Fährt ein ausländischer Handwerker ohne Material über die Grenze und erbringt in der Schweiz Leistungen, z.B. Malerarbeiten, stellt er in der Regel eine Rechnung ohne Mehrwert steuer (ausser er wäre als Steuerpflichtiger in der Schweiz registriert, was einen inländischen Jahresumsatz von 100'000 Franken voraussetzen würde).
Eigentlich würde diese Leistung bereits heute der sogenannten Bezugsteuer unterliegen, d.h. der Leistungsempfänger muss die Mehrwertsteuer auf der bezogenen Leistung abrechnen und den Betrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung überweisen. Allerdings müssen die Zoll stellen den Grenzübertritt des ausländischen Handwerkers feststellen und die Privatperson auf ihre Steuerpflicht aufmerksam machen. So will es das geltende Gesetz. Die Regelung setzt allerdings erst ein, wenn eine Person Leistungen von mehr 10'000 Franken pro Jahr bezieht. Darunter besteht keine Steuerpflicht, und es fällt somit auch keine Bezugsteuer an.
Unpraktikables Gesetz Die Regelung wurde mit der Revision des Mehrwertsteuergesetzes 2010 eingeführt. Sie hat sich als weitgehend unpraktikabel erwiesen. Der Grenzübertritt ausländischer Handwerker ohne Material kann kaum registriert werden, entsprechend unterbleibt die Information der privaten Leistungsbezüger. Die Folge ist, dass Leistungen steuerfrei bleiben. Schweizer Un ternehmer müssen dagegen die Mehrwertsteuer erheben. Der Preisnachteil beträgt mindes tens die Höhe des Normalsteuersatzes, also acht Prozent. Vor allem im Kanton Tessin ist der Unmut über die bestehende Wettbewerbsverzerrung gross. Aber auch in anderen Grenzregionen ist das Problem bekannt.
Wirtschaft unterstützt Anpassung Wie die Medien jüngst berichtet haben, wird der Bundesrat die Problematik aufgreifen und im Rahmen einer geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes mit einem griffigeren Mechanismus zu lösen versuchen. Die neue Lösung soll darin bestehen, dass ausländische Handwerker die Mehrwertsteuer nahezu immer abrechnen müssen, weil als Umsatzgrenze nicht mehr der inländische, sondern der weltweite Umsatz herangezogen wird. Die Lösung wurde vom Mehrwertsteuer-Konsultativgremium empfohlen, einer ausserparlamentarischen Kommission zur praxisgerechten Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer, in der auch economiesuisse aktiv und engagiert vertreten ist. Die neue Lösung wird von economiesuisse denn auch unterstützt. Sie verspricht gleichzeitig wettbewerbsneutral und leichter umsetzbar zu sein.
Die Vernehmlassung der geplanten Gesetzesrevision soll im Juni beginnen.
Economiesuisse vertritt die Interessen der Wirtschaft im politischen Prozess und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen ein. Zu unseren Mitgliedern zählen100 Branchenverbände, 20 kantonale Handelskammern sowie einige Einzelunternehmen.
Insgesamt vertreten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnenmarktorientierte Betriebe: Im Dachverband economiesuisse sind sie alle vereint.
Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parlament. Es ist unsere Aufgabe, die für die Wirtschaft wichtigen politi schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch intensives Lobbying auf allen Stu fen des Gesetzgebungsprozesses zu engagieren. Dies geschieht durch Einsitznahme in Expertengruppen, Vorbereitung von Erlassen, Teilnahme an Vernehmlassungen, laufen de Beobachtung der Entscheide von Bundesrat und Parlament sowie der Beteiligung an Volksabstimmungen.
Die Pressemitteilung Economiesuisse: Gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmer bei der Mehrwertsteuer wurde publiziert von Economiesuisse am 19.03.2014 (Neunzehnter März). Die Meldung Economiesuisse: Gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmer bei der Mehrwertsteuer hat die ID News-HLP-44-1626652.
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