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EFD: Regulierung der Finanzmärkte: Das EFD unterstützt die Beschlüsse des G20-Gipfels




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

EFD: Regulierung der Finanzmärkte: Das EFD unterstützt die Beschlüsse des G20-Gipfels

Verfasser / Quelle

EFD

Publikationsdatum

28.09.2009

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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28.09.2009, Bern - Das EFD nimmt Kenntnis von den Beschlüssen, die die G20-Staaten am 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh gefasst haben. Es unterstützt insbesondere die Massnahmen zur Stärkung der Stabilität der Finanzmärkte. Die Schweiz hat als Mitglied des Financial Stability Board, der Financial Action Task Force on Money Laundering und des Global Forum aktiv an der Erarbeitung zahlreicher Massnahmen mitgewirkt, die die G20 nun verabschiedet haben. Die Schweiz hat bereits vor dem G20-Gipfel verschiedene Massnahmen angeordnet. Dazu gehören insbesondere die Reglementierung der Eigenmittelvorschriften und des Vergütungssystems von Banken.


Die Finanzkrise verdeutlichte die Notwendigkeit, die Regulierung des Finanzsektors zielgerichteter und wirksamer zu gestalten. Diese Regulierung ist in einer globalisierten Welt durch die internationalen Organisationen zu koordinieren. Im Interesse einer erhöhten Stabilität der Finanzmärkte begrüsst die Schweiz die am G20-Gipfel in Pittsburgh verabschiedeten Beschlüsse.

Die Schweiz nimmt Kenntnis davon, dass die G20 ihre Rolle insbesondere zu Finanz- und Wirtschaftsfragen weiter festigen und ausbauen möchte. Aufgrund ihrer bedeutenden Position im internationalen Finanzsystem ist die Schweiz gewillt, weiterhin einen Beitrag zu leisten. Gleichzeitig möchte sie näher in den G20-Prozess integriert werden.

Die Schweiz nimmt ebenfalls Kenntnis von den Entscheiden der Staats- und Regierungschefs zur Reform des Internationalen Währungsfonds. Im Grundsatz unterstützt sie die weitere Stärkung der Gouvernanz des IWF. Eine Umverteilung der Stimmen hat jedoch nach objektiven Kriterien zu erfolgen und sollte den untervertretenen Ländern zugute kommen.

Die Finanzkrise zwang alle Regierungen, ihre Lehren zu ziehen und die Finanzmärkte zu reformieren. Obwohl die Arbeiten nicht abgeschlossen sind, haben die G20-Staaten, insbesondere seit dem Londoner Gipfel vom April 2009, bemerkenswerte Fortschritte im Bestreben um eine Stabilisierung der Finanzmärkte erzielt. Für die Schweiz von zentraler Bedeutung sind insbesondere die konkreten Fortschritte der G20 bei der Festlegung von Standards im Bereich des Eigenkapitals und der Liquidität von Bankinstituten sowie die Grundsätze für Vergütungen im Finanzsektor. Diese Massnahmen sind eine wichtige Voraussetzung zur Erhöhung der Stabilität des internationalen Finanzsystems.

Die Schweiz als wichtiger Finanzplatz beteiligt sich im Rahmen verschiedener internationaler Organisationen aktiv an den Reformen zur Stabilisierung des Finanzsystems. Sie ist Mitglied des Financial Stability Board (FSB), seines Leitungsausschusses und seiner Arbeitsgruppen, die die von den G20-Staaten in Pittsburgh angestrebten Reformen der Finanzmärkte koordinieren.

Die Mitglieder des FSB, dem auch die G20-Staaten angehören, haben sich verpflichtet, sich hinsichtlich der Einhaltung der Standards zur Stärkung der Finanzstabilität periodisch überprüfen zu lassen. In diesem Prozess trägt die Schweiz zu einem korrekten und effizienten Ablauf bei. Sie ist auch in der Erarbeitung von internationalen Standards im Finanzmarktbereich nach dem Vorbild des Global Forum und der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) aktiv.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat bereits konkrete Massnahmen zur Festigung der Stabilität des Finanzplatzes Schweiz umgesetzt. So hat sie unter anderem höhere Eigenmittel vorgeschrieben, einen maximalen Verschuldungsgrad festgelegt und ein Rundschreiben zur Vergütungspolitik ab 2010 erarbeitet. Zudem überarbeitet die FINMA gegenwärtig zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank die Liquiditätsregulierung der Grossbanken und beabsichtigt deren Inkraftsetzung für 2010.



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG EFD: Regulierung der Finanzmärkte: Das EFD unterstützt die Beschlüsse des G20-Gipfels -

Quelle: EFD | Publiziert am 28.09.09 | Aktualisiert um 08:31 Uhr


Die Pressemitteilung EFD: Regulierung der Finanzmärkte: Das EFD unterstützt die Beschlüsse des G20-Gipfels wurde publiziert von EFD am 28.09.2009 (Achtundzwanzigster September). Die Meldung EFD: Regulierung der Finanzmärkte: Das EFD unterstützt die Beschlüsse des G20-Gipfels hat die ID News-HLP-28-653254.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'EFD: Regulierung der Finanzmärkte: Das EFD ...' auf Swiss-Press.com




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