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EFD: Eine Konferenz mit Mehrwert




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

EFD: Eine Konferenz mit Mehrwert

Verfasser / Quelle

EFD

Publikationsdatum

09.09.2009

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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09.09.2009, Luzern - Die Schweiz ist das ideale Gastgeberland für die OECD High Level Conference on VAT. Denn die Schweiz ist mit der OECD stark verbunden, verfügt über ein bemerkenswertes Steuersystem und befindet sich inmitten einer tief greifenden Mehrwertsteuerreform. Diese Konferenz soll der facettenreichen Mehrwertsteuer neue innovative Impulse geben und gemeinsame Grundprinzipen fördern. So wird es eine Konferenz mit Mehrwert.


Rede von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz; OECD High Level Conference on Value Added Taxes; 9. September 2009, Hotel Palace Luzern:

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren

Ich freue mich ausserordentlich, heute in Ihrem Beisein diese Konferenz zur Mehrwertsteuer zu eröffnen und heisse Sie herzlich willkommen in der Schweiz. Die sowohl geschichtsträchtige als auch zukunftsgewandte Stadt Luzern im Herzen der Schweiz bietet für diesen Anlass den richtigen Rahmen. An dieser Konferenz wollen wir nämlich zum einen zurückblicken, vor allem aber auch - so hoffe ich - den Grundstein für mutige Schritte in die Zukunft legen.

Die Schweiz ist geradezu prädestiniert, als Gastgeberin für diese Konferenz der OECD zu wirken, aus vier Gründen:

Erstens ist die Schweiz mit der OECD stark verbunden. Die Schweiz war 1948 bereits Gründungsmitglied ihrer Vorläuferorganisation, der OEEC. In den über 60 Jahren, die seither vergangen sind, haben sich die OEEC und dann die OECD enorm weiterentwickelt. Die OECD geniesst längst weltweite Anerkennung. Ihre Analysen und Empfehlungen dienen zahlreichen Staaten als Richtschnur bei der Festlegung ihrer Politik. Die Schweiz als Mitgliedstaat hat diese Entwicklung nicht nur miterlebt, sondern auch in zahlreichen Gremien und Projekten mitgestaltet. Von dieser Mitwirkung in der OECD und vom Erfahrungsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten hat auch die Schweiz profitiert. Für ein kleines aber wirtschaftlich starkes Land mit einer weltoffenen Haltung und einer offenen Volkswirtschaft wie die Schweiz ist die Teilnahme in dieser Institution von grosser Bedeutung.

Zweitens: Diese Konferenz kommt zum richtigen Zeitpunkt. In den vergangenen Monaten gab es leider gewisse Verstimmungen zwischen der Schweiz und der OECD. Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Wirtschaftskrise glaubten einige Staaten, die Wurzel des Übels in der Steuerunehrlichkeit einiger ihrer Bürger, beziehungsweise im ungenügenden Informationsaustausch einiger Staaten zu erkennen. Daher wurde versucht, Druck auf einzelne Staaten auszuüben. Dabei wurden verschiedentlich die Spielregeln verletzt, die eine Institution wie die OECD im Interesse ihrer Glaubwürdigkeit beachten sollte. Ich möchte aber hier nicht weiter über weisse, graue und schwarze Listen sprechen. Die Schweiz hat, wie Sie wissen, die Bestrebungen zur Verbesserung des Informationsaustausches mitgetragen und im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, ihre Amtshilfepolitik anzupassen. Der Bundesrat steht zu diesem Entscheid und hat die Umsetzung dieses Beschlusses mit hoher Priorität vorangetrieben. Ich freue mich, dass dieses Kapitel nunmehr in Kürze abgeschlossen werden kann und das gute Verhältnis zwischen der Schweiz und der OECD nicht mehr belastet ist.

Dennoch erlaube ich mir noch eine Bemerkung: Ich bin überzeugt, dass es ein schwerwiegender Fehler ist, wenn sich Politik einseitig auf die Minderheit der Steuerhinterzieher konzentriert. Eine solche Politik vergisst ganz die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler, die ihren Beitrag an die Staatsfinanzen gewissenhaft und korrekt leistet. Es steht dem Staat schlecht an, wenn er seinen Bürgerinnen und Bürgern misstraut und sie unter Generalverdacht stellt. Und es besteht die Gefahr, dass die Bürger ihrerseits das Vertrauen in den Staat verlieren.

Das führt mich - drittens - zur Steuerpolitik der Schweiz. Sie ist eine erfolgreiche Politik. Sie basiert auf einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Sie ist geprägt von den Rahmenbedingungen der schweizerischen Staatsordnung, insbesondere vom föderalistischen Aufbau unseres Landes und von der direkten Demokratie.

Der Schweizer Föderalismus belässt unseren 26 Kantonen weitestgehende Autonomie auch in ihrer Finanz- und Steuerpolitik. Jeder Kanton ist selbst verantwortlich für seine Haushaltpolitik und bestimmt auch frei über die Höhe seiner Steuern. Für die Schweiz ist Steuerwettbewerb daher kein Fremdwort. Im Gegenteil, er liegt uns im Blut. Der Steuerwettbewerb zwingt die Gemeinwesen dazu, verantwortungsvoll und sparsam mit den öffentlichen Geldern umzugehen. Der Steuerwettbewerb trägt so zu gesunden Staatsfinanzen bei. Er garantiert den Bürgerinnen und Bürgern einen massvollen Staat und schützt ihr Eigentum vor ineffizienten Steuerkartellen.

Direkte Demokratie bedeutet ihrerseits, dass die Steuerpolitik von einer Mehrheit des Volkes mitgetragen werden muss. Das gilt sowohl für die Kantone als auch für den Bund. Dieser gesellschaftliche Grundkonsens ist nicht einfach garantiert, sondern muss fortlaufend gesichert und neu ausgehandelt werden. Dieses letzte Wort des Stimmvolkes auch in Steuersachen garantiert eine gemässigte Besteuerung. Es garantiert gleichzeitig eine hohe Steuermoral, da sich Bürgerinnen und Bürger mit ihrer eigenen Steuerpolitik identifizieren können.

Viertens: Das Thema Mehrwertsteuer ist in der Schweiz höchst aktuell. Derzeit läuft in der Schweiz eine umfassende Revision der Mehrwertsteuer, die man schon fast revolutionär nennen könnte. Ziel der Reform ist eine radikale Vereinfachung der Steuer, damit der Aufwand für die betroffenen Unternehmen und auch für den Staat so gering wie möglich ausfällt. Erste wichtige Schritte zu diesem Ziel hat das schweizerische Parlament bereits im Frühsommer verabschiedet. Der noch weitergehende Teil der Reform befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung. In diesem Teil sollen die heutigen Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer weitgehend abgeschafft werden. Ausserdem soll ein rekordtiefer Einheitssatz von 6,1 Prozent eingeführt werden. Ein solchermassen radikal vereinfachtes System brächte auch markante volkswirtschaftliche Vorteile mit sich. Es ist ein System, das - bei aller Bescheidenheit - auch in anderen Ländern Schule machen könnte. Ich stelle es Ihnen gerne zur Verfügung, steuerfrei versteht sich.

Erlauben Sie mir noch einige weitere Bemerkungen zur Mehrwertsteuer: Anlass dieser Konferenz bildet die Gründung der Arbeitsgruppe zu Verbrauchssteuerthemen im Schosse der OECD vor 10 Jahren. Während sich die OECD schon lange und intensiv mit direkten Steuern auseinandersetzt, stehen ihre Bemühungen in Bezug auf die indirekten Steuern erst am Anfang. Das erstaunt wenn wir bedenken, dass die ersten Mehrwertsteuersysteme in Europa vor rund 40 Jahren eingeführt wurden und dass inzwischen über 150 Staaten eine solche Konsumsteuer kennen.

Die Mehrwertsteuer verdient unsere Betrachtung auch deshalb, weil sie in vieler Hinsicht eine sehr vorteilhafte Steuer ist.

1. Zuerst einmal ist die Mehrwertsteuer eine sehr verlässliche und ergiebige Steuer. Sie ist das Lieblingskind der Finanzminister - ich spreche aus Erfahrung - denn sie ist konjunkturstabiler und krisenresistenter als andere Steuern. Aus immer mehr Staatshaushalten ist sie denn auch nicht mehr wegzudenken. Im Durchschnitt der OECD- Mitgliedstaaten trägt die Mehrwertsteuer rund 20 Prozent zu den Steuereinnahmen bei. In der Schweiz sind es sogar über 30 Prozent, notabene bei einem rekordverdächtig tiefen Normalsatz von nur 7,6 Prozent.

2. Gleichzeitig sind die Steuerbeträge, die auf die einzelnen Transaktionen anfallen, relativ gering. Der Konsument merkt oft nicht einmal, dass er mit jedem Einkauf und mit jeder bezogenen Dienstleistung Steuern zahlt.

3. Sodann werden die Unternehmen durch die Mehrwertsteuer nicht direkt belastet. Daher sind sie ihr gegenüber oft aufgeschlossener als gegenüber den direkten Steuern, die sich direkt auf das Unternehmensergebnis auswirken.

4. Erhoben wird die Steuer sodann von den Unternehmen Das macht sie für die Steuerbehörden attraktiv. Sie können so nämlich die staatlichen administrativen Kosten gering halten.

Doch wir setzen uns mit der Mehrwertsteuer nicht nur wegen ihrer Sonnen-, sondern auch wegen ihrer Schattenseiten auseinander. 1. Eines der grössten Probleme liegt darin, dass die Mehrwertsteuer trotz allem mindestens teilweise eine Unternehmenssteuer bleibt. In der Schweiz zum Beispiel werden nur rund zwei Drittel der Mehrwertsteuer offen und transparent auf die Konsumenten überwälzt. Der Rest belastet die steuerpflichtigen Unternehmen.

2. Auch verursacht die korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer bei den steuerpflichtigen Unternehmen einen hohen administrativen Aufwand. Auch dies belastet die Wirtschaft.

3. Die Mehrwertsteuer ist sodann keine soziale Steuer. Jeder Konsument wird durch sie gleich belastet, unabhängig davon, wie leistungsfähig er ist. Das ist vor allem dort heikel, wo es um die fundamentalen Bedürfnisse der Menschen geht, zum Beispiel um die Ernährung. Jedoch sind Korrekturmechanismen wie reduzierte Steuersätze oder Steuerausnahmen kaum eine taugliche Lösung. Sie verkomplizieren das System und wirken wenig zielgerichtet und teilweise sogar kontraproduktiv.

Sie sehen, die Mehrwertsteuer ist ein bedeutsames und vielschichtiges Thema. Zu Recht also beschloss die OECD, diese Steuer gemeinsam fortzuentwickeln und zu verbessern. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass auch Sie diese zwei Tage, die vor Ihnen liegen, nutzen, um für eine moderne, international kompatible Mehrwertsteuer zu kämpfen, um innovative Ideen einzubringen und um die Entwicklung gemeinsamer Grundprinzipien für die Mehrwertsteuer voranzutreiben. Die Mehrwertsteuer geht uns alle an. Die über eine Milliarde Einwohnerinnen und Einwohner der OECD-Staaten und damit über eine Milliarde Mehrwertsteuer-Betroffene werden Ihnen Ihren Einsatz verdanken. Ich wünsche Ihnen daher allen eine erfolgreiche Konferenz - eine Konferenz mit Mehrwert.



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG EFD: Eine Konferenz mit Mehrwert -

Quelle: EFD | Publiziert am 09.09.09 | Aktualisiert um 10:52 Uhr


Die Pressemitteilung EFD: Eine Konferenz mit Mehrwert wurde publiziert von EFD am 09.09.2009 (Neunter September). Die Meldung EFD: Eine Konferenz mit Mehrwert hat die ID News-HLP-28-637235.



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