Das geltende Betriebsreglement (umgangssprachlich: „vorläufiges Betriebsreglement“) für den Flughafen Zürich wurde nach dem Bundesgerichtsurteil vom 22. Dezember 2010 auf den 30. Juni 2011 in Kraft gesetzt. Das Objektblatt Flughafen Zürich des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und die Sicherheitsüberprüfung erfordern eine Anpassung dieses Betriebsreglements. Deshalb hat die Flughafen Zürich AG im Oktober 2013 ein entsprechendes Gesuch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht.
Als gemischtwirtschaftliches, börsenkotiertes Unternehmen betreibt die Flughafen Zürich AG die bedeutendste Verkehrs- und Begegnungsdrehscheibe der Schweiz - den Flughafen Zürich.
Die Flughafen Zürich AG stützt sich bei der Strategie und deren Umsetzung auf die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft. Ziel ist es, dank dieser Betrachtungsweise die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit sowie den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.
Sie agiert in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Kapazität, Komplexität und Lärm.
Der Flughafen Zürich als Schweizer Tor zur Welt ist ein Qualitätsflughafen im Herzen Europas und international, national sowie regional gut vernetzt. Für seine hervorragenden Dienstleistungen, die kurzen Umsteigewege, die Freundlichkeit des Personals, die Sauberkeit der Infrastruktur, die Zuverlässigkeit der Prozesse und weitere Qualitätsmerkmale erhält der Flughafen Zürich regelmässig Auszeichnungen.
Hinter dieser Leistung stehen rund 27’000 Mitarbeitende, die bei über 280 Flughafenpartnern täglich dafür sorgen, dass für Passagiere und Besucher jeder Aufenthalt am Flughafen Zürich zu einem positiven Erlebnis wird.
Die Pressemitteilung Flughafen Zürich AG: Gesuch für Betriebsreglementsänderung 2014 geht in öffentliche Auflage wurde publiziert von Flughafen Zürich AG am 15.10.2014 (Fünfzehnter Oktober). Die Meldung Flughafen Zürich AG: Gesuch für Betriebsreglementsänderung 2014 geht in öffentliche Auflage hat die ID News-HLP-1-1635614.
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