Die neue Vereinbarung regelt die Gewinnausschüttungen der SNB für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020. Gemäss dieser Vereinbarung wird grundsätzlich eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone vorgenommen, wenn die Ausschüttungsreserve einen positiven Bestand aufweist.
Der Ausschüttungsbetrag wird wie in den vergangenen Jahren auf 1 Mrd. Franken festgelegt. Neu werden, wenn es die Ausschüttungsreserve zulässt, ausgefallene oder reduzierte Gewinnausschüttungen in den Folgejahren nachgeholt. Ebenfalls neu wird der Ausschüttungsbetrag auf bis zu 2 Mrd. Franken erhöht, wenn die Ausschüttungsreserve 20 Mrd. Franken überschreitet.
Gemäss Nationalbankgesetz ist die SNB verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Zur mittelfristigen Verstetigung regeln EFD und SNB die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre. Über die neue Vereinbarung wurden die Kantone vorgängig informiert
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.
Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.
Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.
Die Pressemitteilung EFD und SNB schliessen neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB ab wurde publiziert von SNB am 11.11.2016 (Elfter November). Die Meldung EFD und SNB schliessen neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB ab hat die ID News-HLP-24-1787468.
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