ihren Mitgliedern, diese Karte ab dem 1. Januar 2006 als Sichtausweis in Form einer einfachen Plastikkarte, die den EU- Richtlinien entspricht, abzugeben. - Versicherern, die ihren Versicherten bereits eigene Plastikkarten abgeben, wird empfohlen, den europäischen Sichtausweis auf deren Rückseite aufzudrucken. - santésuisse empfiehlt ihren Mitgliedern, den Sichtausweis systematisch all ihren OKP- Versicherten abzugeben (kein Antragsverfahren). - Der Bund plant die Einführung einer einheitlichen Sozialversichertennummer (NNSS). Sobald sie rechtskräftig eingeführt ist, empfiehlt santésuisse ihren Mitgliedern. diese Nummer für die europäische Krankenversicherungskarte zu verwenden. Bis dahin können die bestehenden Versichertennummern verwendet werden. Bei der Einführung der NNSS empfiehlt es sich, die bestehenden Versichertennummern in den Systemen der Versicherer weiter zu führen. - Aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen erscheint eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren optimal. - Ebenfalls aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen empfiehlt santésuisse ihren Mitgliedern, sich einer gemeinsamen Kartenbestellung anzuschliessen. - santésuisse strebt eine Vereinbarung unter den Krankenversicherern an, welche die Kostenübernahme für Leistungen regelt, welche nach einem Versichererwechsel vom Versicherten mit der noch gültigen europäischen Krankenversicherungskarte des alten Versicherers im Ausland bezogen worden sind.

santésuisse empfiehlt ihren Mitgliedern, ihre Vorbereitungen auf die Einführung der Schweizerischen Versichertenkarte (gemäss Art. 42a KVG) sowie auf die bereits beschlossene erweiterte europäische Krankenversicherungskarte so bald wie möglich einzuleiten.



Über santésuisse

santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.

santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Gesundheitskarte - Patentlösung? -

Quelle: santésuisse | Publiziert am 16.12.04


Die Pressemitteilung Gesundheitskarte - Patentlösung? wurde publiziert von santésuisse am 16.12.2004 (Sechzehnter Dezember). Die Meldung Gesundheitskarte - Patentlösung? hat die ID News-HLP-9-4143.



Weitere Informationen und Links:

 santésuisse (Firmenporträt)
 Artikel 'Gesundheitskarte - Patentlösung?' auf Swiss-Press.com




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