Noch vor drei Jahren verursachte die Zürcher Kantonalbank (ZKB) CO2-Emissionen von rund 10'000 Tonnen. Mit betrieblichen Massnahmen (u.a. Neu- und Umbauten von ZKB Gebäuden nach MINERGIE®-Standard, Steigerung der Energieeffizienz in der Informatik, Einsparungen beim Energie- und Materialverbrauch sowie Reduktion des Abfallaufkommens) und dem Bezug von Ökostrom ist es der ZKB innert kürzester Zeit gelungen, ihre CO2-Emissionen um gut 40 Prozent auf rund 6'000 Tonnen CO2 zu reduzieren.
Jetzt geht die ZKB einen Schritt weiter: Durch die Partnerschaft mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) und Investitionen in regionale und lokale CO2-Einsparprojekte soll bis 2010 eine vollständige CO2-Neutralität erreicht werden.
Die Unterstützung einer umweltverträglichen Entwicklung im Kanton Zürich ist Teil des ZKB Leis-tungsauftrags. Die ZKB hat sich darüber hinaus dazu verpflichtet, die durch den Bankbetrieb verursachten Umweltbelastungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu reduzieren. Als „nahe Bank“ setzt die ZKB dieses Vorhaben nun mit freiwilligen CO2- Kompensationsprojekten im Wirtschaftsraum Zürich um.
Die entsprechende CO2-Kompensationsplattform wurde von den EKZ in enger Zusammenarbeit mit der ZKB entwickelt, da seitens des Bundes bis heute kein autorisiertes Modell zur freiwilligen CO2-Kompensation mit inländischen Projekten existiert. Die Plattform startet ihre Aktivitäten am 3. Juli 2008 und verfolgt das Ziel, den zusätzlichen Aus- stoss an klimaschädigendem CO2 zu reduzieren. Dies erreichen die beiden Partnerunterneh- men durch die gezielte Förderung nachhaltiger Wärmeerzeugungsanlagen wie Wärmepum-pen oder Holzfeuerungen. Vorgesehen ist, dass die EKZ förderfähige Projekte akquirieren, während die ZKB Unterstützungsbeiträge leistet.
Aussteller der CO2-Kompensations-Bescheinigungen sind ausschliesslich die EKZ. Die jährlichen Gesamtkosten für die CO2-Kompensation der ZKB beziffern sich auf 350'000 Franken.
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Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.
Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.
Die Pressemitteilung CO 2-Neutralität der Zürcher Kantonalbank wurde publiziert von Zürcher Kantonalbank am 04.07.2008 (Vierter Juli). Die Meldung CO 2-Neutralität der Zürcher Kantonalbank hat die ID News-HLP-24-303199.
Zürcher Kantonalbank (Firmenporträt) | |
Artikel 'CO 2-Neutralität der Zürcher Kantonalbank' auf Swiss-Press.com |
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