In vier Musterfällen hatte das Bundesgericht am 2. November 2018 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Das hierfür geschaffene Gesetz wurde im September 2020 vom Parlament verabschiedet. Der Bundesrat setzte es auf den 15. Januar 2021 in Kraft.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nimmt Aufgaben im Bereich der Medien, des Fernmelde- und Postwesens sowie der Informationsgesellschaft in der Schweiz wahr.
Es sorgt für eine stabile und fortschrittliche Kommunikationsinfrastruktur, schafft Grundlagen für einen starken Medienplatz Schweiz und koordiniert die Umsetzung der Strategie "Digitale Schweiz".
Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.
Die Pressemitteilung BAKOM: Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren wurde publiziert von BAKOM am 18.01.2021 (Achtzehnter Januar). Die Meldung BAKOM: Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren hat die ID News-HLP-16-1803588.
Bundesamt für Kommunikation BAKOM (Firmenporträt) | |
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