BfB rät: Grill-Gasflaschen im Freien überwintern




Pressemitteilung



BFB - Beratungsstelle für Brandverhütung

Pressetitel

BfB rät: Grill-Gasflaschen im Freien überwintern

Verfasser / Quelle

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen

Publikationsdatum

24.10.2019

Firmenporträt

BFB - Beratungsstelle für Brandverhütung


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24.10.2019, Bern (ots) - Mit den frischeren Temperaturen neigt sich die Grillsaison dem Ende zu. Um den Gasgrill sicher zu überwintern, warnt die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung davor, Gasflaschen in geschlossenen Räumen aufzubewahren.


Oft wird der Gasgrill vor Nässe und Kälte geschützt in Kellern, Garagen oder Schuppen aufbewahrt. Was für die Lagerung des Grillgerätes richtig ist, ist für Gasflaschen falsch. Deren Lagerung in geschlossenen Räumen kann lebensgefährlich werden. Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter Gas, kann bereits ein kleiner Funke zu einer Explosion führen.

Deshalb empfiehlt die BfB, Gasflasche und Grillgerät getrennt voneinander aufzubewahren. Sorgfältig zu prüfen ist ausserdem, ob der Flaschenhahn gut verschlossen und dicht ist. Ein leises Zischen beim Flaschenhahn deutet auf ein undichtes Ventil hin und sollte durch eine Fachperson überprüft werden. Zudem muss die Gasflasche zwingend im Freien, beispielsweise im Garten oder auf dem Balkon, gelagert werden. Dabei ist auf einen trockenen, festen und ebenen Untergrund zu achten. Ausserdem dürfen Gasflaschen nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen gelagert werden. Die Behälter müssen immer so platziert werden, dass eventuell austretendes Gas nicht in Vertiefungen gelangen kann. Das für den Grill verwendete Gas (Butan und Propan) ist schwerer als die Luft und sinkt deshalb in Vertiefungen. Auf jeder Gasflasche sind Sicherheitshinweise angebracht, die zu beachten sind.

Sicherheitstipps der BfB im Überblick:
-Grillgerät ohne Flasche im Haus, im Keller, in der Garage oder im Gartenhaus abstellen
-Gasflaschen gut verschliessen und nur im Freien unter einem Dach oder einer Abdeckung lagern
-Gasflaschen vor Beschädigungen schützen
-Gasflaschen nicht in der Nähe von leicht brennbaren Materialien und Bodenvertiefungen deponieren
-Sicherheitshinweise beachten
-Defekte Geräte ausschliesslich durch ausgewiesene Fachleuten reparieren lassen.

Kontakt:

Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82
media@bfb-cipi.ch



Über BFB - Beratungsstelle für Brandverhütung

Feuer ist ein Sinnbild für Wärme und Gemütlichkeit. Manchmal wird Feuer aber zum Symbol für Bedrohung und Zerstörung: Jährlich ereignen sich in der Schweiz rund 20'000 Brände. Dabei erleiden Menschen – teilweise – schwere Verletzungen oder verlieren sogar ihr Leben. Und nicht nur das: Wohnungen werden zerstört und Sachwerte für mehr als eine halbe Milliarde Franken jährlich vernichtet. Deshalb gibt es die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung: Unser Ziel ist es, Brände zu verhüten.

Die gesamtschweizerisch tätige BfB Beratungsstelle für Brandverhütung mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) getragen. Mit Kampagnen und Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers und gibt Ratschläge, wie Brände verhütet werden können.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG BfB rät: Grill-Gasflaschen im Freien überwintern -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 24.10.2019 | Aktualisiert um 08:34 Uhr


Die Pressemitteilung BfB rät: Grill-Gasflaschen im Freien überwintern wurde publiziert von Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen am 24.10.2019 (Vierundzwanzigster Oktober). Die Meldung BfB rät: Grill-Gasflaschen im Freien überwintern hat die ID News-HLP-44-1798390.



Weitere Informationen und Links:

 BFB - Beratungsstelle für Brandverhütung (Firmenporträt)
 Artikel 'BfB rät: Grill-Gasflaschen im Freien überwintern' auf Swiss-Press.com




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