Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und der weiteren Fördermassnahmen des revidierten Energiegesetzes wird seit dem 1. Januar 2009 auf jede verbrauchte Kilowattstunde ein Zuschlag erhoben. Dieser darf gemäss Energiegesetz (Artikel 15b Absatz 4) maximal 0,6 Rappen betragen und wird jährlich vom Bundesamt für Energie bedarfsgerecht festgelegt. Im Jahr 2009 betrug dieser Zuschlag 0,45 Rappen pro Kilowattstunde.
Das Bundesamt für Energie hat heute entschieden, dass der Zuschlag im Jahr 2010 unverändert bei 0,45 Rappen pro Kilowattstunde verbleibt. Damit stehen 2010 für die Finanzierung aller Massnahmen des Energiegesetzes rund 265.5 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung. Davon entfallen rund 35 Millionen Franken auf die Mehrkostenfinanzierung (so genannter "15-Räppler") gemäss Artikel 28a des revidierten Energiegesetzes. Die kostendeckende Einspeisevergütung beansprucht 2010 rund 130 Millionen Franken. Die restliche Summe fliesst in Rückstellungen für die Risikoabsicherung von Geothermie- Projekten (Energiegesetz, Artikel 15a), in Reserven für die Rückerstattungen an Grossverbraucher (Energieverordnung, Artikel 3l) sowie in wettbewerbliche Ausschreibungen (Energiegesetz, Artikel 7a Absatz 3).
Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden muss. Das entspricht rund 10% des heutigen Stromverbrauchs (2008: 58,7 Milliarden Kilowattstunden). Das Energiegesetz enthält dazu ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien.
Der maximale Zuschlag von 0,6 Rappen muss erst dann erhoben werden, wenn die angemeldeten Anlagen mit positivem Bescheid gebaut sind, Strom ins Netz einspeisen und dafür ab diesem Zeitpunkt die kostendeckende Einspeisevergütung erhalten.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die Pressemitteilung BFE: Zuschlag für grünen Strom weiterhin 0,45 Rappen pro Kilowattstunde wurde publiziert von BFE am 24.08.2009 (Vierundzwanzigster August). Die Meldung BFE: Zuschlag für grünen Strom weiterhin 0,45 Rappen pro Kilowattstunde hat die ID News-HLP-28-624108.
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