Die neuen Anforderungen an die Cybersicherheit, die in der revidierten VFAV festgelegt sind, gelten für viele drahtlose, mit dem Internet verbundene Geräte. Alle für den Schweizer Markt bestimmten Geräte müssen diese Vorgaben spätestens ab dem 1. August 2024 zwingend einhalten. Mit diesen Anpassungen sollen die Privatsphäre und die Personendaten der Benutzerinnen und Benutzer besser geschützt, dem Risiko von Geldbetrug vorgebeugt und die Resilienz der Kommunikationsnetze gestärkt werden.
Schutz der Privatsphäre
Jedes drahtlose Gerät und Produkt, das zur Kommunikation mit dem Internet verbunden werden kann, muss über Funktionen verfügen, die den Schutz von Personendaten gewährleisten, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind. Die Herstellerinnen müssen den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten durch vernetzte Geräte wie Spielzeuge, Babyphones oder sogenannte Wearables (tragbare Geräte wie Smartwatches und Fitness-Tracker) mit geeigneten Massnahmen verhindern.
Massnahmen gegen Geldbetrug und Schutz der Netze
Wenn ein Smartphone oder ein anderes drahtloses Gerät für elektronische Zahlungen verwendet werden kann, muss es über Funktionen verfügen, die das Betrugsrisiko deutlich verringern. Dazu gehört zum Beispiel die verstärkte Kontrolle der Benutzerauthentifizierung.
Ausserdem muss ausgeschlossen sein, dass vernetzte Geräte die Kommunikationsnetze beeinträchtigen oder den Betrieb von Websites oder anderen Diensten stören können. Sie müssen deshalb Funktionen aufweisen, die solche Risiken ausschliessen.
Angleichung an das EU-Recht
Mit den neuen Bestimmungen der VFAV wird die Schweizer Gesetzgebung an jene der Europäischen Union angeglichen. Zur Vereinfachung der Konformitätsbewertung und des Inverkehrbringens von Produkten erarbeiten die Normungsgremien der EU derzeit harmonisierte Normen, die der europäischen und schweizerischen Industrie spätestens am 30. September 2023 zur Verfügung stehen sollten.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nimmt Aufgaben im Bereich der Medien, des Fernmelde- und Postwesens sowie der Informationsgesellschaft in der Schweiz wahr.
Es sorgt für eine stabile und fortschrittliche Kommunikationsinfrastruktur, schafft Grundlagen für einen starken Medienplatz Schweiz und koordiniert die Umsetzung der Strategie "Digitale Schweiz".
Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.
Die Pressemitteilung BAKOM: Cybersicherheit von drahtlosen Geräten wurde publiziert von BAKOM am 29.08.2022 (Neunundzwanzigster August). Die Meldung BAKOM: Cybersicherheit von drahtlosen Geräten hat die ID News-HLP-16-1810240.
Bundesamt für Kommunikation BAKOM (Firmenporträt) | |
Artikel 'BAKOM: Cybersicherheit von drahtlosen Geräten' auf Swiss-Press.com |
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