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Die Zürcher Kantonalbank splittet zwei ihrer Gold ETFs




Pressemitteilung



Zürcher Kantonalbank

Pressetitel

Die Zürcher Kantonalbank splittet zwei ihrer Gold ETFs

Verfasser / Quelle

Zürcher Kantonalbank

Publikationsdatum

19.10.2011

Firmenporträt

Zürcher Kantonalbank


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19.10.2011, Kein Emittentenrisiko, physische Deckung und tägliche Handelbarkeit: Das sind die Hauptgründe, weshalb die Edelmetall Exchange Traded Funds (ETFs) der Zürcher Kantonalbank in Anlegerkreisen grossen Anklang finden. Durch einen Split von 1 zu 10 macht die Zürcher Kantonalbank zwei ihrer Gold ETFs nun ab dem 26. Oktober 2011 einem grösseren Kundenkreis zugänglich.


Nachdem bereits im Mai 2008 ein erster Split eines Gold ETF von 1 zu 10 vollzogen worden ist, wird nun ein weiterer Split von 1 zu 10 durchgeführt. In Folge des starken Anstiegs des Goldes ist der Preis eines Anteils auf ca. CHF 4'750.00 gestiegen. Nach erfolgtem Split wird ein Anteil ca. CHF 475.00 kosten. Damit können insbesondere Privatanleger den ZKB Gold ETF im Rahmen ihrer Vermögensallokation optimal einsetzen.

Das gesamte Kapital des Fonds ist in der Schweiz vollständig physisch in Gold hinterlegt. ETFs der Zürcher Kantonalbank sind an der SIX Swiss Exchange kotiert und können zu aktuellen Kursen gekauft oder verkauft werden. Bei den ETFs handelt es sich um ein Sondervermögen, das eine äusserst liquide, kosteneffiziente und transparente Anlageform darstellt.

Ab dem 26. Oktober 2011 werden die Anteilscheine an der SIX Swiss Exchange auf gesplitteter Basis gehandelt.


Medienkontakt

Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse 9 Postfach 8010 Zürich Tel. 0844 850 860 Fax 0844 850 858



Über Zürcher Kantonalbank

Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.


Quelle:
HELP.ch


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Quelle: Zürcher Kantonalbank | Publiziert am 19.10.11 | Aktualisiert um 14:56 Uhr


Die Pressemitteilung Die Zürcher Kantonalbank splittet zwei ihrer Gold ETFs wurde publiziert von Zürcher Kantonalbank am 19.10.2011 (Neunzehnter Oktober). Die Meldung Die Zürcher Kantonalbank splittet zwei ihrer Gold ETFs hat die ID News-HLP-24-1177150.



Weitere Informationen und Links:

 Zürcher Kantonalbank (Firmenporträt)
 Artikel 'Die Zürcher Kantonalbank splittet zwei ihrer Gold ...' auf Swiss-Press.com




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