Das ESTI überprüft pro Jahr rund 1500 Niederspannungserzeugnisse auf dem inländischen Markt. Die Marktkontrolle erfolgt bei Grossverteilern und an Messen. Kontrolliert werden auch die Werbung für elektrotechnische Erzeugnisse sowie Angebote auf Verkaufsportalen und Websites im Internet. 16% der Kontrollen wurden aufgrund von Meldungen unzufriedener Konsumenten und von Mitbewerbern durchgeführt.
Die Palette der kontrollierten Erzeugnisse erstreckte sich von Haushaltgeräten, Handwerkzeugen, Installationszubehör, elektrotechnischen Komponenten bis hin zu Geräten für Büro, Informatik, Beleuchtung sowie Apparaten und Werkzeugen für Heimwerker und Hobbyanwender.
Gemäss Verordnung über Niederspannungserzeugnisse (NEV) müssen die Inverkehrbringer die sicherheitstechnischen Nachweise für ihre Produkte erbringen können. Dasselbe gilt auch für die Einhaltung der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB). Stellt ein Mangel für den Benutzer eines Erzeugnisses eine Gefahr dar, reagiert das ESTI mit einem Verkaufsverbot.
Etwa 14% (2009: 8%) aller erfassten Erzeugnisse wiesen Mängel auf. Die Mängel umfassten 2010 hauptsächlich unvollständige sicherheitstechnische Nachweise und sicherheitstechnische Mängel.
Als direkte Folge wurden 44 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps ausgesprochen. Betroffen waren nicht berührungssichere LED-Röhren, unzulässige Reiseadapter, falsche und unzulässige Stecker/Verlängerungskabel, IT-Geräte und Erzeugnisse für die Benutzung in Haushalt und Gewerbe. Dabei wurden 6 Erzeugnismodelle durch die Inverkehrbringer zurückgerufen.
Hersteller und Inverkehrbringer unterstützen die Bestrebungen der Marktüberwachung durch das ESTI. Auch sie sind interessiert, dass in der Schweiz nur sichere elektrische Erzeugnisse auf den Markt gelangen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf von elektrotechnischen Erzeugnissen auf klare technische Deklarationen auf Typenschildern und auf Labels achten. Schweizer Labels sind das Sicherheitszeichen des ESTI und das SEVKonformitätszeichen von Electrosuisse. Diese Labels geben dem Konsumenten die Gewissheit, dass das Erzeugnis von einer akkreditierten Stelle geprüft und zertifiziert wurde und somit den sicherheitstechnischen Normen entsprechend auf den Markt gelangt.
Das ESTI ist Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen, die nicht dem Bundesamt für Verkehr BAV unterstehen. Es sorgt dafür, dass diese Anlagen sicher und umweltgerecht geplant, erstellt und gewartet werden. Dazu gehören Hochspannungsanlagen, Niederspannungsinstallationen und Schwachstromanlagen.
Die Tätigkeiten des ESTI sind auf das Ziel ausgerichtet, die elektrische Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachen zu gewährleisten. Weiter setzt sich das ESTI für die sichere Anwendung der Elektrizität ein, indem die Sicherheit der elektrischen Anlagen und Erzeugnisse in der Schweiz auf einem hohen technischen Stand gehalten wird.
Schliesslich sorgt das ESTI als Leit- oder Fachbehörde dafür, dass elektrische Anlagen unter Berücksichtigung der Interessen von Raum- und Umweltplanung sowie Dritter geplant, erstellt, betrieben und zurückgebaut werden. Die Aufsichts- bzw. Kontrolltätigkeiten des ESTI umfassen Niederspannungsinstallationen, Stark- und Schwachstromanlagen sowie die Marktüberwachung bei elektrischen Erzeugnissen. Das ESTI führt eine eigene Rechnung und untersteht der Aufsicht des Departements UVEK.
Die Pressemitteilung Eidgenössisches Starkstrominspektorat: 14 Prozent der elektrotechnischen Erzeugnisse mit Mängeln wurde publiziert von Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI am 18.04.2011 (Achtzehnter April). Die Meldung Eidgenössisches Starkstrominspektorat: 14 Prozent der elektrotechnischen Erzeugnisse mit Mängeln hat die ID News-HLP-39-1059522.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI (Firmenporträt) | |
Artikel 'Eidgenössisches Starkstrominspektorat: 14 Prozent ...' auf Swiss-Press.com |
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