Psychische Risiken am Arbeitsplatz (z. B. Stress) nehmen zu und tragen zu häufigeren Absenzen und Krankschreibungen aufgrund von psychischen Gründen bei. Diese Entwicklung wirkt sich nicht nur negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden aus, sondern zieht auch Kosten für die Wirtschaft und die Versicherungen nach sich. Die Invalidenversicherung (IV) ist direkt betroffen, da Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von psychischen Erkrankungen für einen grossen Teil der Rentenzusprachen verantwortlich sind. Durch die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften kann eine grosse Anzahl Arbeitnehmende erreicht und die Prävention im Hinblick auf die Weiterbeschäftigung und die berufliche Eingliederung verstärkt werden. Mit diesem Ziel haben Travail.Suisse und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), eine Zusammenarbeitsvereinbarung für die Dauer von vier Jahren ab April 2025 unterschrieben.
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
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Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen | Publiziert am 03.04.25 | Aktualisiert um 11:55 UhrDie Pressemitteilung Bund und Travail.Suisse vereinbaren Massnahmen zur Sensibilisierung und Schulung für psychische Risiken am Arbeitsplatz wurde publiziert von Bundesamt für Sozialversicherungen am 03.04.2025 (Driter April). Die Meldung Bund und Travail.Suisse vereinbaren Massnahmen zur Sensibilisierung und Schulung für psychische Risiken am Arbeitsplatz hat die ID News-HLP-16-1820691.
| Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Bund und Travail.Suisse vereinbaren Massnahmen ...' auf Swiss-Press.com |
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