Gleichzeitig hat der Bundesrat das EDA beauftragt, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, damit bis Ende Monat ein Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt werden kann, der es erlauben soll, diese Vermögenswerte zu beschlagnahmen.
Der Fall Duvalier begann 1986 mit der Einreichung eines Rechtshilfeersuchens, in dem die haitianischen Behörden die Schweiz um die Blockierung der Vermögenswerte des ehemaligen Staatspräsidenten Jean-Claude Duvalier ersuchten. Seither waren diese Vermögenswerte in der Schweiz immer blockiert, entweder aufgrund eines internationalen Rechtshilfeverfahrens in Strafsachen oder gestützt auf die Bundesverfassung.
Am 11. Februar 2009 hatte das Bundesamt für Justiz (BJ) entschieden, dass die Duvalier- Gelder der haitianischen Bevölkerung zurückerstattet werden müssten. Das in der Folge angerufene Bundesstrafgericht (BStGer) bestätigte diesen Entscheid am 12. August 2009. Es war der Auffassung, dass die vom Duvalier-Clan geschaffene Struktur offensichtlich eine kriminelle Organisation darstelle und dass die Vermögenswerte krimineller Herkunft seien und dem beschwerdeführenden Staat zur Einziehung herausgegeben werden müssten. Gegen diesen Entscheid legten die Anwälte der Duvalier-Familie Beschwerde beim Bundesgericht ein. In seinem Entscheid vom 12. Januar 2010, welcher heute veröffentlicht wurde, hob das Bundesgericht den Entscheid des BJ hauptsächlich wegen Verjährung auf. Das Bundesgericht stellte aber das Urteil des Bundesstrafgerichts hinsichtlich der kriminellen Herkunft der Vermögenswerte nicht in Frage.
Da der Bundesrat nicht will, dass der Finanzplatz Schweiz als Fluchtort für Vermögenswerte krimineller Herkunft dient, hat er nach einer Lösung gesucht, um die Rückerstattung dieser unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte an den Duvalier-Clan zu verhindern. Er hat deshalb beschlossen, die Duvalier-Gelder gestützt auf die Bundesverfassung erneut zu blockieren. Er ist zudem der Ansicht, dass die Frage der Potentatengelder in einem Spezialgesetz geregelt werden muss.
Dazu wird der Bundesrat demnächst einen Gesetzesentwurf über die Beschlagnahmung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte in die Vernehmlassung geben. Er hat das EDA beauftragt, den aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses (07.3459, Gutzwiller Felix: Rechtshilfe im Falle von «failing states») ausgearbeiteten Gesetzesentwurf fertigzustellen. So kann sich das Parlament demnächst zu diesem Thema äussern und entscheiden, was mit den Duvalier-Geldern geschehen soll.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die Pressemitteilung Die Duvalier-Gelder bleiben blockiert - ein Gesetzesentwurf könnte ihre Beschlagnahmung ermöglichen wurde publiziert von Admin.ch am 03.02.2010 (Driter Februar). Die Meldung Die Duvalier-Gelder bleiben blockiert - ein Gesetzesentwurf könnte ihre Beschlagnahmung ermöglichen hat die ID News-HLP-28-751338.
Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt) | |
Artikel 'Die Duvalier-Gelder bleiben blockiert - ein ...' auf Swiss-Press.com |
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