Luftreinhaltung: Verminderung der Emissionen aus Zementwerken
Zementwerke sind in der Schweiz für knapp 4 Prozent der landesweiten Stickoxidemissionen verantwortlich. In den letzten Jahren wurde die Technologie zur Minderung dieses Luftschadstoffs weiterentwickelt. Sie kann nun auch bei Anlagen zur Herstellung von Zement zum Einsatz kommen. Die revidierte LRV stellt sicher, dass bei diesen Anlagen der Schadstoffausstoss nach dem neusten Stand der Technik reduziert wird. Die Verordnung beinhaltet verschärfte Emissionsgrenzwerte für Stickoxid sowie weiterer Luftschadstoffe wie flüchtige organische Verbindungen und Staub und schreibt die kontinuierliche Überwachung der Ammoniakemissionen vor. Bis zur vollständigen Umsetzung bei allen Anlagen Ende 2031 erfolgt mit einer Branchenvereinbarung eine gestaffelte Reduktion des Schadstoffausstosses. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Recycling von elektronischen Geräten wird ausgedehnt
Dank der Separatsammlung und Verwertung von Altgeräten lassen sich wertvolle Materialien wie Gold, Kupfer, Aluminium, Eisen oder verwertbare Kunststoffanteile mit den entsprechenden Verwertungstechnologien zurückgewinnen. Die Revision der Verordnung trägt dazu bei, das Recycling von Altgeräten zu stärken und so den Ressourcenkreislauf zu schliessen. Neu sollen seltene Technologiemetalle wie Neodym oder Tantal zurückgewonnen werden, wenn die dafür notwendigen Verfahren existieren.
Der Geltungsbereich der Verordnung soll auf alle elektrischen und elektronischen Geräte ausgedehnt werden. Dazu gehören insbesondere medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Ausgabeautomaten und Photovoltaikmodule, die künftig unter die VREG fallen werden. Das UVEK wird eine Liste veröffentlichen, auf der die betroffenen Geräte aufgeführt sind. Indem die Vorgaben der VREG nun auch für Geräte aus Fahrzeugen, Bauten und Gegenständen gelten, deren Ausbau mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist, vergrössert sich zudem das Potenzial für die Rückgewinnung verwertbarer Bestandteile.
Aufgrund der laufenden Diskussionen zur parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» werden die Aspekte zur künftigen Finanzierungslösung für die Sammlung und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte im Rahmen der VREG zurückgestellt. Sobald die Arbeiten des Parlaments abgeschlossen sind, wird das UVEK analysieren, ob die VREG im Hinblick auf das künftige Finanzierungssystem erneut revidiert werden soll.
Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Auftrag, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft, Ruhe und Wald sicherzustellen.
Es ist verantwortlich für den Schutz vor Naturgefahren, bewahrt die Umwelt und die Gesundheit der Menschen vor übermässigen Belastungen, sorgt für die Erhaltung der Biodiversität und der Landschaftsqualität und ist zuständig für die internationale Umweltpolitik.
Die Pressemitteilung BAFU: Luft und Recycling: Bundesrat genehmigt Verordnungen im Umweltbereich wurde publiziert von BAFU am 22.10.2021 (Zweiundzwanzigster Oktober). Die Meldung BAFU: Luft und Recycling: Bundesrat genehmigt Verordnungen im Umweltbereich hat die ID News-HLP-16-1806479.
Bundesamt für Umwelt BAFU (Firmenporträt) | |
Artikel 'BAFU: Luft und Recycling: Bundesrat genehmigt ...' auf Swiss-Press.com |
handwerker.ch holt Christoph Lang ins Boot!
Handwerker Plattform AG, 19.04.2024Die Gesundheitskosten stiegen 2022 auf 91,5 Milliarden Franken
Bundesamt für Statistik BFS, 19.04.2024Ex-PostFinance-CEO Hansruedi Köng wird VR beim Schweizer Asset Manager OLZ
OLZ AG, 19.04.2024
20:42 Uhr
Um diese «hässlichen» Sneaker kommst du jetzt nicht herum »
19:12 Uhr
Luxus und Tradition im Zürcher Kultrestaurant »
17:51 Uhr
Fast 4000 Wagen betroffen: Tesla ruft «Cybertruck»-Modelle zurück »
17:01 Uhr
Konflikt im Nahen Osten: Iran exportiert trotz Sanktionen so viel ... »
Air Wick Freshmatic Cotton
CHF 7.95 statt 14.95
Lidl Schweiz AG
Capri-Sun Multivitamin
CHF 16.95 statt 26.95
Denner AG
Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel
CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Crosswave Fahrradschloss Veloschloss
CHF 7.90 statt 9.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Denner Milchdrink
CHF 7.80 statt 9.30
Denner AG
Ferrero Nutella
CHF 3.49 statt 3.99
Lidl Schweiz AG
Aktueller Jackpot: