Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 82 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden keine zusätzlichen Fälle gemeldet. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-Erkrankung auf.
Situation erlaubt weitere Lockerungsschritte
Die Regierung hat auf den 27. April sowie auf den 15. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Zudem wurde der Präsenzbetrieb an Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem 11. bzw. 18. Mai 2020 wieder aufgenommen. Diese Lockerungsschritte hatten keinen Anstieg der Infektionen zur Folge. Seit dem 24. April 2020 waren keine neuen Fälle zu verzeichnen. Die Regierung lockert deshalb die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Zudem müssen die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin eingehalten werden. Die zuständigen Vollzugsorgane schliessen einzelne Einrichtungen oder verbieten einzelne Veranstaltungen, falls kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht umgesetzt wird. Auf eine Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten verzichtet die Regierung.
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt
Ab dem 6. Juni 2020 sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Die Veranstalter müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Bei privaten Veranstaltungen wie Familienanlässen, bei denen die Organisatoren die teilnehmenden Personen kennen, kann auf die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes verzichtet werden. Die Empfehlungen der Regierung und des Amtes für Gesundheit betreffend Hygiene sind einzuhalten. Von der Lockerung des Veranstaltungsverbotes profitieren auch Vereine, da alle Vereinsaktivitäten, wie beispielsweise Musik- und Chorproben, nunmehr wieder möglich sind.
Lockerungen im Bereich des Sports
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Die Organisatoren von Sportaktivitäten, namentlich Vereine und Betreiber der Sportanlagen, müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni 2020 ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Für Sportaktivitäten, deren Durchführung einen dauernden engen Körperkontakt bedingt, sind Trainings nur in beständigen Teams zulässig. Das Verbot der Benutzung von Umkleidekabinen und Duschen in den Sportstätten wird aufgehoben.
Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe
Ab dem 6. Juni 2020 können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wieder geöffnet werden. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Kinos, Konzertlokale, Theater, Casinos und Spielsalons können wieder öffnen, ebenso Hallenbäder, Freibäder und Wellnessanlagen. Auch für diese Betriebe müssen Schutzkonzepte erarbeitet und umgesetzt werden.
Lockerung der Einschränkungen für Gastronomie
In Restaurants und Bars wird ab dem 6. Juni 2020 die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben. Nach wie vor sind aber zwischen Gästegruppen zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Für Discos und Nachtklubs, die auch wieder öffnen können, gilt zusätzlich zur Pflicht, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, eine Personenbegrenzung von 100 Personen.
Auswirkungen auf den Bildungsbereich
Die Schulen haben unter Begleitung der Kampagne #HebenSorg die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes sehr gut bewältigt. Es ist wichtig, die Vorgaben entsprechend dem Verlauf der Pandemie fortlaufend zu aktualisieren. Über die Auswirkungen der Lockerungen auf den Bildungsbereich werden Regierungsrätin Dominique Hasler und der Leiter des Schulamts Arnold Kind am Dienstag, 2. Juni 2020, um 16.00 Uhr an einer Medienorientierung informieren.
Regierung setzt auf Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand
Mit diesen Lockerungen wird eine neue Normalität ermöglicht. Das Leben wird in den meisten Bereichen wieder in mehr oder weniger gewohnten Bahnen verlaufen können. Gewisse Einschränkungen insbesondere betreffend Hygiene und sozialer Distanz bleiben aber bestehen. In der Lockerungsphase ist gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung gefragt. Der Schutz von Personen, welche der Risikogruppe angehören, ist der Regierung weiterhin wichtig. Es liegt aber auch in der Eigenverantwortung aller Einwohnerinnen und Einwohner, Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko zu meiden. So können wir einen Anstieg der Infektionen und damit eine erneute Verschärfung der Massnahmen verhindern.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes
Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.
Die Pressemitteilung Fürstentum Liechtenstein - Start in eine neue Normalität wurde publiziert von Fürstentum Liechtenstein am 02.06.2020 (Zweiter Juni). Die Meldung Fürstentum Liechtenstein - Start in eine neue Normalität hat die ID News-HLP-4-1800828.
Regierung des Fürstentums Liechtenstein (Firmenporträt) | |
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