Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft. Sportliche und kulturelle Grossereignisse wurden abgesagt, so dass viele geplante SRG-Produktionen nicht stattfinden können. Zudem hat die SRG aufgrund der Pandemiekrise derzeit - wie andere Medienhäuser auch - grosse Einbussen bei den Werbeeinnahmen zu verzeichnen.
Obwohl sich der Ertragsrückgang noch nicht exakt beziffern lässt, geht die SRG von Einbussen im zweistelligen Millionenbereich aus. Die Geschäftsleitung der SRG hat deshalb nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, bei den zuständigen Behörden für einen Teil der betroffenen Mitarbeitenden Kurzarbeit zu beantragen. Es handelt sich um die Bereiche Operationen von SRF, RTS und RSI sowie die Bereiche Access Services und Service Technologies von Swiss TXT. Trotz teilweise bereichsübergreifender Einsätze sind in diesen Bereichen rund 600 SRG-Mitarbeitende vom Arbeitsausfall betroffen.
Die Anmeldung von Kurzarbeit erfolgt mit der Einwilligung der betroffenen Mitarbeitenden sowie in Abstimmung mit dem Sozialpartner, dem Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM). Den Mitarbeitenden wird weiterhin 100 Prozent ihres normalen Lohnes ausbezahlt. Die SRG will mit dieser Massnahme dazu beitragen, dass die betroffenen Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Kontakt:
Medienstelle SRG SSR
Edi Estermann
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.
Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
Die Pressemitteilung Die SRG beantragt für einen Teil der Mitarbeitenden Kurzarbeit wurde publiziert von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft am 08.04.2020 (Achter April). Die Meldung Die SRG beantragt für einen Teil der Mitarbeitenden Kurzarbeit hat die ID News-HLP-7-1800213.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt) | |
Artikel 'Die SRG beantragt für einen Teil der ...' auf Swiss-Press.com |
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