Als Basis für diese Einigung dienen neben der langfristigen Standortsicherung sowohl wirtschaftliche und politische Aspekte als auch Abklärungen des laufenden Prüfprozesses der drei Rahmenbewilligungsgesuche durch die Behörden. Falls diese Gesamtbeurteilung keine relevanten Unterschiede ergibt, werden die Standorte in der Reihenfolge der Ausserbetriebnahme der bestehenden Anlagen berücksichtigt (d.h. zuerst werden Beznau und Mühleberg ersetzt, dann Gösgen). Der definitive Entscheid über die Standorte und die über zu realisierende Reihenfolge wird zu einem späteren Zeitpunkt gefällt.
Die BKW wird die Betriebsführung des Ersatzkernkraftwerks Mühleberg (EKKM) übernehmen. Die anderen Partner werden sich am Ersatzkernkraftwerk Mühleberg beteiligen und helfen so, die Finanzierungslasten und das Betriebsrisiko wie üblich bei Partnerwerken mitzutragen. Das Partnerwerkmodell, das sich bei den meisten grösseren Wasserkraftanlagen (z.B. KWO, Mattmark, Grande Dixence, Engadiner Kraftwerke) und auch bei den neueren Schweizer KKW (Gösgen und Leibstadt) bewährt hat, dient der Risikodiversifikation und wird auch beim anderen Ersatzkernkraftwerk angewandt. Zudem kann die BKW bei wichtigen Fragen wie beispielsweise die Reaktorwahl nicht überstimmt werden.
Die Betriebsführung der BKW in Mühleberg wird durch die Partner anteilig abgegolten, so dass die BKW bei EKKM gegenüber den Bezugsanteilen zusätzlich profitiert. Zudem ermöglicht die Betriebsführung die Beibehaltung, resp. den Aufbau des entsprechenden Know-hows in der Region Bern / Nordwestschweiz und die Bewirtschaftung des Kraftwerks bezüglich Systemdienstleistungen. Dies ermöglicht der BKW, die Produktion zu optimieren.
Die Strombezugsanteile aus den beiden Kraftwerken entsprechen den heutigen Beteiligungsanteilen an Kernenergiekapazitäten (Axpo 48.6%, Alpiq 25.5%, BKW 15.5%, CKW 10.4%). Für das erste Ersatzkernkraftwerk werden die Anteile unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie die Laufzeiten der bestehenden Anlagen, zudem leicht verschoben (Alpiq -3%, BKW +3%). Gemäss Vereinbarung über den Strombezug aus den beiden Ersatzkernkraftwerken wird die BKW Kraftwerksanteile im Umfang von über 500 MW bekommen. Damit kann die BKW das bestehende KKW Mühleberg (372 MW) und den Strombezugsvertrag aus dem KKW Fessenheim (F) im Umfang von 88 MW kompensieren und so die Stromversorgung im BKW-Versorgungsgebiet langfristig sichern.
Die seit Jahrzehnten bewährte Stromversorgung der BKW mit Kernenergie und erneuerbaren Energien kann so weitergeführt werden.
Die BKW Gruppe ist ein international tätiges Energie- und Infrastrukturunternehmen mit Sitz in Bern. Sie beschäftigt rund 8'000 Mitarbeitende.
Dank ihrem Netzwerk von Firmen und Kompetenzen bietet sie ihren Kundinnen und Kunden umfassende Gesamtlösungen an. So plant, baut und betreibt sie Energieproduktions- und Versorgungsinfrastrukturen für Unternehmen, Private sowie die öffentliche Hand und bietet digitale Geschäftsmodelle für erneuerbare Energien.
Das Portfolio der BKW Gruppe reicht heute von der Planung und Beratung im Engineering für Energie-, Infrastruktur- und Umweltprojekte über integrierte Angebote im Bereich der Gebäudetechnik bis zum Bau, Service und Unterhalt von Energie-, Telekommunikations-, Verkehrs-, und Wassernetzen.
Die Pressemitteilung Bedeutung der Einigung für die BKW wurde publiziert von BKW FMB Energie AG am 23.12.2010 (Dreiundzwanzigster Dezember). Die Meldung Bedeutung der Einigung für die BKW hat die ID News-HLP-26-983925.
BKW Energie AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Bedeutung der Einigung für die BKW' auf Swiss-Press.com |
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