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Finanzausgleich: Bundesrat verabschiedet Verordnung mit den Ausgleichszahlungen für 2010




Pressemitteilung



Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Pressetitel

Finanzausgleich: Bundesrat verabschiedet Verordnung mit den Ausgleichszahlungen für 2010

Verfasser / Quelle

EFD

Publikationsdatum

18.11.2009

Firmenporträt

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD


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18.11.2009, Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Änderung der Finanz- und Lastenausgleichsverordnung mit den Ausgleichszahlungen für 2010 gutgeheissen. Sie tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.


Das Parlament hat 2007 die Grundbeiträge für die beiden Ausgleichsinstrumente für die Jahre 2008-11 global festgelegt. Diese Grundbeiträge werden gemäss Finanzausgleichsgesetz (FiLaG) durch den Bundesrat jährlich den Entwicklungen des Ressourcenpotenzials (Ressourcenausgleich) bzw. der Teuerung (Lastenausgleich) angepasst. Dem Bundesrat obliegt zudem die jährliche Verteilung der Ausgleichssummen auf die einzelnen Kantone.

Erhöhter Ressourcenausgleich

Der Beitrag des Bundes an den Ressourcenausgleich beträgt nächstes Jahr 1,962 Mrd. Franken. (2009: Fr. 1,862 Mrd.). Entsprechend der Zunahme der Ressourcenpotenziale aller Kantone erhöhte er sich gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozent oder 100 Mio. Franken. Die ressourcenstarken Kantone stellen 1,406 Mrd. Franken (2009: Fr. 1,315 Mrd.) bereit. Der Betrag erhöhte sich - entsprechend der Zunahme des Potenzials der ressourcenstarken Kantone - um 6,9 Prozent oder 91 Mio. Franken. Für das Jahr 2010 stehen damit insgesamt 3,368 Mrd. Franken (2009: Fr. 3,177 Mrd.) für die ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung. Das entspricht einer Zunahme von 6 Prozent oder insgesamt 191 Mio. Franken. 2010 wird kein Kanton, der heute ressourcenstark ist, ressourcenschwach. Umge-kehrt wird kein ressourcenschwacher Kanton ressourcenstark. Die ressourcenstarken Kantone Zug, Waadt, Zürich und Schwyz haben gegenüber 2009 aufgrund ihrer Indexveränderungen eine deutliche Mehrbelastung zu tragen.

Gemäss Gesetzesbestimmungen soll der ressourcenschwächste Kanton mit den Ausgleichszahlungen auf mindestens 85 Prozent des schweizerischen Ressourcen- durchschnitts angehoben werden. Diese Zielgrösse wird 2010 erstmals knapp verfehlt, nämlich für die Kantone Uri (mit einem Index nach Ausgleich von 84,4 Prozent), Jura (84,7 Prozent) und Wallis (84,8 Prozent). Dennoch stiegen die Ausgleichsmittel dieser Kantone gegenüber 2009 aufgrund ihrer Indexveränderungen vor Ausgleich an (Uri +5,5 Mio., Jura +14,5 Mio. und Wallis +30 Mio.).

Leicht rückläufiger Lastenausgleich

Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt 2010 rund 695 Mio. Franken. Im Einzelnen sind das je 347,5 Mio. Franken für den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich (2009: je 351 oder total 702 Mio. Franken). Betragsmässig geht er damit um insgesamt 7 Mio. Franken zurück, entsprechend der letzten verfügbaren Jahreswachstumsrate des Landesindexes der Konsumentenpreise (Jahreswachstumsrate Mai 2008 - Mai 2009: -1 Prozent).

Unveränderter Härteausgleich

Gemäss FiLaG bleiben die Beiträge aus dem Härteausgleich für die ersten acht Jahre fix. Anschliessend reduzieren sie sich jährlich um fünf Prozent. Da im nächsten Jahr zudem kein ressourcenschwacher Kanton ressourcenstark wird, stehen 2009 für den Härteausgleich unverändert insgesamt 366 Mio. Franken zur Verfügung.

Nachträgliche Fehlerkorrektur zu Gunsten des Kantons Jura

Der Kanton Jura hat für das Bemessungsjahr 2005 bei der letztjährigen Datenübermittlung an die Eidggenössischen Steuerverwaltung nachträglich einen eigenen Erfassungsfehler festgestellt. Dieser hat dazu geführt, dass der Kanton Jura im laufenden Jahr rund 6,4 Mio. Franken zu wenig Mittel aus dem Ressourcenausgleich erhält. Die übrigen ressourcenschwachen Kantone erhielten dagegen im Total eine um diesen Betrag zu hohe Ausgleichssumme. Zur Korrektur dieses Fehlers erhält der Kanton Jura im Jahr 2010 eine einmalige Nachzahlung von 6,4 Mio. Franken. Diese wird kompensiert durch entsprechende Korrekturen bei den übrigen Empfängerkantonen.

Anhörung der Kantone

Die Finanzdirektorinnen und -direktorenkonferenz (FDK) hat im Rahmen ihrer Anhörung zu den Ausgleichszahlungen 2010 Stellung genommen. In ihrem Schreiben vom 18. September 2009 an das EFD stellt sie unbestrittene Anträge, deren Auswirkungen im vorliegenden Zahlenwerk enthalten sind.

Weiteres Vorgehen

Vorschläge für eine Teilrevision des FiLaG, welche die Handhabung nachträglich erkannter Fehler regeln soll, werden im Rahmen der Vernehmlassung zum ersten Wirksamkeitsbericht im zweiten Quartal 2010 zur Diskussion gestellt. Das Parlament soll die Gesetzesrevision parallel zur Botschaft zur Neudotierung der Ausgleichsgefässe für die Jahre 2012-15 beraten und verabschieden.

Die Ausgleichsgefässe

Der Ressourcenausgleich bezweckt, auch die Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Bund finanziert den vertikalen, die ressourcenstarken Kantone den horizontalen Ressourcenausgleich. Lastenausgleich des Bundes: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder durch ihre Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zur NFA finanziell schlechter gestellt wird als heute. Er ist auf maximal 28 Jahre befristet und wird ab dem neunten Jahr nach Inkrafttreten der NFA jährlich um fünf Prozent abgebaut. Er wird vom Bund (2/3) und von den Kantonen (1/3) finanziert.

Bei der Anfangsdotierung der Ausgleichsgefässe im Einführungsjahr 2008 entsprach die vom Bund zu finanzierende Gesamtsumme von 2,481 Mrd. Franken. (ohne Härteausgleich) der Entlastung des Bundes aus dem Wegfall des bis Ende 2007 geltenden alten Finanzausgleichssystems (Wegfall der ehemaligen Finanzkraftzuschläge, Fr. -1,580 Mrd.) und der Entlastung aus der Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer (Fr. -2,086 Mrd.), korrigiert um die Belastung des Bundes aus der Aufgabenneuverteilung (Fr. +1,185 Mrd.).



Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung.

Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Finanzausgleich: Bundesrat verabschiedet Verordnung mit den Ausgleichszahlungen für 2010 -

Quelle: EFD | Publiziert am 18.11.09 | Aktualisiert um 11:50 Uhr


Die Pressemitteilung Finanzausgleich: Bundesrat verabschiedet Verordnung mit den Ausgleichszahlungen für 2010 wurde publiziert von EFD am 18.11.2009 (Achtzehnter November). Die Meldung Finanzausgleich: Bundesrat verabschiedet Verordnung mit den Ausgleichszahlungen für 2010 hat die ID News-HLP-24-694173.



Weitere Informationen und Links:

 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD (Firmenporträt)
 Artikel 'Finanzausgleich: Bundesrat verabschiedet ...' auf Swiss-Press.com




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