Coop setzt sich seit langem mit der effizienten Umsetzung des Jugendschutzes auseinander. Sie ist sich als Handelsunternehmen mit über 1000 Verkaufsstellen ihrer grossen Verantwortung bewusst. Das Verkaufspersonal wird deshalb systematisch geschult und sensibilisiert.
Zeitlich verschobene Einführung der Kantone führt zu einer unübersichtlichen Situation. Bis heute gilt in den meisten Schweizer Kantonen für Wein, Apfelwein und Bier die Alterslimite 16 Jahre und für Apéritifs, Spirituosen und Alcopops 18 Jahre. Als erster Kanton hat das Tessin auch die Limite für Wein, Apfelwein und Bier auf 18 Jahre angehoben. In weiteren Kantonen steht die Anhebung bereits zur Diskussion. Durch die individuelle, zeitlich verschobene Vorgehensweise der Kantone entsteht für die Konsumentinnen und Konsumenten eine komplett unübersichtliche Situation.
Coop handelt! Coop handelt schon heute, weil sie überzeugt ist, dass im Interesse eines wirkungsvollen Jugendschutzes eine einheitliche Lösung notwendig ist. Gegenüber den Jugendlichen gibt es keine vernünftige Erklärung, weshalb innerhalb weniger Kilometer unterschiedliche Alterslimiten gelten. Für eine gesamtschweizerisch tätige Detailhändlerin ist die aktuelle Situation nicht haltbar. Deshalb hat die Coop-Geschäftsleitung beschlossen, rasch zu reagieren und in allen Coop Verkaufsstellen, bei Coop Pronto und Coop City die Alterslimite ab dem 2. Juni 2008 für den Verkauf von Wein, Apfelwein und Bier auf 18 Jahre anzuheben. Für sämtliche alkoholischen Getränke gilt somit in den Coop Verkaufsstellen neu die einheitliche Alterslimite von 18 Jahren.
Ausnahme während der UEFA EURO 2008 in den Public Viewings. Am 21. April 2008 haben Hansueli Loosli und Bundesrat Schmid einen Kodex für die Alkoholprävention während der UEFA EURO 2008 unterzeichnet. Dabei hat sich Coop verpflichtet, die nationalen und kantonalen Vorschriften konsequent einzuhalten und problematischen Alkoholkonsum möglichst zu verhindern. Sie hat zudem zugesichert, in den Public Viewings günstigere alkoholfreie Getränke anzubieten und während der EURO 2008 gesamtschweizerisch nur Aktionen auf alkoholfreiem Bier durchzuführen. Es sind zudem einheitliche Kriterien für den Alkoholausschank in den Public Viewings definiert worden und das Personal wurde bereits konsequent geschult. Eine kurzfristige Änderung ist nicht mehr durchführbar, zumal die Rahmenbedingungen nicht von Coop als Caterer festgelegt werden. Deshalb gelten in den UBS Arenen die nationalen und kantonalen Vorschriften.
Die Coop-Gruppe ist in der Schweiz tief verwurzelt und blickt auf eine über 150- jährige Geschichte zurück. Was als kleine Konsumgenossenschaft begann, ist heute ein international tätiges Detail- und Grosshandelsunternehmen.
Die Coop-Gruppe gliedert sich in zwei grosse Bereiche: Detailhandel und Grosshandel / Produktion. Im Detailhandel ist Coop ausschliesslich in der Schweiz tätig. Im Geschäftsbereich Grosshandel / Produktion agiert die Gruppe europaweit.
Die einzelnen Bereiche arbeiten eng zusammen und nutzen Synergien. Das sorgt für einen regen Erfahrungsaustausch und stärkt die Coop-Gruppe.
Mit dem Geschäftsbereich Grosshandel / Produktion ist die Coop-Gruppe auch im Ausland aktiv. Die Transgourmet-Gruppe betreibt Abholmärkte und beliefert Grosskunden in Europa. In der Produktion verfügt Coop mit der Bell Food Group über ein starkes internationales Standbein.
Die Pressemitteilung Coop erhöht die Alterslimite für den Alkoholverkauf wurde publiziert von Coop am 23.05.2008 (Dreiundzwanzigster Mai). Die Meldung Coop erhöht die Alterslimite für den Alkoholverkauf hat die ID News-HLP-25-286176.
Coop-Gruppe Genossenschaft (Firmenporträt) | |
Artikel 'Coop erhöht die Alterslimite für den ...' auf Swiss-Press.com |
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