Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz mit vierzehn Staaten im DBA eine erweiterte Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ausge-handelt und paraphiert. Paraphierte DBA werden dem Bundesrat laufend zwecks Zustimmung zur Unterzeichnung vorgelegt. Für die Unterzeichnung des revidierten DBA mit Mexiko liegt bereits eine Ermächtigung des Bundesrats vor. Die DBA mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich und Grossbritannien gelangten bereits zur Unterzeichnung.
Um von der so genannten "grauen Liste", die vom OECD-Sekretariat für die G-20 zusammengestellt wurde, gestrichen zu werden, müssen zwölf Abkommen mit dem OECD-Standard bei der Amtshilfe unterzeichnet werden. Nach der Unterzeichnung (durch einen Minister oder Botschafter der Vertragsstaaten) wird das Abkommen veröffentlicht.
Auch zu den revidierten DBA mit den USA und mit Finnland war den Kantonen und interessierten Wirtschaftsverbänden ein Bericht zur Stellungnahme zugestellt worden. Sie begrüssen den Abschluss der beiden DBA.
Etappen bis zum Inkrafttreten von Doppelbesteuerungsabkommen
Paraphierung bezeichnet die Zustimmung zu einem Vertragstext durch Anbringen der Initialen (= Paraphen). Damit legen die Verhandlungsführer bei DBA (und anderen völkerrechtlichen Verträgen) den ausgehandelten Vertragstext vorläufig fest. Dieser paraphierte Text ist vorerst vertraulich. Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden wird der Inhalt in einem Kurzbericht bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Bei Verhandlungen können zudem fachtechnische Vertreter der Kantone teilnehmen.
Das Abkommen wird erst nach der Unterzeichnung veröffentlicht. Die Ermächtigung zur Unterzeichung erteilt der Bundesrat. Anschliessend erstellt das EFD eine Botschaft zuhanden des Parlaments, das für die Genehmigung (Ratifizierung) der DBA zuständig ist. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Verein-barung ab. Die Bestimmungen im DBA finden entsprechend der im Abkommen vereinbarten Regelung Anwendung, in der Regel ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres.
DBA, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, unterstehen nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum. Das erste vom Parlament genehmigte Doppel- besteuerungsabkommen mit den neuen Amtshilfebestimmungen soll deshalb nach Ansicht des Bundesrates dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Wie bis anhin obliegt der definitive Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum dem Parlament.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die Pressemitteilung EFD: Der Bundesrat stimmt der Unterzeichnung der DBA mit den USA und Finnland zu wurde publiziert von EFD am 11.09.2009 (Elfter September). Die Meldung EFD: Der Bundesrat stimmt der Unterzeichnung der DBA mit den USA und Finnland zu hat die ID News-HLP-28-639250.
Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt) | |
Artikel 'EFD: Der Bundesrat stimmt der Unterzeichnung der ...' auf Swiss-Press.com |
Sanitas verstärkt die Geschäftsleitung
Sanitas, 28.03.2024EuroAirport: Sommerflugplan 2024 mit vielfältiger Auswahl
EuroAirport - Flughafen Basel Mulhouse, 28.03.2024time2learn und SEPHIR bündeln ihre Kräfte
Swiss Learning Hub AG, 28.03.2024
23:32 Uhr
Christopher Nolan wird von König Charles zum Ritter geschlagen »
22:32 Uhr
Nachruf auf Nobelpreisträger: Daniel Kahneman ist tot »
19:52 Uhr
CVP-Die Mitte greift nach der Mehrheit in der Regierung »
17:51 Uhr
Günstig, expansiv und kaum eigene Busse: Damit ist Flixbus zum ... »
16:51 Uhr
Digitalisierte Industrie - neuster Stand »
Braun Series 5 51-B1200s Rasierer
CHF -
Migros-Genossenschafts-Bund
Coca-Cola Classic
CHF 7.75 statt 14.10
Denner AG
Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel
CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Elfbar Elfa Pro Kit
CHF 7.90 statt 12.90
Denner AG
Halba Branches classic 50x23g
CHF 9.95 statt 22.00
Coop-Gruppe Genossenschaft
Johnson’s Baby Shampoo
CHF 6.95 statt 10.50
Denner AG
Job's, Coaching, Karriere Coaching
Webdesign, Technologiepraxis, E-Commerce
Coiffeur, Hair-Stylist, Shooting, Shows
Produkt Design, Hosting Support, Agile Entwicklung, Strategie Scoping
Rénovation de baignoires et tubs de douche
IT-Dienstleister, Evernex IT Services Switzerland AG
Tierprodukte
Advokatur Büro, Rechtsanwalt
Verein, jüdische Gemeinde, jüdische Tradition
Alle Inserate »Aktueller Jackpot: