Die Angestellten von PUBLICA bleiben weiterhin dem Bundespersonalgesetz (BPG) unterstellt. Der Bundesrat hat jedoch PUBLICA ermächtigt, basierend auf dem BPG, eine eigene, von ihm zu genehmigende Personalverordnung zu schaffen. Mit diesem Schritt erhält PUBLICA die Möglichkeit, ihre Personalpolitik und damit ihre Personalkosten selbstständig zu steuern.
Ebenfalls auf Anfang 2010 tritt PUBLICA aus dem Vorsorgewerk Bund aus und bildet danach ein eigenes Vorsorgewerk. Die bestehenden Rentnerinnen und Rentner von PUBLICA werden ins neue Vorsorgewerk überführt. Eine allfällige Teilliquidation des Vorsorgewerkes Bund erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Teilliquidationsreglement). Das paritätische Organ des Vorsorgewerkes Bund (POB) wird zu gegebener Zeit darüber entscheiden, welche Vermögensteile vom Vorsorgewerk Bund in das neue Vorsorgewerk transferiert werden.
Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung.
Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.
Die Pressemitteilung EFD: PUBLICA erhält Arbeitgeberstatus wurde publiziert von EFD Publica am 19.08.2009 (Neunzehnter August). Die Meldung EFD: PUBLICA erhält Arbeitgeberstatus hat die ID News-HLP-24-620529.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD (Firmenporträt) | |
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