Der Bundesrat fordert die Bevölkerung eindringlich auf, zu Hause zu bleiben, insbesondere Personen, die krank oder über 65 Jahre alt sind. Nach draussen gehen soll nur, wer zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen muss. Damit sollen besonders gefährdete Personen geschützt und eine Überlastung der Intensivstationen in den Spitälern verhindert werden.
Weil diese Massnahme sowie das Abstand halten noch zu wenig konsequent befolgt werden, hat der Bundesrat beschlossen, Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum zu verbieten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen.
Um die Schliessung von Baustellen zu verhindern und die Angestellten besser zu schützen, verpflichtet der Bundesrat die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten.
Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.
Der Bundesrat hat weitere Anpassungen an der entsprechenden COVID-19-Verordnung vorgenommen. Sie treten um Mitternacht in Kraft. Er hat das Verbot von Wahleingriffen in Spitälern präzisiert. Ausserdem dürfen Postanbieterinnen der Bevölkerung online bestellte Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs neu an sieben Tagen pro Woche zustellen. Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit oder für Fahrten am Sonntag sind nicht nötig.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.
Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.
Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.
L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.
L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.
The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.
Die Pressemitteilung Coronavirus: Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen wurde publiziert von Kommunikation Bundesamt für Gesundheit am 24.03.2020 (Vierundzwanzigster März). Die Meldung Coronavirus: Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen hat die ID News-HLP-9-1799986.
Bundesamt für Gesundheit BAG (Firmenporträt) | |
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