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Flughafen Zürich AG: Gleiche Regelung, neue Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck




Pressemitteilung



Flughafen Zürich

Pressetitel

Flughafen Zürich AG: Gleiche Regelung, neue Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck

Verfasser / Quelle

Flughafen Zürich AG

Publikationsdatum

24.01.2014

Firmenporträt

Flughafen Zürich


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24.01.2014, Per 28. Januar 2014 ändern am Flughafen Zürich die Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Die Regelung bleibt jedoch gleich. Erlaubt sind weiterhin Flüssigkeiten bis 100 Milliliter, Spezialnahrung inklusive Babynahrung sowie Medikamente. Eine Erleichterung gibt es für Transferpassagiere.


Die heutige Regelung erlaubt Flüssigkeiten bis zu einer maximalen Grösse von 100 Millilitern in einem durchsichtigen und verschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel. Pro Passagier darf ein solcher Beutel im Handgepäck mitgeführt werden. Ausserdem dürfen Reisende Spezialnahrung (inkl. Babynahrung) und Medikamente sowie Duty-Free-Artikel in regelkonform versiegelten Beuteln im Handgepäck mitführen. Neu durchlaufen Spezialnahrung (inkl. Babynahrung), Medikamente und Duty-Free-Artikel eine zusätzliche, separate Kontrolle, welche die Flüssigkeiten auf Sprengstoff untersucht.

Die neue EU-Regelung ist vor allem für Transferpassagiere relevant. Transferreisende aus Drittländern ausserhalb der Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Reisenden aus den USA, Kanada, Kroatien, Malaysia und Singapur mussten bisher bei der Transfer- Sicherheitskontrolle ihre Duty-Free-Artikel abgeben. Neu dürfen Passagiere, die aus Drittländern über den Flughafen Zürich fliegen, Duty-Free-Artikel ebenfalls im Handgepäck mitführen. Voraussetzung: Der Artikel ist in einem regelungskonformen, versiegelten und unversehrten ICAO-Beutel verpackt. Wie Medikamente und Spezialnahrung werden auch diese Flüssigkeiten zusätzlich kontrolliert.

Die neue Regelung der EU muss bis spätestens am 31. Januar 2014 in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Die Schweiz ist aufgrund der bilateralen Verträge verpflichtet, diese Regelung ebenfalls umzusetzen.


Medienkontakt:


Flughafen Zürich AG Postfach 8058 Zürich ZH Tel: 043 816 22 11 Fax: 043 816 44 11



Über Flughafen Zürich

Als gemischtwirtschaftliches, börsenkotiertes Unternehmen betreibt die Flughafen Zürich AG die bedeutendste Verkehrs- und Begegnungsdrehscheibe der Schweiz - den Flughafen Zürich.

Die Flughafen Zürich AG stützt sich bei der Strategie und deren Umsetzung auf die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft. Ziel ist es, dank dieser Betrachtungsweise die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit sowie den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.

Sie agiert in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Kapazität, Komplexität und Lärm.

Der Flughafen Zürich als Schweizer Tor zur Welt ist ein Qualitätsflughafen im Herzen Europas und international, national sowie regional gut vernetzt. Für seine hervorragenden Dienstleistungen, die kurzen Umsteigewege, die Freundlichkeit des Personals, die Sauberkeit der Infrastruktur, die Zuverlässigkeit der Prozesse und weitere Qualitätsmerkmale erhält der Flughafen Zürich regelmässig Auszeichnungen.

Hinter dieser Leistung stehen rund 27’000 Mitarbeitende, die bei über 280 Flughafenpartnern täglich dafür sorgen, dass für Passagiere und Besucher jeder Aufenthalt am Flughafen Zürich zu einem positiven Erlebnis wird.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Flughafen Zürich AG: Gleiche Regelung, neue Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck -

Quelle: Flughafen Zürich AG | Publiziert am 24.01.14 | Aktualisiert um 11:06 Uhr


Die Pressemitteilung Flughafen Zürich AG: Gleiche Regelung, neue Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck wurde publiziert von Flughafen Zürich AG am 24.01.2014 (Vierundzwanzigster Januar). Die Meldung Flughafen Zürich AG: Gleiche Regelung, neue Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck hat die ID News-HLP-1-1624110.



Weitere Informationen und Links:

 Flughafen Zürich (Firmenporträt)
 Artikel 'Flughafen Zürich AG: Gleiche Regelung, neue ...' auf Swiss-Press.com




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