Die Schweiz hat der GAFI kürzlich einen Bericht unterbreitet. Darin legt sie die Massnahmen dar, die sie seit der letzten Evaluation durch die GAFI im Jahr 2005 getroffen hat, um das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Die GAFI hat zahlreiche Massnahmen, darunter die Revision des Geldwäschereigesetzes, den Ausbau der Sorgfaltspflichten und die Struktur der Finanzmarktaufsicht, anerkannt. Sie hat deshalb am 14. Oktober 2009 beschlossen, die internationale Aufsicht über die Schweiz, die im Rahmen des weltweiten Evaluationsprozesses des 3. Zyklus (2004 - 2011) eingeführt wurde, zu beenden.
Die Schweiz wird künftig nur noch alle zwei Jahre und in einem einfacheren Verfahren überprüft. Dieses Verfahren verlangt, dass die Schweiz ab Oktober 2011 regelmässig über die Entwicklungen in ihrem System zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung Bericht erstattet. Die Schweiz gehört damit neben Italien, Norwegen und Grossbritannien zu den ersten Ländern, die im vereinfachten Verfahren überprüft werden. Die GAFI hält jedoch fest, dass weiterhin Mängel bestehen bei der Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems, bei der Transparenz in Sachen Inhaberaktien und bei den Massnahmen, mit denen internationale Standards zur Einfrierung von Guthaben terroristischer Herkunft umgesetzt werden.
Die GAFI
Die Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Groupe d'action financière GAFI / Financial Action Task Force FATF) ist das wichtigste zwischenstaatliche Gremium der internationalen Zusammenarbeit gegen die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Ihre 40 + 9 Empfehlungen bilden die internationalen Referenznormen, die ein Land zur wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung einhalten soll. Neben der Erarbeitung von internationalen Standards wendet die GAFI ein wirksames Peer-Review- System an. Aufgrund ihrer flexiblen Struktur kann sie sich rasch an die internationalen Entwicklungen und an neue Bedrohungslagen anpassen. Gegenwärtig gehören der GAFI 35 Staaten und 8 regionale Organisationen (FATF-Style Regional Bodies) an, womit fast die ganze Welt abgedeckt ist. Die Schweiz hat sich von Beginn an aktiv an den Arbeiten der GAFI beteiligt.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die Pressemitteilung EFD: Bekämpfung der Geldwäscherei: Die Anstrengungen der Schweiz werden international anerkannt wurde publiziert von EFD am 28.10.2009 (Achtundzwanzigster Oktober). Die Meldung EFD: Bekämpfung der Geldwäscherei: Die Anstrengungen der Schweiz werden international anerkannt hat die ID News-HLP-28-677576.
Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt) | |
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