BAG - Coronavirus: Bundesrat zeigt mit Drei-Phasen-Modell das weitere Vorgehen auf




Pressemitteilung



Bundesamt für Gesundheit BAG

Pressetitel

BAG - Coronavirus: Bundesrat zeigt mit Drei-Phasen-Modell das weitere Vorgehen auf

Verfasser / Quelle

BAG

Publikationsdatum

22.04.2021

Firmenporträt

Bundesamt für Gesundheit BAG


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22.04.2021, Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 seine Strategie für die kommenden Monate konkretisiert. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab. Der Bundesrat hat das Drei-Phasen- Modell bei den Kantonen in Konsultation geschickt. Aufgrund der weitreichenden Öffnungen per 19. April 2021 und der fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein.


Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger sind Schliessungen und Kapazitätsbeschränkungen notwendig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens (Hospitalisierungen, Belegung der Intensivstationen) zu verhindern. Der Bundesrat zeigt anhand eines Drei-Phasen-Modells (s. Details im Faktenblatt) den strategischen Weg auf, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz vor Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können.

Schutzphase: Impfen der besonders gefährdeten Personen


Die Schutzphase dauert so lange an, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig, das heisst mit zwei Dosen, geimpft sind. Sofern die Impfbereitschaft in dieser Gruppe bei 75 Prozent liegt, geht der Bundesrat davon aus, dass diese Phase Ende Mai 2021 beendet sein wird. Aufgrund des Schutzbedürfnisses der noch nicht geimpften Risikopersonen, der Öffnungen per 19. April 2021 und der ohnehin fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein. Der Bundesrat wird am 12. Mai 2021 eine Auslegeordnung vornehmen und allenfalls ein Öffnungspaket in die Konsultation senden.

Bis dahin müssen die aktuell bestehenden Schutzmassnahmen beibehalten werden, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen und in der Folge einen Anstieg der Hospitalisierungen und Todesfälle zu vermeiden. Der Bundesrat hat zur Beurteilung der epidemiologischen Lage Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Werden einzelne oder mehrere dieser Richtwerte überschritten, wird der Bundesrat erneute Massnahmenverschärfungen prüfen und gegebenenfalls ergreifen.

Stabilisierungsphase: Zugang zur Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung


Während der Stabilisierungs-Phase sind noch nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass gerade bei einer starken Zunahme an verabreichten Impfungen nochmals mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden muss, weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnimmt. Deshalb hat der Bundesrat auch für diese Phase Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Dabei dürfen die Fallzahlen höher sein als in der Schutzphase; die Richtwerte für den Re-Wert, die IPS-Auslastung und die Hospitalisierung sind jedoch unverändert.

In der Stabilisierungsphase stehen grosse Impfstoffmengen zur Verfügung. Während dieser Phase erhält die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Bei einer Impfbereitschaft der Bevölkerung von 60 Prozent (Schätzungen aufgrund von Umfragen) ist davon auszugehen, dass alle impfwilligen Erwachsenen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung erhalten haben. Der Abschluss dieser Phase hängt von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Es kann angenommen werden, dass die vollständige Impfung (2 Dosen) der erwachsenen Bevölkerung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass es bei den Impfstoffproduzenten zu keinen weiteren Lieferproblemen kommt und die Verimpfung planmässig voranschreitet.

Wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen stabil sind, sind in dieser Phase weitere Öffnungsschritte vorgesehen, der erste allenfalls am 26. Mai 2021. Möglich sind etwa der Präsenzunterricht an den Hochschulen und das Ersetzen der Home-Office-Pflicht durch eine Empfehlung. Voraussetzung ist, dass in den Bildungseinrichtungen und den Betrieben Testkonzepte vorliegen, die ein regelmässiges Testen erlauben. Möglich sind zudem weitere Lockerungen im Sport- und Freizeitbereich, im Detailhandel und – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – auch die Wiedereröffnung der Innenbereiche der Restaurants.

Weitere mögliche Öffnungen in Schritten in der Stabilisierungs-Phase betreffen Orte mit hohem Übertragungsrisiko wie Grossveranstaltungen, Bars oder Diskotheken. Hat die Durchimpfungsrate rund 40 bis 50 Prozent erreicht, soll ein selektiver Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt werden. Zum Nachweis wird derzeit ein einheitliches, fälschungssicheres und leicht überprüfbares Zertifikat entwickelt (Covid-Zertifikat).

Normalisierungsphase: Aufhebung der Massnahmen


Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die Normalisierungsphase. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dann keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind. Die verbleibenden Massnahmen (Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen) sollen schrittweise aufgehoben werden. An dieser Strategie soll auch dann festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen der Erwartungen tief bleibt.

Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren. Es ist davon auszugehen, dass sich langfristig nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen anstecken werden. Je grösser der Anteil dieser Personen ist, desto wahrscheinlicher dürften mögliche Ausbrüche sein, und desto höher wird auch die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle ausfallen. Mit der kostenlosen Impfung steht eine hoch wirksame Möglichkeit zur Verfügung, sich individuell vor einer Ansteckung und einer Erkrankung zu schützen. Diese Tatsache wird der Bundesrat bei seinen zukünftigen Entscheiden berücksichtigen und gleichzeitig den persönlichen Impfentscheid jeder und jedes einzelnen respektieren. Um eine erneute Krankheitswelle und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, ist es aber von grösster Bedeutung, dass sich möglichst viele Menschen in der Schweiz impfen lassen.

Sollte sich das epidemischen Geschehens trotz allem verschärfen und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, behält sich der Bundesrat vor, bestimmte Massnahmen wie Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen für eine gewisse Zeit beizubehalten oder erneut einzuführen. Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können.


Medienkontakt:


Bundesamt für Gesundheit
media@bag.admin.ch
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92



Über Bundesamt für Gesundheit BAG

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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Quelle: BAG | Publiziert am 22.04.21 | Aktualisiert um 08:20 Uhr


Die Pressemitteilung BAG - Coronavirus: Bundesrat zeigt mit Drei-Phasen-Modell das weitere Vorgehen auf wurde publiziert von BAG am 22.04.2021 (Zweiundzwanzigster April). Die Meldung BAG - Coronavirus: Bundesrat zeigt mit Drei-Phasen-Modell das weitere Vorgehen auf hat die ID News-HLP-9-1804576.



Weitere Informationen und Links:

 Bundesamt für Gesundheit BAG (Firmenporträt)
 Artikel 'BAG - Coronavirus: Bundesrat zeigt mit ...' auf Swiss-Press.com




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