Die Corona-Pandemie mit vermehrter Arbeit im Home-Office oder mit Homeschooling hat verdeutlicht, wie wichtig zuverlässige und leistungsfähige Breitbanddienste sind. Das gilt für alle Bevölkerungskreise in allen Regionen der Schweiz. Der Bundesrat will darum das Breitband-Angebot punktuell ausbauen und in der Grundversorgungskonzession entsprechend verankern: Ab 2024 soll ein Internetanschluss mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit von 80 Mbit bzw. 8 Mbit pro Sekunde das bisherige Mindestangebot von 10/1 Mbit/s ergänzen. Das kommt jenen zugute, die in Gebieten wohnen, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich sind.
Um den Umfang der Versorgung anzupassen, braucht es eine Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV). Die Verordnungsanpassung sieht neu explizit das Prinzip der Subsidiarität vor. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Zudem sind angemessene Umsetzungsfristen vorgesehen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung dazu am 10. Dezember 2021 eröffnet. Sie läuft bis zum 25. März 2022.
Die Grundversorgung wird zurzeit durch die Swisscom erbracht. Ihre Konzession läuft Ende 2022 aus. Da die Umsetzung der neuen Bestimmungen und die anschliessende Vergabe der neuen Grundversorgungskonzession zusätzlich Zeit beanspruchen, steht das UVEK mit der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) in Kontakt, damit keine Lücke bei der Erbringung der Grundversorgung entsteht. So kann die ComCom die geltende Konzession geeignet verlängern.
Der landesweite Breitband-Ausbau entspricht einem Anliegen, das mit Vorstössen auch vom Parlament sowie den Kantonen vorgebracht worden ist.
Umfang der Grundversorgung
Die Grundversorgung im Fernmeldebereich umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Internetzugangsdienst und besondere Dienste für Menschen mit einer Behinderung. Ihr Ziel ist es, allen Bevölkerungskreisen ein preiswertes und zuverlässiges Angebot von grundlegenden Fernmeldediensten in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Swisscom hat seit der Liberalisierung des Fernmeldemarktes im Jahr 1998 die Grundversorgung sichergestellt.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nimmt Aufgaben im Bereich der Medien, des Fernmelde- und Postwesens sowie der Informationsgesellschaft in der Schweiz wahr.
Es sorgt für eine stabile und fortschrittliche Kommunikationsinfrastruktur, schafft Grundlagen für einen starken Medienplatz Schweiz und koordiniert die Umsetzung der Strategie "Digitale Schweiz".
Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.
Die Pressemitteilung BAKOM: Höhere Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung wurde publiziert von BAKOM am 15.12.2021 (Fünfzehnter Dezember). Die Meldung BAKOM: Höhere Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung hat die ID News-HLP-16-1806995.
Bundesamt für Kommunikation BAKOM (Firmenporträt) | |
Artikel 'BAKOM: Höhere Internet-Geschwindigkeit in der ...' auf Swiss-Press.com |
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