GV von santésuisse in Biel: Die wichtigen KVG-Reformen stehen erst noch bevor




Pressemitteilung



santésuisse

Pressetitel

GV von santésuisse in Biel: Die wichtigen KVG-Reformen stehen erst noch bevor

Verfasser / Quelle

Yves Seydoux

Publikationsdatum

10.06.2005

Firmenporträt

santésuisse


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10.06.2005, Themenschwerpunkt an der diesjährigen Generalversammlung von santésuisse, dem Verband der Schweizer Krankenversicherer, bildeten die auch im vergangenen Jahr wiederum massiv angestiegenen Gesundheitskosten und die zur Eindämmung der Kosten notwendigen Reformen auf politischer Ebene.


Den Vorsitz führte Christoffel Brändli, Bündner Ständerat und Verwaltungsratspräsident von santésuisse. Der als Ehrengast geladene Bundesrichter Rudolf Ursprung vom Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern (EVG) hat in einer Übersicht die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung im Krankenversicherungsbereich aufgezeichnet.

VR-Präsident Christoffel Brändli begrüsste die ersten vom Parlament beschlossenen Reformmassnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten, betonte aber, dass die grossen «Brocken» noch bevorstünden: nämlich das neue Spitalfinanzierungsmodell und die Langzeitpflege in Alters- und Pflegeheimen und zu Hause. Will man die Kosten in den Griff bekommen, geht es nicht ohne Reformen in diesen beiden Bereichen. Brändli stuft hingegen die Chancen, dass der Vorschlag des Bundesrats zur Spitalfinanzierung die Debattenhürde im Parlament schaffen wird, als eher gering ein. Dass Kantone und Versicherer die Kosten und Investitionen aller in der kantonalen Spitalplanung aufgeführten Einrichtungen je zur Hälfte übernehmen, kommt für santésuisse nicht in Frage. Bis zum Übergang zu einem monistischen Finanzierungssystem hält santésuisse an den aktuellen Gesetzesprinzipien fest und stützt sich dabei auf die Auslegung des EVG-Entscheids vom 30. November 2001.

Nach Ansicht von Christoffel Brändli braucht es zusätzlich auch eine Lösung für einen Übergang zu einer leistungsorientierten Finanzierung. santésuisse lehnt das kürzlich von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) präsentierte Modell kategorisch ab. Ihr Modell sieht vor, dass für Versicherte mit einer halbprivaten oder privaten Zusatzversicherung die Kantonsanteile wegfallen. Nach Ansicht von santésuisse würde dies zur Quersubventionierung von Zusatzversicherungen zu Gunsten der Grundversicherung führen. Ein unhaltbarer Zustand.

Zur Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheime und Spitex) äusserte sich der Präsident verhalten optimistisch. Die kürzlich abgehaltenen Gespräche mit den betroffenen Partnern – den Kantonen und Leistungserbringern – lassen trotzdem auf eine für alle beteiligten Akteure akzeptable Lösung hoffen.

Marc-André Giger, der Direktor von santésuisse, sprach seinerseits die ständig steigenden Medikamentenkosten an. Er erinnerte daran, dass sich santésuisse vom Bundesrat eine klare Senkung der Preise der Arzneimittel wünscht, welche auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Umso mehr als diese Kosten in den vergangenen fünf Jahren um satte 40 Prozent zugenommen haben. Der stetige Preisanstieg sei hauptsächlich auf eine Hochpreispolitik zum Schutz der Pharmaindustrie zurückzuführen. Das Volumen an verkauften Packungen ist nämlich stabil geblieben. santésuisse ruft den Bundesrat ebenfalls dazu auf, insbesondere das benachbarte Ausland mit niedrigen Medikamentenpreisen in die Preisvergleiche mit einzubeziehen, namentlich Österreich, Frankreich und Italien.

Mit dem Beitrag des Bundesrichters Rudolf Ursprung fand die Generalversammlung einen würdigen Abschluss. Der am Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) tätige Richter zog Bilanz über die Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Ursprung erinnerte daran, dass halbprivat oder privat Versicherte, die in einem öffentlichen oder durch die öffentliche Hand subventionierten Spital behandelt werden, selber bzw. deren Versicherer Anrecht auf den der Einrichtung entsprechenden Kantonsanteil an den Kosten für die allgemeine Abteilung hat. Bundesrichter Ursprung führte weiter aus, dass die Aufnahme eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste (SL) ohne vollständigen bzw. wissenschaftlich unterlegten Wirksamkeitsnachweis gegen die Bestimmungen des KVG verstösst.

Für detailliertere Informationen:

Yves Seydoux Delegierter für Oeffentlichkeitsarbeit Telefon: 031 326 63 61 / 079 693 25 64 E-Mail: yves.seydoux@santesuisse.ch



Über santésuisse

santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.

santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.


Quelle:
HELP.ch


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Quelle: Yves Seydoux | Publiziert am 10.06.05


Die Pressemitteilung GV von santésuisse in Biel: Die wichtigen KVG-Reformen stehen erst noch bevor wurde publiziert von Yves Seydoux am 10.06.2005 (Zehnter Juni). Die Meldung GV von santésuisse in Biel: Die wichtigen KVG-Reformen stehen erst noch bevor hat die ID News-HLP-9-5802.



Weitere Informationen und Links:

 santésuisse (Firmenporträt)
 Artikel 'GV von santésuisse in Biel: Die wichtigen ...' auf Swiss-Press.com




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