Weil Selbständigerwerbende, temporär Angestellte und Mitarbeitende auf Abruf gegen die finanziellen Folgen der Coronakrise kaum geschützt sind, braucht es rasch wirksame Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand. In den letzten Tagen haben die Sozialdienste der Städte eine sehr grosse Nachfrage nach finanzieller Hilfe festgestellt. Die Sozialhilfe eignet sich aber nur bedingt für in Not geratene Kleinunternehmungen und sie ist kein Ersatz für fehlende Leistungen der Arbeitslosenversicherung in der aktuellen Notsituation.
Die Sozialdienste sind in der aktuellen Krisen-Situation stark gefordert. Die Mitarbeitenden leisten einen immensen Einsatz, um die Existenz der Schwächsten der Gesellschaft zu gewährleisten. Die rapide steigende Zahl von Neuanmeldungen bei den Sozialdiensten stellt die Sozialdienst bereits zum heutigen Zeitpunkt vor eine grosse zusätzliche Belastung, das Erbringen der vitalen Leistungen gerät ernsthaft unter Druck. Dazu zählt neben der Ausrichtung der Sozialhilfe der Schutz besonders vulnerabler Personengruppen, wie Kindern, betagter Personen und psychisch beeinträchtigter Menschen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Sozialhilfe sind für die Bewältigung der aktuellen Notlage nur bedingt geeignet. So müsste beispielsweise jede Person zuerst ihr Erspartes aufbrauchen, bevor sie Sozialhilfeleistungen erhalten kann.
Deshalb fordert die Städteinitiative Sozialpolitik Bund und Kantone auf, rasch und unbürokratisch eine Überbrückungslösung auf Bundesebene für alle von der Coronakrise betroffenen Menschen bereit zu stellen. Eine solche Lösung ist primär durch eine Ausdehnung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu erreichen. Nur so können Sozialdienste ihre Kernkompetenzen wie sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung für die Dauer der Krise im nötigen Umfang erbringen.
Konkret fordert die Städteinitiative Sozialpolitik deshalb, dass der Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung per sofort auf alle Selbständigerwerbenden und temporär angestellten Personen ausgeweitet wird. So kann diesen Personen rasch, angemessen und unbürokratisch geholfen werden.
Kontakt:
- Nicolas Galladé, Stadtrat Winterthur, Präsident Städteinitiative
Sozialpolitik, Telefon 079 225 33 70
- Felix Wolffers, Leiter Sozialamt Stadt Bern, Telefon 079 763 91 26
Städteinitiative Sozialpolitik
Geschäftsstelle
c/o Stadt Winterthur, Departement Soziales
Pionierstrasse 7
CH-8403 Winterthur
Tel. +41 52 267 59 57
Die Städteinitiative Sozialpolitik vertritt die sozialpolitischen Interessen von rund 60 Schweizer Städten aus allen Regionen. Sie setzt sich für ein kohärentes System der sozialen Sicherung und eine gute Zusammenarbeit von Städten, Bund und Kantonen ein.
Die Städteinitiative Sozialpolitik ist eine Sektion des Schweizerischen Städteverbandes.
Die Städteinitiative Sozialpolitik ist ein Verein. Alle Städte, die Mitglied des Schweizerischen Städteverbandes sind, können auch Mitglied der Städteinitiative Sozialpolitik werden.
Vertreten werden die Städte durch die amtierenden Sozialvorsteherinnen und Sozialvorsteher sowie die für das Sozialwesen zuständigen leitenden Angestellten.
Die Pressemitteilung Bund und Kantone müssen in der Coronakrise Überbrückungsleistungen für Selbständige bieten wurde publiziert von Städteinitiative Sozialpolitik am 20.03.2020 (Zwanzigster März). Die Meldung Bund und Kantone müssen in der Coronakrise Überbrückungsleistungen für Selbständige bieten hat die ID News-HLP-44-1799933.
Städteinitiative Sozialpolitik (Firmenporträt) | |
Artikel 'Bund und Kantone müssen in der Coronakrise ...' auf Swiss-Press.com |
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