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ComCom: Runder Tisch "Glasfasernetz bis in die Haushalte" - eine erste Bilanz




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

ComCom: Runder Tisch "Glasfasernetz bis in die Haushalte" - eine erste Bilanz

Verfasser / Quelle

ComCom

Publikationsdatum

07.10.2009

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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07.10.2009, Genf - Der Runde Tisch zum Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Haushalte (Fiber to the Home - FTTH) und die dazu gehörenden Arbeitsgruppen führen zu konkreten Resultaten: Die wichtigsten Akteure verständigen sich auf einheitliche Standards.


Einem Ausbau des Glasfasernetzes stehen somit keine grösseren technischen Schranken mehr im Wege. Durch Koordination kann zudem der parallele Bau neuer Netze vermieden werden, dafür werden in jedem Gebäude mehrere Glasfasern (Mehrfasermodell) verlegt. Gleichzeitig sind sich die Teilnehmer am Runden Tisch einig, dass alle Anbieter zu gleichen Bedingungen Zugang zum Glasfasernetz erhalten müssen, um die Wahlfreiheit der Endkunden zu wahren.

Dank der Zusammenarbeit der im Glasfaserausbau involvierten Akteure - Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Elektrizitätswerke und Kabelnetzbetreiber - im Rahmen des Runden Tisches und der Arbeitsgruppen von ComCom und BAKOM konnten konkrete Resultate erreicht werden, die heute publiziert werden (siehe unten). Nach dem Runden Tisch vom 5. Oktober 2009 ziehen ComCom und BAKOM eine ermutigende Zwischenbilanz: Der parallele Bau neuer Glasfasernetze kann vermieden werden, dafür werden mehrere Glasfasern verlegt. Gleichzeitig sind sich die Teilnehmer am Runden Tisch einig, dass alle Anbieter zu gleichen Bedingungen und auf verschiedenen Netzebenen Zugang zum Glasfasernetz erhalten müssen. So wird der Wettbewerb sichergestellt und die Konsumentinnen und Konsumenten können ihren Telecom-Anbieter weiterhin frei wählen.

In verschiedenen Bereichen konnten - wie nachfolgend erläutert - mit den beteiligten Unternehmungen wichtige, einheitliche technische Standards vereinbart werden. Der Runde Tisch und zwei Arbeitsgruppen werden weitergeführt, um offene Punkte zu vertiefen oder zu klären. Die ComCom wird zudem prüfen, welche neuen Regulierungsinstrumente notwendig sind, um allfälligen künftigen Marktversagen begegnen zu können; dazu wird sich bekanntlich der Bundesrat bis spätestens Mitte 2010 in einem Bericht an das Parlament äussern.

Einheitliche Hausinstallation

Das Ziel vor Augen, den Kundinnen und Kunden den Anbieterwechsel auf der technischen Ebene zu erleichtern, haben die Teilnehmer des Runden Tischs diverse Empfehlungen erarbeitet. So soll der Multifaseranschluss ermöglichen, dass mehrere Netz- und Dienstanbieter Zugang zum Kunden haben. Zudem einigten sich die Betreiber auf einen einzigen Steckertyp für Steckdosen in den Haushalten, um damit den Kundinnen und Kunden die unangenehme Suche nach dem richtigen Übergangskabel bei einem Anbieterwechsel zu ersparen.

Zugang zum Glasfasernetz für Diensteanbieter

Die Teilnehmer haben weitere Empfehlungen für den standardisierten Netzzugang erarbeitet. Dank einer offenen Schnittstelle erhalten die Dienstanbieter von den Netzbetreibern einen jederzeit verfügbaren Netzzugang zum Kunden. Entscheidet sich der Kunde später für einen anderen Dienstanbieter auf dem gleichen Glasfasernetz, ist der Wechsel ohne technische Probleme möglich. Dieser standardisierte Netzzugang soll den Wettbewerb ermöglichen. Die beteiligten Firmen streben eine einheitliche Plattform für die Bestellung und den Betrieb von Glasfasern an.

Verträge zwischen Hauseigentümern und Glasfaser-Netzbetreibern

Die Teilnehmer des Runden Tischs haben auch diskutiert, nach welchen Grundsätzen Verträge zwischen den Hauseigentümern und Glasfaser-Netzbetreibern abzuschliessen sind. Einig sind sie sich, dass im Gebäude mindestens vier Fasern in jede Wohnung verlegt werden sollen. Nur so kann der Zugang zu nicht diskriminierenden und angemessenen Bedingungen auf bestehende Glasfaser-Hausinstallationen gewährleistet werden. Um den Kundinnen und Kunden den Anbieterwechsel zu erleichtern, sollen zudem Kündigungsfristen und -konditionen vereinbart werden, welche eine übermässige Bindung der Hauseigentümer verhindert und gleichzeitig die Interessen der Netzbetreiber bei Vertragsauflösung angemessen berücksichtigt. Diese Punkte werden weiter diskutiert, mit dem Ziel, eine gemeinsame Empfehlung zu verabschieden.

Vier Arbeitsgruppen

Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM hat in Zusammenarbeit mit der Industrie Arbeitsgruppen organisiert, um den Ausbau von Glasfasernetzen in der Schweiz zu koordinieren. Die erste Arbeitsgruppe ("L1") befasst sich mit der Spezifizierung der hausinternen Verkabelung, die zweite ("L2") mit der Standardisierung des Netzzuganges auf Ebene des Transportnetzes. Eine dritte Arbeitsgruppe ("L1B") setzte sich mit der Bestimmung der Übergabepunkte auseinander, d.h. jene Punkte, wo die Netze der Betreiber und der alternativen Anbieter zusammengeschaltet werden, die vierte ("AG3") mit Empfehlungen zur Ausgestaltung der Verträge zwischen Hauseigentümern und Glasfaser- Netzbetreibern.

Fiber to the Home / FTTH

Als Fiber to the Home (FTTH) bezeichnet man ein Fernmeldenetz, das bis in jedes Geschäfts-, Mehr- oder Einfamilienhaus über Lichtwellenleiter (Glasfaser) geführt wird. Die Glasfaser ist ein längst erprobtes Übertragungsmedium für hohe Datenraten und wird für die Weiterentwicklung der Anschlussnetze in den nächsten Jahren notwendig sein, weil die alten Kupferleitungen dem wachsenden Bedarf nach höheren Bandbreiten für Internet- Applikationen, insbesondere für das Fernsehen mit hoher Auflösung, nicht mehr genügen werden.

Die Eidg. Kommunikationskommission ComCom hat im Herbst 2008 entschieden, mit den Marktakteuren Diskussionen über diese Erschliessungsform zu führen; sie will damit verhindern, dass Monopole entstehen, die den Zugang für andere Telekommunikationsanbieter erschweren und den Wettbewerb behindern. Gleichzeitig soll der Netzaufbau möglichst effizient stattfinden, um volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen zu erlauben.



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG ComCom: Runder Tisch "Glasfasernetz bis in die Haushalte" - eine erste Bilanz -

Quelle: ComCom | Publiziert am 07.10.09 | Aktualisiert um 09:02 Uhr


Die Pressemitteilung ComCom: Runder Tisch "Glasfasernetz bis in die Haushalte" - eine erste Bilanz wurde publiziert von ComCom am 07.10.2009 (Siebter Oktober). Die Meldung ComCom: Runder Tisch "Glasfasernetz bis in die Haushalte" - eine erste Bilanz hat die ID News-HLP-28-661281.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'ComCom: Runder Tisch "Glasfasernetz bis in die ...' auf Swiss-Press.com




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