Der erste GAV für die beiden Konzerngesellschaften der Schweizerischen Post AG, die Swiss Post Solutions AG und die SwissSign AG, wurde abgeschlossen und genehmigt. Die Post und die Gewerkschaften zeigen sich zufrieden mit dem verhandelten Ergebnis. Verglichen mit dem aktuell geltenden Personalreglement bringt der neue GAV verschiedene Verbesserungen, insbesondere eine Verlängerung von bezahlten Urlauben (z. B. bei Vaterschaft oder Adoption) sowie eine um einen Monat längere Kündigungsfrist für ältere, langjährige Mitarbeitende. Zudem wurden ein Mindestlohn und jährliche Lohnverhandlungen vereinbart. Die rund 750 Mitarbeitenden, die neu im GAV angestellt sind, erhalten im November ihre neuen Einzelarbeitsverträge. Der neue GAV tritt am 1. März 2014 in Kraft.
Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.
Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.
Die Pressemitteilung Erster GAV für Swiss Post Solutions tritt 2014 in Kraft wurde publiziert von Die Schweizerische Post am 01.11.2013 (Erster November). Die Meldung Erster GAV für Swiss Post Solutions tritt 2014 in Kraft hat die ID News-HLP-4-1619551.
Die Schweizerische Post AG (Firmenporträt) | |
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