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Flughafen Zürich AG: Neue Definition der bisherigen Startrouten ab Piste 16




Pressemitteilung



Flughafen Zürich

Pressetitel

Flughafen Zürich AG: Neue Definition der bisherigen Startrouten ab Piste 16

Verfasser / Quelle

Flughafen Zürich AG

Publikationsdatum

25.06.2014

Firmenporträt

Flughafen Zürich


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25.06.2014, Die Flughafen Zürich AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragt, die bisher geltenden Abflugrouten ab Piste 16 neu zu definieren. Die neue Definition vereinfacht das Abflugverfahren und bündelt die Abflugrouten über wenig besiedeltem Gebiet.


Heute sind am Flughafen Zürich für Starts auf der Piste 16 zwei Abflugverfahren im Betriebsreglement festgehalten. Bei den Abflugrouten ab Piste 16 wird unterschieden, ob nach Sichtflugbedingungen (VMC-Verfahren; visual meteorological conditions) oder nach Instrumentenflugbedingungen (IMC-Verfahren; instrument meteorological conditions) geflogen wird. Je nach Verfahren ist die erste Abdrehkurve nach links anders definiert bezüglich Höhe und Distanz ab dem Abhebepunkt. Welches Verfahren geflogen wird, entscheiden die Piloten.

Diese Unterscheidung bei einem Abflugverfahren ist unüblich und wird von Pilotenseite wegen der erhöhten Komplexität schon länger kritisiert. Deshalb wurde von Fachspezialisten der Skyguide in Zusammenarbeit mit der Flughafen Zürich AG eine neue und für alle Wettersituationen einheitliche Definition für alle Abflugrouten ab Piste 16 erarbeitet.

Neu soll ein einheitlicher Abdrehpunkt beim Erreichen von 2000 Fuss über Meer bzw. rund 200 Meter über Grund gelten. Dieser ist früher als der heutige späteste Abdrehpunkt. In der Linkskurve nach dem Abflug werden die Flugspuren so über dem Waldgebiet zwischen Opfikon und Wallisellen gebündelt. Zudem reduziert sich dadurch die Komplexität des Abflugverfahrens.

Das BAZL hat das entsprechende Gesuch der Flughafenbetreiberin zur Neudefinition der bisherigen Startrouten ab Piste 16 am 21. März 2014 genehmigt. Die Neudefinition gilt ab 26. Juni 2014. An ausgewählten Standorten werden Fluglärm-Messungen durchgeführt um zu prüfen, ob die gewünschte Lärmkonzentration erreicht werden kann.


Medienkontakt:


Flughafen Zürich AG Telefon +41 (0)43 816 99 99 Telefax +41 (0)43 816 46 15 Medien@zurich-airport.com



Über Flughafen Zürich

Als gemischtwirtschaftliches, börsenkotiertes Unternehmen betreibt die Flughafen Zürich AG die bedeutendste Verkehrs- und Begegnungsdrehscheibe der Schweiz - den Flughafen Zürich.

Die Flughafen Zürich AG stützt sich bei der Strategie und deren Umsetzung auf die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft. Ziel ist es, dank dieser Betrachtungsweise die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit sowie den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.

Sie agiert in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Kapazität, Komplexität und Lärm.

Der Flughafen Zürich als Schweizer Tor zur Welt ist ein Qualitätsflughafen im Herzen Europas und international, national sowie regional gut vernetzt. Für seine hervorragenden Dienstleistungen, die kurzen Umsteigewege, die Freundlichkeit des Personals, die Sauberkeit der Infrastruktur, die Zuverlässigkeit der Prozesse und weitere Qualitätsmerkmale erhält der Flughafen Zürich regelmässig Auszeichnungen.

Hinter dieser Leistung stehen rund 27’000 Mitarbeitende, die bei über 280 Flughafenpartnern täglich dafür sorgen, dass für Passagiere und Besucher jeder Aufenthalt am Flughafen Zürich zu einem positiven Erlebnis wird.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Flughafen Zürich AG: Neue Definition der bisherigen Startrouten ab Piste 16 -

Quelle: Flughafen Zürich AG | Publiziert am 25.06.14 | Aktualisiert um 13:56 Uhr


Die Pressemitteilung Flughafen Zürich AG: Neue Definition der bisherigen Startrouten ab Piste 16 wurde publiziert von Flughafen Zürich AG am 25.06.2014 (Fünfundzwanzigster Juni). Die Meldung Flughafen Zürich AG: Neue Definition der bisherigen Startrouten ab Piste 16 hat die ID News-HLP-1-1631382.



Weitere Informationen und Links:

 Flughafen Zürich (Firmenporträt)
 Artikel 'Flughafen Zürich AG: Neue Definition der ...' auf Swiss-Press.com




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