Nach dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 ist Mexiko nach Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich und Grossbritannien der siebte Staat, mit dem die Schweiz ein DBA mit erweiterter Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens unterzeichnet hat. Bisher hat die Schweiz mit fünfzehn Staaten und Gebieten ein DBA mit erweiterter Amtshilfeklausel ausgehandelt. Neben den bereits unterzeichneten Abkommen sind dies die USA, Japan, die Niederlande, Polen, Finnland, Katar und Singapur. Diese DBA wurden paraphiert, aber noch nicht unterzeichnet. Auch für die Unterzeichnung des DBA mit den USA, Finnland und Katar hat der Bundesrat grünes Licht erteilt. Der Bundesrat stimmte zudem einer Ausdehnung der Änderungsprotokolle mit Dänemark auf die Färöer-Inseln zu, womit die Schweiz einen Informationsaustausch nach OECD-Standard auch mit den Färöer- Inseln vereinbart hat.
Neben der Ausweitung der Amtshilfe enthält das Änderungsprotokoll weitere Bestimmungen, die für die Schweizer Wirtschaft vorteilhaft sind. So werden Dividenden bei Beteiligungen ab 10 % nur noch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Auch die Quellenbesteuerung auf Zinsen wird unter bestimmten Voraussetzungen auf 5 % resp. 10 % reduziert. Zudem konnte in Bezug auf Zinszahlungen und Lizenzgebühren eine Meistbegünstigungsklausel vereinbart werden. Diese Klausel garantiert der Schweiz Gleichbehandlung mit jedem anderen OECD- Mitgliedstaat, mit dem Mexiko eine vorteilhaftere Vereinbarung in Bezug auf die Besteuerung dieser Einkünfte trifft.
Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über das Änderungsprotokoll zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Unterzeichnung des revidierten Abkommens wurde im gesamten begrüsst.
Etappen bis zum Inkrafttreten
Paraphierung bezeichnet die Zustimmung zu einem Vertragstext durch Anbringen der Initialen (= Paraphen). Damit legen die Verhandlungsführer bei DBA (und anderen völkerrechtlichen Verträgen) den ausgehandelten Vertragstext vorläufig fest. Dieser paraphierte Text ist vorerst vertraulich. Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden wird der Inhalt in einem Kurzbericht bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Bei Verhandlungen können zudem fachtechnische Vertreter der Kantone teilnehmen.
Das Abkommen wird erst nach der Unterzeichnung veröffentlicht. Die Ermächtigung zur Unterzeichung erteilt der Bundesrat. Anschliessend erstellt das EFD eine Botschaft zuhanden des Parlaments, das für die Genehmigung (Ratifizierung) der DBA zuständig ist. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Bestimmungen im DBA finden entsprechend der im Abkommen vereinbarten Regelung Anwendung, in der Regel ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres.
DBA, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, unterstehen nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum. Das erste vom Parlament genehmigte Doppelbesteuerungsabkommen mit den neuen Amtshilfebestimmungen soll deshalb nach Ansicht des Bundesrates dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Wie bis anhin obliegt der definitive Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum dem Parlament.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die Pressemitteilung EFD: Die Schweiz und Mexiko unterzeichnen revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen wurde publiziert von EFD am 21.09.2009 (Einundzwanzigster September). Die Meldung EFD: Die Schweiz und Mexiko unterzeichnen revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen hat die ID News-HLP-28-647363.
Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt) | |
Artikel 'EFD: Die Schweiz und Mexiko unterzeichnen ...' auf Swiss-Press.com |
Sanitas verstärkt die Geschäftsleitung
Sanitas, 28.03.2024EuroAirport: Sommerflugplan 2024 mit vielfältiger Auswahl
EuroAirport - Flughafen Basel Mulhouse, 28.03.2024time2learn und SEPHIR bündeln ihre Kräfte
Swiss Learning Hub AG, 28.03.2024
19:32 Uhr
Schaurig schön: Nordlichter tanzen über Grindavik-Vulkan »
19:22 Uhr
Bundesgericht pfeift Schaffhauser Kantonsrat zurück »
18:01 Uhr
Ex-Krypto-König: 25 Jahre Haft für Bankman-Fried »
17:51 Uhr
Günstig, expansiv und kaum eigene Busse: Damit ist Flixbus zum ... »
16:51 Uhr
Digitalisierte Industrie - neuster Stand »
Braun Series 5 51-B1200s Rasierer
CHF -
Migros-Genossenschafts-Bund
Coca-Cola Classic
CHF 7.75 statt 14.10
Denner AG
Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel
CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Elfbar Elfa Pro Kit
CHF 7.90 statt 12.90
Denner AG
Halba Branches classic 50x23g
CHF 9.95 statt 22.00
Coop-Gruppe Genossenschaft
Johnson’s Baby Shampoo
CHF 6.95 statt 10.50
Denner AG
Job's, Coaching, Karriere Coaching
Webdesign, Technologiepraxis, E-Commerce
Coiffeur, Hair-Stylist, Shooting, Shows
Produkt Design, Hosting Support, Agile Entwicklung, Strategie Scoping
Rénovation de baignoires et tubs de douche
IT-Dienstleister, Evernex IT Services Switzerland AG
Tierprodukte
Advokatur Büro, Rechtsanwalt
Verein, jüdische Gemeinde, jüdische Tradition
Alle Inserate »Aktueller Jackpot: