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BAG: Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts




Pressemitteilung



Bundesamt für Gesundheit BAG

Pressetitel

BAG: Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts

Verfasser / Quelle

BAG

Publikationsdatum

14.09.2015

Firmenporträt

Bundesamt für Gesundheit BAG


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14.09.2015, Der Bundesrat hat heute beschlossen, eine Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts in die Wege zu leiten. Ziel der Weiterentwicklung der Chemikaliengesetzgebung ist es, den Schutz vor Chemikalien für Mensch und Umwelt in der Schweiz unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der internationalen Regulierung weiter zu erhöhen. Dabei sollen neue Handelshemmnisse möglichst vermieden und die wissenschaftlich- technische Zusammenarbeit im Chemikalienbereich mit ausländischen und internationalen Behörden ausgebaut werden.


Chemikalien sind ein wichtiger Bestandteil des heutigen Lebens und tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz bei. Mensch und Umwelt sind jedoch vor gefährlichen Chemikalien zu schützen. Um das hohe Schutzniveau in der Schweiz nachhaltig zu sichern und dabei der internationalen Entwicklung - unter anderem in der Europäischen Union (EU) - bei der Beurteilung und Regulierung von Chemikalien Rechnung zu tragen, nimmt der Bundesrat eine gezielte Anpassung des Schweizer Chemikalienrechts an die Hand.

Die geplante Weiterentwicklung des Schweizer Chemikalienrechts zielt darauf ab, den Kenntnisstand der Behörden über chemische Stoffe auf dem Schweizer Markt weiter zu verbessern. Der Bundesrat will insbesondere vermeiden, dass chemische Stoffe in der Schweiz auf den Markt kommen, ohne dass die zur Beurteilung ihrer Gesundheits- und Umweltrisiken erforderlichen Daten vorliegen. Zudem sollen dank einer Meldepflicht für gefährliche Zwischenprodukte bestehende Informationslücken geschlossen werden. Dies ermöglicht etwa den Notfalldiensten rasch auf diese Daten zurückzugreifen und Notfallauskünfte zu erteilen. Die Behörden sollten zudem zu einzelnen risikobehafteten Stoffen weitere Daten zur Abklärung verlangen können.

Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, die erforderlichen, Anpassungen auf Verordnungsebene auszuarbeiten und ihm bis Ende 2017 zu unterbreiten. Dies unter dem frühzeitigen Einbezug der interessierten Kreise, um eine ausgewogene, praxisorientierte Weiterentwicklung des Chemikalienrechts sicherzustellen.

Parallel dazu hat der Bundesrat entschieden, Kooperationsmöglichkeiten zur Vertiefung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Behörden oder mit Behörden einzelner Länder zu prüfen. Im Vordergrund stehen dabei die Zusammenarbeit in der Beurteilung von chemischen Stoffen und ein Wissensaustauch mit der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Nach der Konsultation der betroffenen Kreise soll hingegen die Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Marktzugangsabkommen im Chemikalienbereich mit der EU zum jetzigen Zeitpunkt nicht aktiv weiterverfolgt werden.


Medienkontakt:


Bundesamt für Gesundheit Kommunikation Tel.: +41 58 462 95 05 media@bag.admin.ch



Über Bundesamt für Gesundheit BAG

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG BAG: Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts -

Quelle: BAG | Publiziert am 14.09.15 | Aktualisiert um 10:42 Uhr


Die Pressemitteilung BAG: Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts wurde publiziert von BAG am 14.09.2015 (Vierzehnter September). Die Meldung BAG: Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts hat die ID News-HLP-9-1784227.



Weitere Informationen und Links:

 Bundesamt für Gesundheit BAG (Firmenporträt)
 Artikel 'BAG: Modernisierung des Schweizer ...' auf Swiss-Press.com




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