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Die Zürcher Kantonalbank rüstet sich für die Zukunft




Pressemitteilung



Zürcher Kantonalbank

Pressetitel

Die Zürcher Kantonalbank rüstet sich für die Zukunft

Verfasser / Quelle

Zürcher Kantonalbank

Publikationsdatum

09.01.2013

Firmenporträt

Zürcher Kantonalbank


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09.01.2013, Die Zürcher Kantonalbank will ihre über 140-jährige Erfolgsgeschichte fortschreiben und beantragt dem Kantonsrat eine Erhöhung des seit bald zwei Jahrzehnten unveränderten Dotationskapital-Rahmens um 2 Mrd. Franken. Damit sollen die Eigenmittel gestärkt werden. Gleichzeitig strebt die Zürcher Kantonalbank eine Teilrevision des Kantonalbankgesetzes von 1997 an, um dem veränderten regulatorischen Umfeld Rechnung zu tragen. Schliesslich legt die Zürcher Kantonalbank dem Kantonsrat ein Reglement über das Wahlverfahren sowie Vorschläge für Anpassungen bei den Entschädigungen der Mitglieder des Bankrates vor.


Das Dotationskapital der Zürcher Kantonalbank liegt seit 1994 unverändert bei 1,925 Mrd. Franken. Seither konnte die Bank ihre Eigenmittel durch den erfolgreichen Geschäftsgang laufend erhöhen und so ihre finanziellen Reserven aus eigener Kraft verstärken. Per Ende 2010 überstiegen die Eigenmittel der Zürcher Kantonalbank die regulatorischen Vorgaben um 2,4 Mrd. Franken. Im Jahr 2011 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Mindestquote für Eigenmittel von 9,6% auf 13,6% angehoben. Mit einer Eigenmittelquote von 14,2% erfüllt die Zürcher Kantonalbank die neuen Anforderungen schon heute. Durch die verschärften Richtlinien wurde der vormals vorhandene Eigenmittelüberschuss jedoch nahezu vollständig wegreguliert. Nun gilt es, in den kommenden Jahren die strategischen Reserven in gleichem Umfang sukzessive wieder aufzubauen. Die Zürcher Kantonalbank stellt dem Kantonsrat den Antrag, den Dotationskapital Rahmen um 2 Mrd. Franken auf 4,5 Mrd. Franken zu erhöhen. Aus dem aktuellen, nicht ausgeschöpften Dotationskapital Rahmen stehen der Bank zusätzlich 0,575 Mrd. Franken zur Verfügung.

Zwingende Teilrevision des Kantonalbankgesetzes


Die letzte bedeutende Revision des Kantonalbankgesetzes datiert aus dem Jahr 1997. Seither hat sich die Bankenwelt fundamental verändert. Die sogenannte Basel III- Regulierung, die ins nationale Recht überführt worden ist, verlangt von den Banken nicht nur zusätzliche Eigenmittel, sondern auch neue Kriterien für die Qualifikation von hartem Eigenkapital. Damit das Dotationskapital der Zürcher Kantonalbank weiterhin als hartes Eigenkapital anerkannt wird, darf es inskünftig nicht mehr mit einem Zins abgegolten werden. Das Gesetz muss entsprechend revidiert werden.

Ein weiterer Punkt der angestrebten Revision betrifft die mögliche Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS). Bereits im bestehenden Kantonalbankgesetz ist diese Möglichkeit vorgesehen. Damit allfälliges Partizipationskapital ebenfalls als hartes Eigenkapital gilt, muss es wie das Dotationskapital gleichberechtigt am Gewinn teilhaben können. Die geltende Regelung der Gewinnausschüttung mit einer Bevorzugung des Kantons ist mit diesen Vorschriften nicht vereinbar und erfordert eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Stärkung der Eigenmittel soll jedoch über die beantragte Erhöhung des Dotationskapital Rahmens und nicht durch die Schaffung von PS erfolgen.

Abgeltung der Staatsgarantie


Um künftig den Kanton und allfällige weitere Kapitalgeber gleichzustellen sowie Wettbewerbsrecht zu erfüllen, ist eine Abgeltung der Staatsgarantie erforderlich. Mit der Staatsgarantie haftet der Kanton als Besitzer der Zürcher Kantonalbank für den Bestand und die Weiterführung der Bank (Institutsgarantie). Er trägt ungleich höhere Risiken als andere Kapitalgeber und verdient damit als Risikoprämie ein adäquates Entgelt. Auf der Basis der aktuellen Eigenmittelquote und unter Berücksichtigung der heutigen Risikosituation der Bank dürfte sich die jährliche Abgeltung der Staatsgarantie auf rund 20 Mio. Franken beziffern.

An der Staatsgarantie als solcher soll nicht gerüttelt werden. Sie ist mit dem gesetzlich verankerten Leistungsauftrag untrennbar verknüpft. Dieser verpflichtet die Bank zur volkswirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Kanton beizutragen und damit ein Gegengewicht zu rein gewinnorientierten Privatbanken zu bilden. Die Staatsgarantie ist ein Gütesiegel des Kantons, das den Kundinnen und Kunden wie sich in der jüngsten Finanzmarktkrise erneut gezeigt hat Sicherheit und Vertrauen vermittelt.

Geografische Risikodiversifikation


Der Geschäftsbereich der Zürcher Kantonalbank umfasst in erster Linie den Wirtschaftsraum Zürich. Das Wachstum allein auf den Kanton Zürich zu beschränken birgt jedoch ein geografisches Klumpenrisiko. Der geografischen Risikodiversifikation wird im geltenden Kantonalbankgesetz kaum Rechnung getragen. Entsprechend wird §8 des Kantonalbankgesetzes neu formuliert. Rechtlich selbständige Tochtergesellschaften darf die Bank gemäss Kantonalbankgesetz im In und Ausland schon heute gründen. Die gesetzliche Änderung soll der Bank zudem ermöglichen, auch physisch in Form von rechtlich und organisatorisch unselbständigen Zweigniederlassungen ausserhalb der Kantonsgrenzen präsent zu sein. Derzeit hegt die Zürcher Kantonalbank allerdings keinerlei Pläne, ausserhalb des Kantons Zürich Zweigniederlassungen zu eröffnen.

Neues Wahlverfahren für Bankräte


In Bezug auf die Organisationsstruktur der Bank sind keine Änderungen geplant. Auf Anstoss der kantonsrätlichen Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen im Kanton (AWU) und angelehnt an die Vorgaben der FINMA hat der Bankrat aber Anforderungsprofile für zukünftige Bankräte sowie einen einheitlichen Prozess für das Wahlverfahren erarbeitet. Da die fachlichen Anforderungen an die Oberaufsicht einer Bank in den letzten Jahren stark gestiegen sind und die zeitliche Beanspruchung für die einzelnen Mitglieder des Bankrates entsprechend zugenommen hat, beantragt der Bankrat dem Kantonsrat im Übrigen eine Anpassung des Entschädigungsreglements. Die heutigen Entschädigungen sollen nur moderat erhöht werden. Die Zürcher Kantonalbank liegt mit den neuen Entschädigungsansätzen immer noch deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Mitbewerber.

Die offiziellen Anträge des Bankrates der Zürcher Kantonalbank werden dem Kantonsrat in den nächsten Tagen zur Beratung eingereicht. Der Beschluss des Kantonsrates unterliegt sodann dem fakultativen Referendum.


Medienkontakt:

Zürcher Kantonalbank, Pressestelle Tel. 044 292 29 79 Fax 044 292 38 23



Über Zürcher Kantonalbank

Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Die Zürcher Kantonalbank rüstet sich für die Zukunft -

Quelle: Zürcher Kantonalbank | Publiziert am 09.01.13 | Aktualisiert um 11:34 Uhr


Die Pressemitteilung Die Zürcher Kantonalbank rüstet sich für die Zukunft wurde publiziert von Zürcher Kantonalbank am 09.01.2013 (Neunter Januar). Die Meldung Die Zürcher Kantonalbank rüstet sich für die Zukunft hat die ID News-HLP-24-1466018.



Weitere Informationen und Links:

 Zürcher Kantonalbank (Firmenporträt)
 Artikel 'Die Zürcher Kantonalbank rüstet sich für die ...' auf Swiss-Press.com




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