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GastroSuisse: Der Bundesrat muss für den Schaden aufkommen




Pressemitteilung



GastroSuisse

Pressetitel

GastroSuisse: Der Bundesrat muss für den Schaden aufkommen

Verfasser / Quelle

GastroSuisse

Publikationsdatum

31.12.2020

Firmenporträt

GastroSuisse


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31.12.2020, Zürich (ots) - Der Bundesrat begnügte sich heute mit einer kurzen Mitteilung: Der Reproduktionswert habe bei 0.86 und somit deutlich unter 1 gelegen, als die Schliessung der Restaurants beschlossen wurde. Die Schliessung hält der Bundesrat aber nach wie vor für angemessen. Dass die Krise weiterhin auf dem Rücken des Gastgewerbes ausgetragen wird, scheint ihn auch nicht zu interessieren. GastroSuisse fordert, dass der Bund für den Schaden aufkommt, den er im Gastgewerbe angerichtet hat.


Der Bundesrat hielt es heute nicht einmal für nötig, vor die Medien zu treten. Er beliess es bei einer trockenen Mitteilung. Dabei lässt der Bundesrat wissen, dass der Reproduktionswert bei 0.86 und somit deutlich unter 1 gelegen habe, als die Schliessung der Restaurants beschlossen wurde. Auch sei die Zahl der Neuansteckungen in den letzten Tagen merklich zurückgegangen. An den Massnamen hält der Bundesrat aber fest, sie seien angemessen. Man wolle weiter beobachten und die Lage am 6. Januar neu beurteilen.

GastroSuisse ist enttäuscht. Der Bundesrat berief sich auf einen klar höheren und somit falschen Wert, als er am 18. Dezember 2020 die Schliessung der Restaurants beschlossen hatte. "Das ist haltlos und willkürlich", ärgert sich Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse, und macht deutlich: "Die Krise wird ohne Grund auf dem Rücken des Gastgewerbes ausgetragen." Der Schaden ist aber schon angerichtet. GastroSuisse erhält laufend Briefe von Mitgliedern, denen das Wasser zum Hals steht oder die ihren Betrieb für immer schliessen müssen. "Der Frust und die Hoffnungslosigkeit bei vielen unserer Mitglieder ist sehr gross", sagt Platzer und betont einmal mehr: "Die Situation im Gastgewerbe ist schlichtweg unerträglich."

GastroSuisse verlangt, dass der Bund für den Schaden aufkommt, den er angerichtet hat. Es braucht jetzt sofort eine Lockerung der Anspruchsberechtigung für Härtefallgelder, damit A-fonds-perdu-Beiträge rasch ausbezahlt werden können. Bis am 5. Januar 2021 können die Kantone dem Bund Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. "Wir erwarten vom Bund, dass er danach die Frage nach einer Entschädigung zu Gunsten des Gastgewerbes beantwortet", betont Platzer.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Die Organisation mit dem Gründungsjahr 1891 setzt sich für die Interessen der Branche ein. GastroSuisse ist der grösste gastgewerbliche Arbeitgeberverband mit gegen 20'000 Mitgliederbetrieben (davon rund 2500 Hotels), organisiert in 26 Kantonalverbänden und vier Fachgruppen.

Pressekontakt:

GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer

Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch



Über GastroSuisse

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Wir vertreten die Interessen des Gastgewerbes, fördern das Image der Branche, engagieren uns für Berufsbildung und Qualität. Mit zukunftsweisenden Produkten und Dienstleistungen unterstützen wir die Branche in ihrer Entwicklung.

Gegen 20’000 Mitglieder, davon rund 2500 Hotels, organisiert in 26 Kantonalverbänden und fünf Fachgruppen, machen uns zum grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband der Schweiz.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG GastroSuisse: Der Bundesrat muss für den Schaden aufkommen -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 31.12.2020 | Aktualisiert um 14:02 Uhr


Die Pressemitteilung GastroSuisse: Der Bundesrat muss für den Schaden aufkommen wurde publiziert von GastroSuisse am 31.12.2020 (Einunddreissigster Dezember). Die Meldung GastroSuisse: Der Bundesrat muss für den Schaden aufkommen hat die ID News-HLP-44-1803436.



Weitere Informationen und Links:

 GastroSuisse (Firmenporträt)
 Artikel 'GastroSuisse: Der Bundesrat muss für den Schaden ...' auf Swiss-Press.com




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