Schweizweit schliessen im Sommer 2020 rund 75 000 Jugendliche ihre berufliche Grundbildung ab. Die nun erzielte Einigung unter den Verbundpartnern der Berufsbildung ermöglicht es ihnen, trotz den Auswirkungen des Corona-Virus ein auf dem Arbeitsmarkt anerkanntes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. ihr eidgenössisches Berufsattest zu erhalten, wenn sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen.
Die verbundpartnerschaftlich erarbeitete Lösung trägt den Besonderheiten der Berufsbildung, die eng auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abgestimmt ist, Rechnung. Ebenso berücksichtigt sie das Gebot der Gleichbehandlung und nimmt Rücksicht auf die Belastung der Betriebe:
- Prüfung der praktischen Arbeit: Je nach Beruf soll eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb durchgeführt werden. Die im jeweiligen Beruf bzw. Berufsfeld zuständige Organisation der Arbeitswelt beantragt die von ihr bevorzugte Variante für ein schweizweit durchführbares Verfahren.
Sie zeigt dabei auch auf, wie die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Schutzmassnahmen eingehalten werden können. Die Eingabe wird von einer Expertengruppe der Kantone geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt.
Ist es einem einzelnen Kanton aus epidemiologischen Gründen nicht möglich, für eine berufliche Grundbildung die praktische Prüfung so durchzuführen, wie es die zuständige Organisation der Arbeitswelt vorschlägt, kann er beim SBFI einen Antrag für eine Beurteilung der Leistungen durch den Lehrbetrieb stellen. Das SBFI entscheidet abschliessend.
- Prüfung der schulischen Ausbildung: Es finden keine Abschlussprüfungen in den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung statt. Die Noten werden aus den Erfahrungsnoten und in der Allgemeinbildung zusätzlich aus der Vertiefungsarbeit berechnet.
Auf Basis der erzielten Lösung wird das WBF dem Bundesrat an einer der nächsten Sitzungen eine entsprechende Verordnung unterbreiten. Darauf gestützt werden die von den Verbundpartnern der Berufsbildung erarbeiteten Richtlinien umgesetzt.
Dadurch ist die Durchführung der Lehrabschlussprüfungen bis im Sommer 2020 für die Lernenden in allen Branchen gesichert, so dass die Lehrabgängerinnen und -abgänger anschliessend ihre berufliche Zukunft bestmöglich weiterverfolgen können.
Für die Maturitätsprüfungen (gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Berufsmaturität, Passerellen) verfolgen Bund und Kantone das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge ihre Abschlusszeugnisse termingerecht erhalten und sich fristgemäss an den Institutionen der Tertiärstufe einschreiben können. Über die Modalitäten in der aktuellen ausserordentlichen Situation soll bis spätestens Anfang Mai entschieden werden.
Ebenfalls zentrales Thema des Spitzentreffens war die Rekrutierung und Beschäftigung von Lernenden. Die derzeitige Lage erschwert den regulären Ablauf des Berufswahlprozesses wie beispielsweise die Durchführung von Schnupperlehren oder Bewerbungsgesprächen. Vor diesem Hintergrund hat das verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Steuergremium «Berufsbildung 2030» eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche zeitnah mögliche Lösungen wie die Verlängerung der Rekrutierungsphase, Kommunikationsmassnahmen u.a. erarbeitet.
Anlässlich des Spitzentreffens wiesen alle Teilnehmenden ausdrücklich darauf hin, dass die Corona-Krise nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen darf. Sie appellieren einerseits an die Lehrbetriebe, auch im Hinblick auf das Lehrjahr 2020/21 weiterhin Lernende im bisherigen Umfang zu rekrutieren.
Alle Betriebe werden auch künftig auf Fachkräfte angewiesen sein. Andererseits sind Jugendliche und Eltern aufgerufen, den Kontakt zu Lehrbetrieben und zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in geeigneter Form zu suchen.
Schliesslich wurden am Spitzentreffen Szenarien betreffend der Durchführung der zentralen Schweizer Berufsmeisterschaften «SwissSkills Bern 2020» diskutiert. Ob und in welcher Form eine Durchführung im September 2020 möglich ist, ist noch offen. Diesbezügliche Entscheide sind bis Mitte Mai 2020 zu erwarten.
Im WBF geht es einerseits um Wirtschaftsangelegenheiten und Handelspolitik. Zu diesem Bereich gehört auch die Landwirtschaftspolitik. Andererseits steht der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation im Fokus. Dazu kommen weitere Themen wie etwa das Wohnungswesen.
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.
Die Pressemitteilung Einigung auf schweizweit abgestimmte Durchführung der Lehrabschlussprüfungen 2020 wurde publiziert von Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildun am 14.04.2020 (Vierzehnter April). Die Meldung Einigung auf schweizweit abgestimmte Durchführung der Lehrabschlussprüfungen 2020 hat die ID News-HLP-16-1800261.
Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (Firmenporträt) | |
Artikel 'Einigung auf schweizweit abgestimmte Durchführung ...' auf Swiss-Press.com |
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