Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat sich das Ziel gesetzt, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu dämpfen. Wichtig ist hierbei, dass Massnahmen vorsichtig abgewogen und keine Regulierungen beschlossen werden, welche die gute Patientenversorgung in der Schweiz gefährden und nachhaltig schädigen könnten.
Keine Massnahmen zur Schwächung der guten Patientenversorgung Der zweite Teil des ersten Kostendämpfungspakets enthält eine Massnahme zur Preisfestsetzung im Bereich der Generika-Medikamente sowie auch eine Massnahme zur Spitalplanung, wo die Versicherer neu ein Beschwerderecht bekommen sollen. Die grösste Tragweite hätte aber Artikel 47c der Gesetzesvorlage gehabt. Er hätte verlangt, dass ein «gerechtfertigtes Wachstum» im Gesundheitswesen festgelegt wird, welches die Tarifpartner gezwungen hätte, die Kostenentwicklung entsprechend anzupassen. Der Bund hätte generelle Tarifkürzungen, Rückzahlungen oder degressive Tarife verlangen können, um dies zu erreichen. Somit hätte die Massnahme eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung zur Folge gehabt, denn sie hätte unterschiedslos alle Leistungen getroffen und zu einer Einschränkung der medizinischen Versorgung geführt. Patientinnen und Patienten hätten darunter gelitten, insbesondere finanziell schwächer Gestellte und mehrfach Erkrankte wären von einer Einschränkung betroffen gewesen. Ihnen ist die medizinische Behandlung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung heute per Gesetz zugesichert. Es gibt bessere Massnahmen zur Kostendämpfung, die einen breiten Konsens haben und die Patientenversorgung nicht einschränken.
Sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen fördern und vorantreiben Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen EFAS ist in der Beratung im Parlament bereits weit fortgeschritten. Die Vorlage verspricht erhebliches Sparpotential und wird von der Mehrheit aller Akteure im Gesundheitswesen im Grundsatz unterstützt. Mit EFAS würde die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen gefördert und die daraus erfolgenden Ersparnisse kämen direkt den Versicherten zugute. Weiter setzt sich die FMH für die Reduktion des administrativen Aufwands ein. Wichtige Massnahmen zur Kostendämpfung sind weiterhin die Stärkung der kostengünstigen ambulanten Praxismedizin mit einem adäquaten ausgewogenen und zeitgemässen ambulanten Tarif sowie auch eine überregionale Spitalplanung.
Die FMH setzt sich dafür ein, dass alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz Zugang zu qualitativ hochstehender und finanziell tragbaren medizinischen Leistungen haben.
Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.
Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.
Die Pressemitteilung FMH: Ständerat fällt wichtigen Entscheid zugunsten der Patientenversorgung wurde publiziert von FMH am 09.12.2021 (Neunter Dezember). Die Meldung FMH: Ständerat fällt wichtigen Entscheid zugunsten der Patientenversorgung hat die ID News-HLP-35-1806945.
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