Nach geltendem Recht wird der Sold für den Feuerwehrdienst besteuert. Der Militärsold, der Sold für den Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst sind dagegen steuerfrei. Der Feuerwehrsold soll künftig bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Einkommenssteuern diesen Einkünften gleichgestellt werden. Damit wird eine Motion von alt Nationalrat Boris Banga aus dem Jahr 2004 erfüllt.
Beschränkung auf Kerngeschäft der Feuerwehr
Da das Feuerwehrwesen in der Schweiz kantonal geregelt und die Zuständigkeit an die Gemeinden delegiert ist, gibt es keine einheitliche Definition für den Feuerwehrsold. Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Vorschlag zur Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds an den Kerntätigkeiten der Milizfeuerwehr. Steuerfrei soll der Sold sein, der für die Rettung von Mensch und Tier, zur Brandbekämpfung, zur allgemeinen Schadenwehr sowie zur Elementarschadenbewältigung entrichtet wird. Soldzahlungen für weitere Arbeiten, die zur Erfüllung dieser Kerntätigkeiten notwendig sind, sollen ebenso steuerfrei bleiben. Zu diesen Arbeiten gehören der Pikettdienst, die Kursbesuche sowie die Teilnahme an Inspektionen.
Hingegen müssen Funktionsentschädigungen, Kaderpauschalen, Entschädigungen für administrative Arbeiten sowie Entschädigungen für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt, als Nebenerwerbseinkommen versteuert werden. Das Entgelt für Berufsfeuerwehrleute bleibt weiterhin steuerbar.
Finanzielle Auswirkungen
Der Bundesrat beantragt, die steuerfreien Soldzahlungen bei der direkten Bundessteuer auf maximal 3'000 Franken zu begrenzen. Die Einführung einer Begrenzung wurde im Vernehmlassungsverfahren von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern gefordert und soll allfälligen Missbräuchen entgegenwirken.
Aufgrund von Modellrechnungen aus dem Jahr 2008 sind für die direkte Bundessteuer aufgrund der Vorlage Mindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich zu erwarten. Bei einer Obergrenze von 3'000 Franken betragen die Mindereinnahmen je nach Modell zwischen 18 und 26 Millionen Franken. ¨ Formelle Bereinigung der Gesetzestexte
Zusammen mit der Botschaft über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes soll auch eine formelle Bereinigung der Gesetzestexte vorgeschlagen werden. Bei der Ausarbeitung der Bundesgesetze über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und über die direkte Bundessteuer (DBG) vom 14. Dezember 1990 war auf die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung verzichtet worden. Seither haben sämtliche Kantone die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Dadurch werden die Bestimmungen zur zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung obsolet und können aus den Gesetzen gestrichen werden.
Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung.
Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.
Die Pressemitteilung EFD: Bundesrat für Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes wurde publiziert von EFD am 20.01.2010 (Zwanzigster Januar). Die Meldung EFD: Bundesrat für Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes hat die ID News-HLP-24-740474.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD (Firmenporträt) | |
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