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ComCom: Tiefere Preise für den Zugang zu Mietleitungen der Swisscom




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

ComCom: Tiefere Preise für den Zugang zu Mietleitungen der Swisscom

Verfasser / Quelle

ComCom

Publikationsdatum

11.03.2010

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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11.03.2010, Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) verpflichtet Swisscom, ihre Mietleitungen im Anschlussnetz allen Anbietern zu kostenorientierten Preisen anzubieten. Sie hat die monatlichen Wiederverkaufspreise für Mietleitungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 um bis zu 30% gesenkt.


In zwei parallelen Verfahren hat die ComCom entschieden, dass Swisscom bei den Mietleitungen im Anschlussnetz marktbeherrschend ist. Im Fernnetz ist Swisscom dort nicht marktbeherrschend, wo neben ihr mindestens zwei weitere Netzbetreiber Mietleitungen anbieten können. Swisscom hatte geltend gemacht, sie sei nur bei Mietleitungen mit einer Kapazität von 2 Mbit/s marktbeherrschend. Deshalb hatte sie ihr bisheriges Angebot auf diese Bandbreite beschränkt.

Swisscom wird nun von der ComCom zum einen verpflichtet, für Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis 10 Gbit/s bis Ende Mai 2010 ein Angebot mit kostenorientierten Preisen zu publizieren. Zum andern hat die ComCom die Wiederverkaufspreise für Mietleitungen in diesem Bereich rückwirkend für die Jahre 2007, 2008 und 2009 um 15 bis 30% gesenkt.

Die alternativen Fernmeldedienstanbieter erhalten so die Möglichkeit, schweizweit Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis 10 Gbit/s zu wettbewerbsüblichen Preisen zu beziehen.

Regulierung nur soweit nötig

Aus Sicht der ComCom ist Swisscom dort nicht verpflichtet, Mietleitungen zu kostenorientierten Preisen anzubieten, wo einem Anbieter verschiedene alternative Netze zur Auswahl stehen. Solche Verbindungen finden sich hauptsächlich zwischen den grossen Agglomerationen und führen in diesem Bereich der Fernmeldenetze zu Wettbewerb. Die Regulierung wird mit anderen Worten auf jene Strecken im Swisscom-Netz beschränkt, wo heute noch kein genügender Wettbewerb herrscht. Wenn die alternativen Anbieter die eigene Infrastruktur weiter ausbauen, wird die Wettbewerbsdynamik in den nächsten Jahren auch ausserhalb der Agglomerationen zunehmen.

Die Senkung der Mietleitungspreise auf ein kostenbasiertes Niveau stellt eine im Gesetz vorgesehene Massnahme dar, um den Wettbewerb auf der Ebene der Infrastruktur und der Dienste zu stimulieren. Für die Preisberechnung durch die ComCom kam wiederum die bewährte ,LRIC-Methode" (LRIC = Long Run Incremental Cost) zur Anwendung, wie sie in der Fernmeldedienstverordnung (FDV Art. 54) vorgegeben ist. Darüber hinaus hat die ComCom auch über verschiedene Qualitätsmerkmale von Mietleitungen entschieden, wie namentlich die Verfügbarkeit oder die technischen Anforderungen, welche zwischen Anbietern regelmässig in Form von Service Level Agreements vereinbart werden.

Was sind Mietleitungen?

Mietleitung bezeichnet die Bereitstellung von Übertragungskapazitäten, die innerhalb von Telecomnetzen als Verbindungen zwischen zwei bestimmten Punkten angeboten werden. Mietleitungen werden zum Austausch grosser Datenmengen zwischen zwei Standorten benötigt.

Mietleitungen sind für die alternativen Telecom-Anbieter sowohl im Geschäftskunden- Bereich als auch für Verbindungen in ihren eigenen Netzen wichtig. Bei den Geschäftskunden verwenden die Anbieter Mietleitungen, um verschiedene Unternehmensstandorte untereinander zu verbinden. Darüber hinaus sind Mietleitungen für die alternativen Anbieter selbst wichtig, da sie damit im Mobilfunk- und Festnetz verschiedene Netzteile verbinden und Verbindungslücken vorläufig überbrücken können. Der Aufbau eigener Infrastrukturen ist zeitaufwändig und erfordert hohe Investitionen. Die alternativen Anbieter sind deshalb darauf angewiesen, Zugang zum Netz von Swisscom zu erhalten, um beispielsweise eine entbündelte Anschlusszentrale zwischenzeitlich mit dem eigenen Netz verbinden zu können.



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG ComCom: Tiefere Preise für den Zugang zu Mietleitungen der Swisscom -

Quelle: ComCom | Publiziert am 11.03.10 | Aktualisiert um 10:23 Uhr


Die Pressemitteilung ComCom: Tiefere Preise für den Zugang zu Mietleitungen der Swisscom wurde publiziert von ComCom am 11.03.2010 (Elfter März). Die Meldung ComCom: Tiefere Preise für den Zugang zu Mietleitungen der Swisscom hat die ID News-HLP-28-779813.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'ComCom: Tiefere Preise für den Zugang zu ...' auf Swiss-Press.com




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