Falls die Anpassungen in Kraft treten, werden deutlich höhere Einzahlungen in die Fonds notwendig.Im Rahmen einer Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beabsichtigt das UVEK / der Bundesrat unter anderem die Annahmen zur Bemessung der Beiträge in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds bezüglich Teuerung und Anlagerendite anzupassen sowie einen Unsicherheitszuschlag einzuführen.
Dabei soll eine allgemeine Teuerung von 1.5 % sowie eine Anlagerendite von 3.5 % zur Anwendung gelangen. Zudem soll in der Kostenschätzung neu ein Unsicherheitszuschlag von 30 % berücksichtigt werden.
Das heutige Berechnungsmodell hat sich bewährt. Es stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Unsicherheiten und neue Erkenntnisse werden im Rahmen einer alle fünf Jahre stattfindenden Kostenschätzung berücksichtigt. Der vom UVEK / Bundesrat vorgeschlagene Unsicherheitszuschlag ist vor diesem Hintergrund nicht notwendig und unangemessen. Er berücksichtigt ausschliesslich negative Entwicklungen und trägt möglichen, technologisch bedingten Kostensenkungen nicht Rechnung.
Die Anwendung des vorgeschlagenen Unsicherheitszuschlages führt zu hohen zusätzlichen Zahlungen. Ausgehend von der heute geltenden Beitragsveranlagung müssten für das Kernkraftwerk Mühleberg bei einer Ausserbetriebnahme 2022 in den Jahren 2012 bis 2022 anstelle von total rund 300 Mio. CHF neu insgesamt rund 600 Mio. CHF einbezahlt werden. Dies entzieht der BKW unnötigerweise dringend notwendige finanzielle Mittel, die für die Umsetzung der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 nötig wären. Bei einer Anwendung der neuen Parameter für die Bildung der Rückstellungen für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung würden sich zudem deutliche Auswirkungen auf die Jahresergebnisse und Bilanzwerte der BKW ergeben. Die Rückstellungen müssten um rund 300 Mio. CHF erhöht werden. Dabei sind die Auswirkungen aus der Beteiligung am Kernkraftwerk Leibstadt noch nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass ein grosser Teil davon sofort erfolgswirksam würde.
Die BKW steht zu ihrer Verpflichtung, für Stilllegung und Entsorgung genügend Rückstellungen zu bilden, um die Finanzierung sicherzustellen. Sie hat alle dafür notwendigen Massnahmen ergriffen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen schiessen über das Ziel hinaus und schwächen die BKW unnötigerweise. Diese wird sich im Rahmen der nun anstehenden Vernehmlassung für eine Änderung der Parameter einsetzen, welche angemessen ist.
Die in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen beruhen auf Annahmen und sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen abweichen. Dieser Text erscheint in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache. Massgebend ist die deutsche Version.
Die BKW Gruppe ist ein international tätiges Energie- und Infrastrukturunternehmen mit Sitz in Bern. Sie beschäftigt rund 8'000 Mitarbeitende.
Dank ihrem Netzwerk von Firmen und Kompetenzen bietet sie ihren Kundinnen und Kunden umfassende Gesamtlösungen an. So plant, baut und betreibt sie Energieproduktions- und Versorgungsinfrastrukturen für Unternehmen, Private sowie die öffentliche Hand und bietet digitale Geschäftsmodelle für erneuerbare Energien.
Das Portfolio der BKW Gruppe reicht heute von der Planung und Beratung im Engineering für Energie-, Infrastruktur- und Umweltprojekte über integrierte Angebote im Bereich der Gebäudetechnik bis zum Bau, Service und Unterhalt von Energie-, Telekommunikations-, Verkehrs-, und Wassernetzen.
Die Pressemitteilung BKW FMB Energie AG: Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Geplante Änderungen in der SEFV wurde publiziert von BKW FMB Energie AG am 15.08.2013 (Fünfzehnter August). Die Meldung BKW FMB Energie AG: Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Geplante Änderungen in der SEFV hat die ID News-HLP-26-1614905.
BKW Energie AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'BKW FMB Energie AG: Stilllegungs- und ...' auf Swiss-Press.com |
Kinder aus Villmergen und Bünzen für den Sternenwochen-Award nominiert
UNICEF Schweiz und Liechtenstein, 25.04.2024 Comparis.ch AG, 25.04.2024Auswirkung von steigenden Zinsen auf den Wohnungsbau
Bundesamt für Wohnungswesen BWO, 25.04.2024
13:31 Uhr
Christina Applegate muss Windeln tragen »
13:01 Uhr
Konsumentenschutz gegen Greenwashing: «Umweltfreundliche» ... »
12:31 Uhr
Dürfen Ukraine-Flüchtlinge bald länger bleiben? »
12:21 Uhr
Der schwächere Franken verhilft der Nationalbank zu einem ... »
11:22 Uhr
18-Millionen-Busse für Swisscom von Weko im Glasfaserstreit »
Air Wick Freshmatic Cotton
CHF 7.95 statt 14.95
Lidl Schweiz AG
Barilla Tomatensauce Napoletana
CHF 6.00 statt 9.00
Coop-Gruppe Genossenschaft
BIC Soleil Colour Collection 3-Klingen-Damenrasierer
CHF 5.95 statt 9.10
Denner AG
Blue Brand Choko Snack
CHF 5.50 statt 7.00
Denner AG
Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel
CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Crosswave Fahrradschloss Veloschloss
CHF 7.90 statt 9.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Aktueller Jackpot: