Der Sachverständige hatte zu allen Dokumenten uneingeschränkten Zugang und erhielt während der gesamten Prüfungsdauer von den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sämtliche von ihm verlangten Auskünfte. Auch die bei Drittparteien (Dienstleister, Makler, Banken, etc.) angefragten Auskünfte und Bestätigungen wurden uneingeschränkt erteilt. Der Sachverständige zieht in seinem Bericht vom 10. September 2009 die folgenden Schlussfolgerungen: Die Prüfung der Immobilientransaktionen der Jahre 2005 – 2008 ergibt, dass keine unrechtsmässigen Vorfälle vorliegen. Die Höhe der bezahlten Kaufpreise entspricht den Marktpreisen. An die bfw vermögensverwaltung ag bezahlte Provisionen sind offen ausgewiesen und entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen. Im Zuge der Immobilientransaktionen sowie bei der Finanzierung der Geschäfte wurden keine Retrozessionen oder andere Soft Commissions an die Organmitglieder der Gesellschaft ausbezahlt.
Der Entscheidungsprozess beim Verkauf der Liegenschaft Zürich-Altstetten an den Hauptaktionär im Geschäftsjahr 2007 ist in den Akten mangelhaft dokumentiert. Der Kauf der Liegenschaft Webermühle, Neuenhof war eine Fehlinvestition. Beim Kauf wurde der aufgeschobene Unterhalt unterschätzt. Eine so grosse Problemliegenschaft bedeutete für die Gesellschaft von Anfang an ein zu grosses Klumpenrisiko. Die mit dem Management beauftragte bfw vermögensverwaltung ag stellte die notwendigen personellen Ressourcen nicht zur Verfügung. Seitens des Verwaltungsrates der bfw liegenschaften ag wurden die Probleme früh erkannt. Die getroffenen Massnahmen führten jedoch nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Situation. Für die Investoren resultierte über die Jahre ein substantieller Verlust.
Mit dem Verkauf der Liegenschaft wurde ein Verlust von CHF 4.8 Mio. realisiert. Beim Verkauf von 100'000 Aktien aus dem Eigenbestand an einen Investor (im Januar 2009) erfolgten keine unrechtsmässigen Begünstigungen an Organmitglieder der Gesellschaft oder diesen nahestehende Personen. Die Frage, ob mit dem Verkauf eines Aktienpaketes weit unter NAV eine Verletzung der Treuepflicht vorliegt, kann ohne weitere Untersuchungshandlungen, nicht geklärt werden.
Der Verwaltungsrat hat mit seinem Entscheid Ende Juni 2009, das Mandat mit der bfw vermögensverwaltung ag zu kündigen und die Gesellschaft mit eigenem Personal zu managen, einen wichtigen Entscheid gefällt, welcher wesentlich zur Verbesserung der Transparenz und Entflechtung von möglichen Interessenskonflikten beiträgt.
bfw liegenschaften ag wird durch ein langfristig orientiertes, kompetentes Team von Immobilienexperten geführt. Ziel ist es, die Wachstumsmöglichkeiten im Schweizer Immobilienmarkt auszunutzen und ein breit gefächertes, qualitativ hoch stehendes Immobilien-Portfolio anzulegen. Dazu werden viel versprechende und rentable Liegenschaften gesucht, bewertet, erworben und professionell bewirtschaftet.
Eine wertvolle Unterstützung erhält das bfw Team durch die VERIT Verwaltungs- und Immobiliengesellschaft, einer der grössten und renommiertesten Immobilienbewirtschafter der Schweiz. Durch die enge Zusammenarbeit mit weiteren externen Spezialisten und dank einem straffen Finanzmanagement will bfw liegenschaften ag einen überdurchschnittlichen Ertrag erzielen.
Mit einer Investition in die Aktien der bfw liegenschaften ag beteiligen sich Anleger nicht an einer einzigen Liegenschaft, sondern an einem ganzen Immobilienportfolio, was viel höhere Sicherheit bietet, ohne dass sich die Anleger um die aufwändige Liegenschaftsbewirtschaftung selbst kümmern müssen. Eine Beteiligung an der bfw liegenschaften ag bietet Sicherheit, Rendite und Wertzuwachs.
Die Pressemitteilung BFW: Bericht des Sachverständigen wurde publiziert von BFW am 11.09.2009 (Elfter September). Die Meldung BFW: Bericht des Sachverständigen hat die ID News-HLP-34-639230.
BFW Liegenschaften AG (Firmenporträt) | |
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